Betriebsaufgabe Einzelfirma

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
pesaro
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsaufgabe Einzelfirma

Hallo,
folgender Fall: Person A will seinen kleingewerblichen Betrieb (ohne Personal) aus Altersgründen komplett aufgeben. Steuerlich wird ihm bei Vermögensauflösung einmalig ein höherer Freibetrag angerechnet.

Frage: Könnte Person A der bei Betriebsaufgabe gewährte Freibetrag rückwirkend entzogen werden für den Fall, daß er zu einem späteren Zeitpunkt nochmals neu geringfügig gewerblich tätig sein möchte?


-- Editiert von pesaro am 16.07.2019 16:05

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Nein, da er personenbezogen ist und insgesamt nur einmal gewährt werden kann.
Die neue Tätigkeit muss aber eine andere als die bisherige Tätigkeit sein.

-- Editiert von Cybert. am 16.07.2019 16:20

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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