Hallo,
folgender Fall: Person A will seinen kleingewerblichen Betrieb (ohne Personal) aus Altersgründen komplett aufgeben. Steuerlich wird ihm bei Vermögensauflösung einmalig ein höherer Freibetrag angerechnet.
Frage: Könnte Person A der bei Betriebsaufgabe gewährte Freibetrag rückwirkend entzogen werden für den Fall, daß er zu einem späteren Zeitpunkt nochmals neu geringfügig gewerblich tätig sein möchte?
-- Editiert von pesaro am 16.07.2019 16:05
Betriebsaufgabe Einzelfirma
16. Juli 2019
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Frage vom 16. Juli 2019 | 16:04
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsaufgabe Einzelfirma
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#1
Antwort vom 16. Juli 2019 | 16:17
Von
Status: Master (4843 Beiträge, 1171x hilfreich)
Nein, da er personenbezogen ist und insgesamt nur einmal gewährt werden kann.
Die neue Tätigkeit muss aber eine andere als die bisherige Tätigkeit sein.
-- Editiert von Cybert. am 16.07.2019 16:20
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