Betriebsausgaben auf Jahre verteilen möglich?

19. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
ReaX
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsausgaben auf Jahre verteilen möglich?

Hallo zusammen,

ich habe mich im November 2022 als freiberuflicher Kleinunternehmer (Komponist/Musikproduzent) selbstständig gemacht, vorerst nebenberuflich.
Habe dann zum Black Friday mehrere Musiksoftwares gekauft, deren Kosten meine Einnahmen von November und Dezember 2022 um ein Vielfaches überschreiten.
Da es ja anscheinend möglich ist Betriebsausgaben Jahre später geltend zu machen, wollte ich fragen ob es möglich ist nur einen kleinen Teil dieser Einkäufe in die EÜR der Steuererklärung für 2022 einfließen zu lassen (sodass ich grad nicht ins Minus gehe) und den Rest dann in der EÜR der Steuererklärung 2023 geltend zu machen (damit die Steuern dann milder ausfallen oder gar wegfallen)?
Oder Allgemein, kann ich mir meine Ausgaben unabhängig vom Beschaffungsdatum im Rahmen weniger Jahre so aufteilen, dass ich immer eine Art konstanten Gewinn habe der nicht zu hoch aber auch nicht zu tief ist (um Vorauszahlungen/Nachzahlungen der Einkommensteuer zu optimieren)?

Falls dies möglich ist, kann ich mich also demnächst ans Finanzamt wenden und mitteilen dass mein voraussichtlicher Gewinn für das Jahr 2023 geringer sein wird als ursprünglich geschätzt (eben wegen dieser Ausgaben im November 2022) und wird mir dann am 10. März (und folgenden Quartalen 2023) entsprechend ein geringerer Betrag als Vorauszahlung berechnet?

Falls dies nicht möglich ist, was passiert wenn ich 2022 ins Minus gehe? Kriege ich Steuern die durch meinen hauptberuflichen Arbeitgeber gezahlt wurden zurückerstattet? Oder riskiere ich dass meine Tätigkeit gleich als Liebhaberei eingestuft wird. Mein Plan ist es solange ich nur nebenberuflich selbstständig bin kostendeckend zu arbeiten und so bald als möglich meine hauptberufliche Tätigkeit (Filmtongestaltung) auch freiberuflich zu machen und dann natürlich meinen Lebensunterhalt damit finanzieren.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Da es ja anscheinend möglich ist Betriebsausgaben Jahre später geltend zu machen, wollte ich fragen ob es möglich ist nur einen kleinen Teil dieser Einkäufe in die EÜR der Steuererklärung für 2022 einfließen zu lassen (sodass ich grad nicht ins Minus gehe) und den Rest dann in der EÜR der Steuererklärung 2023 geltend zu machen (damit die Steuern dann milder ausfallen oder gar wegfallen)? Generell schon - das heißt "Abschreibung". Für Software gilt allerdings seit kurzem eine einjährige Abschreibungsfrist - insofern kann man das hier nicht auf mehrere Jahre, sondern nur auf 2022/23 verteilen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Für Software gilt allerdings seit kurzem eine einjährige Abschreibungsfrist - insofern kann man das hier nicht auf mehrere Jahre, sondern nur auf 2022/23 verteilen.

Man kann doch eine längere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wählen!?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
ReaX
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die raschen Antworten! Werde mich bezüglich der Abschreibungsfrist für Software noch genauer informieren. Aber schon wenn ich die Ausgaben von 2022 im Jahre 2023 abschreiben kann (und falls nötig die von 2023 dann 2024) habe ich schon genug Spielraum um meine EÜRen so so zu kalkulieren dass die Steuerlast nach meinen Vorstellungen ausfällt.

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Man kann doch eine längere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wählen!?
Selbstverständlich.

Zitat (von muemmel):
Für Software gilt allerdings seit kurzem eine einjährige Abschreibungsfrist - insofern kann man das hier nicht auf mehrere Jahre, sondern nur auf 2022/23 verteilen.
Falsch.

Siehe auch https://www.bdo.de/de-de/insights-de/aktuelles/tax-legal/zur-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software
bzw.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-02-22-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Zitat:
Dementsprechend kann der Steuerpflichtige vom Ansatz der einjährigen Nutzungsdauer auch abweichen oder sich für andere Abschreibungsmethoden entscheiden.

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#5
 Von 
ReaX
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, hier steht auch dass man den Betrag monatlich über die Verwendungsdauer abschreiben kann. Also schon bei 1 Jahr könnte ich dann für 2022 nur 2/12 (November und Dezember) der Kosten berechnen und dann den Rest als Ausgaben von Januar - Oktober 2023 kalkulieren. Das könnte auch sinnvoll sein. Danke für die Infos!

Sobald ich dann meinen Gewinn neu schätze, genügt ein formloses Email an Finanzamt (mit St-ID und Steuernummer) zur Berichtigung meiner Vorauszahlungen für 2023?

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#6
 Von 
ReaX
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Einzige was mich stutzig macht bei diesen Regelungen, es wird nirgends Software für kreative Nutzung erwähnt, nur Dateneingabe/Datenverarbeitung.. aber ich gehe mal davon aus dass auch Musiksoftware wie jede andere Ausgabe in direkter Verbindung mit der eigenen selbstständigen Tätigkeit abgeschrieben werden kann.

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#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von ReaX):
Sobald ich dann meinen Gewinn neu schätze, genügt ein formloses Email an Finanzamt (mit St-ID und Steuernummer) zur Berichtigung meiner Vorauszahlungen für 2023?

Ja bzw. über ELSTER.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#8
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2360 Beiträge, 631x hilfreich)

Mal ganz unabhängig vom Thema "Abschreibung"

Zitat (von ReaX):
was passiert wenn ich 2022 ins Minus gehe? Kriege ich Steuern die durch meinen hauptberuflichen Arbeitgeber gezahlt wurden zurückerstattet?
Ja. Der Verlust wird mit den positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet. Man hätte das Geld also schneller wieder, dafür -wegen der Progression- vielleicht ein paar Euro weniger.

Zitat (von ReaX):
Oder riskiere ich dass meine Tätigkeit gleich als Liebhaberei eingestuft wird.
Der Bescheid würde wahrscheinlich zunächst vorläufig ergehen, da über eine Liebhaberei nicht bereits im ersten Jahr entschieden wird.

Zitat (von ReaX):
kann ich mich also demnächst ans Finanzamt wenden und mitteilen dass mein voraussichtlicher Gewinn für das Jahr 2023 geringer sein wird als ursprünglich geschätzt (eben wegen dieser Ausgaben im November 2022) und wird mir dann am 10. März (und folgenden Quartalen 2023) entsprechend ein geringerer Betrag als Vorauszahlung berechnet?
Eine Herabsetzung der Vorauszahlungen (VZ) kann man immer beantragen. Das FA knüpft auch keine besonders hohen Ansprüche an Begründung bzw. Nachweis. ABER anders als bei von AMts wegen festgesetzten VZ besteht in diesem Fall dann die Verpflichtung Änderungen nach oben unverzüglich dem FA mitzuteilen, §153 AO. Kommt dann bei der Steuererklärung eine heftige Nachzahlung heraus, wird das FA prüfen, ob die Steuererklärung als strafbefreiende Selbstanzeige gewertet werden kann oder nicht.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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