Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung meiner betrieblichen Altersvorsorge (bAV):
Bis zu meinem Arbeitgeberwechsel wurde die bAV wie vorgesehen zum Teil von meinem Arbeitgeber übernommen - 50€ und ich selbst 30€, vom Bruttogehalt denke ich.
Seit dem Arbeitgeberwechsel zahle ich die bAV privat weiter (80 € monatlich, also 960 € im Jahr).
Frage:
Kann ich diese privat weitergeführten Beiträge in meiner Steuererklärung absetzen?
Falls ja, in welcher Anlage müsste ich das eintragen?
Oder sind privat weitergeführte bAV-Verträge generell nicht mehr steuerlich absetzbar, wenn sie aus dem Nettogehalt gezahlt werden?
Danke euch schon mal für eure Hilfe!
-- Editiert von Moderator topic am 9. März 2025 22:14
-- Thema wurde verschoben am 9. März 2025 22:14
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) privat weitergeführt – steuerlich absetzbar?
9. März 2025
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Frage vom 9. März 2025 | 21:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) privat weitergeführt – steuerlich absetzbar?