Hallo,
meine ExFrau und ich sind geschieden und haben ein gemeinsamen 2 Jahre jungen Sohn. Seit diesem Jahr zahle ich zusätzlich jeden Monat Betreuungskosten an Ihrem Vater dafür dass er auf dem kleinen aufpasst.
Nun meine Frage: Kann ich Betreuungskosten im nächsten Jahr für 2010 bei der ESt absetzen? Was muss ich dem Finanzamt vorlegen? Reichen Kontoüberweisungen oder muss meine ExFrau noch was ausfüllen bzw mir bescheinigen?
Gruss
Armin
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Betreuungskosten
16. März 2010
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Frage vom 16. März 2010 | 20:42
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 4x hilfreich)
Betreuungskosten
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#1
Antwort vom 16. März 2010 | 21:20
Von
Status: Unbeschreiblich (49262 Beiträge, 17330x hilfreich)
Werden die Einnahmen vom Vater ordnungsgemäß versteuert?
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#2
Antwort vom 16. März 2010 | 21:51
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 4x hilfreich)
Das kann ich nicht sagen. Er ist in Rente und kommt aus dem Ausland
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 18. März 2010 | 15:13
Von
Status: Praktikant (631 Beiträge, 347x hilfreich)
Werte Kollegen,
als was wollt ihr die Kosten absetzen?
Scheitert wohl alles an der nicht vorhandenen Haushaltszugehörigkeit des Kindes, bzw. daran, dass die Dienstleistung nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird.
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