Betriebliche Altersvorsorge (bAV) privat weitergeführt – steuerlich absetzbar?

9. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
exe1100
Status:
Frischling
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Betriebliche Altersvorsorge (bAV) privat weitergeführt – steuerlich absetzbar?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung meiner betrieblichen Altersvorsorge (bAV):

Bis zu meinem Arbeitgeberwechsel wurde die bAV wie vorgesehen zum Teil von meinem Arbeitgeber übernommen - 50€ und ich selbst 30€, vom Bruttogehalt denke ich.
Seit dem Arbeitgeberwechsel zahle ich die bAV privat weiter (80 € monatlich, also 960 € im Jahr).

Frage:
Kann ich diese privat weitergeführten Beiträge in meiner Steuererklärung absetzen?
Falls ja, in welcher Anlage müsste ich das eintragen?
Oder sind privat weitergeführte bAV-Verträge generell nicht mehr steuerlich absetzbar, wenn sie aus dem Nettogehalt gezahlt werden?

Danke euch schon mal für eure Hilfe!

-- Editiert von Moderator topic am 9. März 2025 22:14

-- Thema wurde verschoben am 9. März 2025 22:14