Bezahlung 13b

10. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
agopton100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Bezahlung 13b

Hallo Forum,
ich bin mir nicht sicher wie da zu handhaben ist. Ein Subunternehmer von mir bekam immer Geld nach 13b ( ohne MwSt.) Freistellung lag vor.
Nun hat er aber keine gültige mehr. Wenn ich ihn nun bezahle muss ich jetzt Brutto ( also inkl. Mwst.) bezahlen oder weiterhin Netto minus die 15% Bausteuer?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen?
(Steuerberater ist sich auch nicht sicher)
Danke Agopton

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5319 Beiträge, 1261x hilfreich)

Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist lediglich ein Indiz.
Hat er keine gültige USt 1TG-Bescheinigung?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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