Hallo zusammen!
Ich schreibe gerade eine Semesterarbeit und hänge da an eins, zwei Fragen die ich leider nicht gelöst bekomme.
Es geht um die Veräußerung von einer 100% Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bzw. deren steuerliche Behandlung.
Wahrscheinlich ist die Lösung relativ simpel, aber irgendwie hilft mir weder Gesetz, noch Richtlinie, noch Kommentar weiter. Ich werd noch verrückt, hab sogar schon beim Finanzamt angerufen.
Also meine Fragen wären:
1. Wenn die 100%ige Beteiligung im Betriebsvermögen eines gewerblichen Einzalunternehmers gehalten wird:
-Hat dieser dann -falls er älter als 54 ist natürlich- Anspruch auf den Freibetrag nach §16 IV EStG
und kann er den ermäßigten Steuersatz nach §34 in Anspruch nehmen?
2. Wenn er die Beteiligung -sagen wir 50%/50%- im Betriebs-und Privatvermögen hält.
-gilt dies auch als 100%ige Veräußerung im Sinne des § 16 EStG
und in welchem Maße hat er dann Anspruch auf Freibetrag, besonderne Steuersatz? Wird dann ggf. der Anteil im PV nach §17 EStG
behandelt oder fließt das in die Behandlung nach § 16 EStG
mit ein?
Ich wäre euch sowas von dankbar, wenn ihr mir irgendwie weiterhelfen könntet.
Beste Grüße
-----------------
""
-- Editiert MrNordpol am 31.08.2011 11:24
Betriebsveräußerung, §16 EStG
31. August 2011
Thema abonnieren
Frage vom 31. August 2011 | 10:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsveräußerung, §16 EStG
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. August 2011 | 16:31
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
#2
Antwort vom 31. August 2011 | 18:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort!
1. Das habe ich mich ja auch gefragt es erschien mir nur irgendwie nicht eindeutig.
2. War mir nicht sicher. Man könnte ja auch so argumentieren, dass durch die gleichzeitige Veräußerung von beiden Anteilsmassen eine faktische 100%ige Veräußerung vorliegt... oder so in der Art? Wer weiß schon was findige Steuerberater vor dem BMF so alles durchbekommen.
Aber trotzdem nochmal vielen, vielen Dank!
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.754
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten