Mein Freund und ich erwarten unser erstes Kind. Wir sind bisher beide berufstätig, ich werde jedoch im ersten Jahr nach der Geburt pausieren.
Da wir zusammenleben, habe ich keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Kann jetzt mein Freund den rechnerischen Unterhalt für mich steuerlich als Unterhaltsleistung absetzen?
Kommt eine analoge Anwendung auch für meine finanziellen Einbußen infrage, die ich durch schwangerschaftsbedingten Krankengeldbezug habe?
Vielen Dank
Betreuungsunterhalt als Naturalunterhalt Werbungskosten?
24. September 2007
Thema abonnieren
Frage vom 24. September 2007 | 20:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt als Naturalunterhalt Werbungskosten?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. September 2007 | 13:29
Von
Status: Praktikant (629 Beiträge, 347x hilfreich)
1. Wenn öffentliche Zuschüsse aufgrund von Zusammenleben Nichtverheirateter nicht oder teilweise nicht ausgezahlt werden, kann dein freund dich als aussergewöhnliche Belastung absetzen. Aufgrund der Haushaltszugehörigkeit ohne Nachweis mit 7.680,00 €. (=Kürzung von der bemessungsgrundlage, also nicht 1:1 Steuererstattung)
2. Nein! Dafür musst du ja die entgangenen Einnahmen auch nicht versteuern.
Und jetzt?
Schon
267.790
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten