Betriebsprüfung Finanzamt - Einspruchsentscheidung???

27. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
ESA77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsprüfung Finanzamt - Einspruchsentscheidung???

Hallo zusammen,
hatte vor kurzem vom FA eine Betriebsprüfung und habe folgende Frage!
Vorerst möchte ich in kurzer Form die Sachlage schildern, mit der Hoffnung, dass ich mir hier Hilfsreiche Ratschläge einholen kann.

Ich bin im An und Verkauf selbstständig und hatte die ganze Zeit nur einen Bilanzbuchhalter der diese Tätigkeit für mich übernommen hatte. Vor ca. 6 Monaten hatte ich eine Betriebsprüfung, indem ich 5 Punkte dem FA nachweisen musste. Vier Punkte konnte geklärt werden. Fast auf alle Punkte die vom Betriebsprüfer vor Ort Hinterfragt wurde, konnte ich auf keins davon eine richtige Antwort geben und somit hatte ich verschieden Aussagen gemacht und dem BP auch mitgeteilt, dass dies zu lange her sei und ich da genau nachschauen müsste usw. Einem Punkt davon hatte der BP mir absolut kein Glauben geschenkt und hatte mir sogar regelrecht unterstellt, dass ich etwas für mehr gewinnerbringt verkauft haben muss, mit der Aussage, wer verkauft so ein Namhaftes Produkt für das Geld wenn man dafür wesentlich mehr bekommen könnte. Auch das konnte ich im Nachhinein zum Glück nachweisen und somit war das Kapitel geschlossen! Nächster Punkt war, dass ich mir für ein Kauf 5 Tsd Euro von meiner Schwiegereltern geliehen hatte und das Geld hatte ich irgendwie falsch gebucht oder sogar gar nicht gebucht und meinem Buchhalter fiel das auch nicht auf.
Zu dem Zeitpunkt der BP wusste ich nicht mehr so genau woher bzw. von wem genau ich das Geld geliehen hatte, weil ich mir des Öfteren gewisse Gelder geliehen hatte! Auch diesbezüglich konnte ich im Nachhinein beweisen, dass ich mir das Geld von meiner Schwiegereltern geliehen hatte und somit hatten meine Schwiegereltern ein Schreiben (Bestätigung) des Privatdarlehns dem FA nachgereicht. Auch dies wurde nicht akzeptiert und das FA verlangte detailliertere Beweise von Herkunft des Geldes. Da meine Schwiegereltern Ihre Lebensversicherung ausbezahlt bekommen haben, haben Sie den Abschnitt aus dem Kontoauszug dem FA ein gereicht.

Da mein Schwiegervater auch Selbstständig ist, interessierte sich das FA natürlich auch für Ihn und somit hat das FA auch deren Finanzen komplett geprüft. Jedenfalls war alles OK und es konnte nachgewiesen werden dass dieses Geld nicht von irgendwelchen Schwarzgelder stammt oder so, sondern dass meine Schwiegereltern doch in der Lage waren mir das Geld zu leihen!
Natürlich wurde auch dies nicht akzeptiert und das FA hat mal schön die Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Gewerbesteuermessbetrag von mir ein kassiert!

Mit der Begründung > Tatbestand;
Die BP hielt fest, der Ef habe am xx.xx.2012 … im Wert von 7.000 Euro aus der Kasse heraus angekauft. Da der Kassenbestand von 2.475 Euro zu diesem Zeitpunkt den Barankauf nicht deckte, erfolgte nach Kassenbericht eine Einlagebuchung über 5.000 Euro.
Mittelherkunft konnte während der BP nicht aufgeklärt werden. Dem Prüfer wurde zunächst mitgeteilt, das Geld stamme von seiner Eltern, später wurde eine Bestätigung der Schwiegereltern vorgelegt. Belegnachweise über den Zahlungsvorgang wurden dem Prüfer während der Prüfung nicht vorgelegt. Dem Ef wurde der Prüfungsbericht vor Auswertung übersandt. Er beanstandete, die erfolgte Umsatz- und Gewinnhinschätzung aufgrund der nicht geklärten Einlage. Der Behörde wurde nunmehr zum Nachweis der Mittelherkunft eine Barabhebung der Schwiegereltern vorgelegt. Hieraus ergibt sich, dass diese mit Wertstellung vom 26.05.2011 einen Bargeldbetrag von 20.000 Euro von Ihrem Bankkonto abgehoben hatten. Das FA konnte keinen Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen erkennen und setze in seinen Bescheiden …. ………. ………….. ……..eine Umsatz-, als auch eine Gewinnhinschätzung in Höhe von 4.201,68 Euro an. Dies entspricht dem Nettobetrag der Kassenbestandsverstärkung von 5.000 Euro.

……………………… ………………. ………………
Da geht’s noch weiter und möchte nicht alles eintippen. Gerne kann ich weitere Begründung vom FA per Mail zukommen lassen.

Mir ist auch im Nachhinein bewusst, dass dies mit einem Privatdarlehn Schreiben nicht getan ist, aber man könnte doch ein zinsloses Darlehn von Mama/Papa/Opa/Onkel/Tange bekommen haben oder?

Ich weiß nicht ob ich das ganze Verständlich erläutern konnte, ich persönlich sehe das Ganze nicht ein und würde gern ein Einspruch einlegen und gegen das FA gerichtlich vorgehen.
Wie auch immer, Buchungsfehler etc. kann jedem Mal passieren und ist unter den Menschen etwas ganz normales. Herkunft des Geldes konnte auch nachgewiesen werden, auch wenn die Schwiegereltern mir das Geld erst nach 8-9 Monaten zu Verfügung gestellt haben dürfte das doch kein Problem sein, oder stößt das „ zu Hause Geld aufbewahren" gegen das Gesetz???

Ich finde das jedenfalls nicht in Ordnung, nur die Frage ist, hat man Chancen gegen den Staat??
Ich hoffe ich kann hier ein paar Hilfreiche Tipps und Ratschläge bekommen.
Herzlichen Dank im Voraus!

VG ESA

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1184x hilfreich)

Tja, wer 7.000 aus der Kasse entnimmt, wenn nur 2.475 drin sind, hat halt ein Problem. Die Begründung, man habe in 05/2011 5.000 in bar bekommen und dann auf den Tag im Jahr 2012 gewartet, bis die Kasse ins Minus zu rutschen droht und es dann eingelegt, ist natürlich lebensfremd. Mit "hätte" und "könnte" und "nicht gebucht" oder "irgendwie falsch gebucht" und "vergessen, wer mir 5.000 geliehen hat" kann man die Unzulänglichkeiten der eigenen Kassenführung nicht schön reden. Deine Kasse, dein Problem. Alle Zweifel gehen zu deinen Lasten. Die Chance, das Verfahren zu gewinnen, schätze ich auf weniger als 10%. Wenn du schon die Einspruchsentscheidung bekommen hast, wäre die Klage vor dem Finanzgericht der nächste Schritt. Deine mehr oder weniger lebensfremde Begründung hat der Richter aber schon 100 mal gehört. Wenn du da auch verlierst, zahlst du auch noch die Kosten des Verfahrens. Ohne Steuerberater würde ich es gar nicht erst versuchen, der will natürlich auch bezahlt werden. Es könnte billiger sein, die Steuern einfach zu bezahlen und in Zukunft eine ordentliche Kasse zu führen.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich stimme Tom998 inhaltlich voll zu. Insbesondere bei Verträgen unter nahen Angehörigen ist das Finanzamt verständlicherweise recht eigen. Und das Privatdarlehen unter nahen Angehörigen ist ein Standardargument das so regelmäßig im Rahmen der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung auftaucht, dass das Misstrauen der Beamten durchaus angebracht ist.
Wenn die Kassenführung nicht ordnungsgemäß ist bleibt die Berechtigung zur Zuschätzung gegeben.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.000 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen