Betreuungskosten

16. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
ArminGross
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Betreuungskosten

Hallo,

meine ExFrau und ich sind geschieden und haben ein gemeinsamen 2 Jahre jungen Sohn. Seit diesem Jahr zahle ich zusätzlich jeden Monat Betreuungskosten an Ihrem Vater dafür dass er auf dem kleinen aufpasst.
Nun meine Frage: Kann ich Betreuungskosten im nächsten Jahr für 2010 bei der ESt absetzen? Was muss ich dem Finanzamt vorlegen? Reichen Kontoüberweisungen oder muss meine ExFrau noch was ausfüllen bzw mir bescheinigen?

Gruss
Armin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Werden die Einnahmen vom Vater ordnungsgemäß versteuert?

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#2
 Von 
ArminGross
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Das kann ich nicht sagen. Er ist in Rente und kommt aus dem Ausland

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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Werte Kollegen,

als was wollt ihr die Kosten absetzen?

Scheitert wohl alles an der nicht vorhandenen Haushaltszugehörigkeit des Kindes, bzw. daran, dass die Dienstleistung nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird.



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