Hallo zusammen, für reine Elektroautos beträgt der Satz aktuell 0,25 % sofern der Bruttolistenpreis den Neupreis von 70.000 € nicht übersteigt, sonst gelten 0,5 %. Nun wollte die alte Regierung den Wert auf 95.000 € erhöhen und die neue Regierung zielt auf 100.000 € ab.
Die Frage:
Wenn jetzt ein Dienstwagen zur aktuellen Regelung mit 70.000 € bestellt wird, der einen Bruttolistenpreis von zum Beispiel 90.000 € hat, gelten 0,5 %. Wenn die Regierung nun auf ihre anvisierten Zielwerte (Bruttolistenpreis) anhebt, wechselt, dass Fahrzeug dann von 0,5 auf 0,25 %?
Vielen Dank für Antworten.
Bezug Dienstwagenbesteuerung
9. Mai 2025
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Frage vom 9. Mai 2025 | 20:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezug Dienstwagenbesteuerung
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#1
Antwort vom 10. Mai 2025 | 10:34
Von
Status: Unbeschreiblich (49328 Beiträge, 17353x hilfreich)
ZitatWenn die Regierung nun auf ihre anvisierten Zielwerte (Bruttolistenpreis) anhebt, wechselt, dass Fahrzeug dann von 0,5 auf 0,25 %? :
Wenn ich mal als Beispiel die Änderung der Grenze von 60.000€ auf 70.000€ zum 01.01.2024 nehme, dann ja.
Allerdings kann die Regierung natürlich auch entscheiden, dass die neue Grenze nur für neu angeschaffte Fahrzeuge gilt.
Eine verlässliche Antwort ist daher nicht möglich, weil man dazu eine Glaskugel benötigt.
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