Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Kosten für die Betreuung des Kindes (KITA) im Zusammenhang mit der Steuerklären.
Die o.G. Kosten werden überwiegen vom Vater des Kindes getragen. Er bezahlt 90% der Betreuungskosten und ich bezahle Essen, d.H. im Endergebniss 50%-50%.
Absetzbar sind aber nur Betreuungskosten. Wer setzt sie ab? Darf ich das, oder ist es Steuerhinterziehung (was ich nicht beabsichtige). Oder steht ihm (dem KV) die Absetzbarkeit zu?
Die Kommunikation zwischen uns besteht leider nicht, ich kann ihn nicht fragen und/oder absprechen.
Wäre schade, wenn´s verfällt aber ich will nicht gegen das Gezetz verstossen.
Danke und Grüße
Skytless
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Betreuungskosten in der Steuererklärung
20. Februar 2012
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Frage vom 20. Februar 2012 | 18:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungskosten in der Steuererklärung
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#1
Antwort vom 20. Februar 2012 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (33722 Beiträge, 17560x hilfreich)
Daß Sie nur Kosten absetzen können, die Sie auch tatsächlich haben, ist doch wohl logisch... Die Absetzbarkeit steht natürlich dem KV zu.
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#2
Antwort vom 20. Februar 2012 | 18:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke Muemmel,Sie haben Recht, es ist logisch :-).
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