Hallo Forum,
ich bin mir nicht sicher wie da zu handhaben ist. Ein Subunternehmer von mir bekam immer Geld nach 13b ( ohne MwSt.) Freistellung lag vor.
Nun hat er aber keine gültige mehr. Wenn ich ihn nun bezahle muss ich jetzt Brutto ( also inkl. Mwst.) bezahlen oder weiterhin Netto minus die 15% Bausteuer?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen?
(Steuerberater ist sich auch nicht sicher)
Danke Agopton
Bezahlung 13b
10. Juni 2025
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Frage vom 10. Juni 2025 | 18:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 4x hilfreich)
Bezahlung 13b
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#1
Antwort vom 10. Juni 2025 | 19:40
Von
Status: Junior-Partner (5319 Beiträge, 1261x hilfreich)
Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist lediglich ein Indiz.
Hat er keine gültige USt 1TG-Bescheinigung?
Und jetzt?
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