Bezug Dienstwagenbesteuerung

9. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Murmeltier2001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezug Dienstwagenbesteuerung

Hallo zusammen, für reine Elektroautos beträgt der Satz aktuell 0,25 % sofern der Bruttolistenpreis den Neupreis von 70.000 € nicht übersteigt, sonst gelten 0,5 %. Nun wollte die alte Regierung den Wert auf 95.000 € erhöhen und die neue Regierung zielt auf 100.000 € ab.
Die Frage:
Wenn jetzt ein Dienstwagen zur aktuellen Regelung mit 70.000 € bestellt wird, der einen Bruttolistenpreis von zum Beispiel 90.000 € hat, gelten 0,5 %. Wenn die Regierung nun auf ihre anvisierten Zielwerte (Bruttolistenpreis) anhebt, wechselt, dass Fahrzeug dann von 0,5 auf 0,25 %?
Vielen Dank für Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49328 Beiträge, 17353x hilfreich)

Zitat (von Murmeltier2021):
Wenn die Regierung nun auf ihre anvisierten Zielwerte (Bruttolistenpreis) anhebt, wechselt, dass Fahrzeug dann von 0,5 auf 0,25 %?

Wenn ich mal als Beispiel die Änderung der Grenze von 60.000€ auf 70.000€ zum 01.01.2024 nehme, dann ja.

Allerdings kann die Regierung natürlich auch entscheiden, dass die neue Grenze nur für neu angeschaffte Fahrzeuge gilt.

Eine verlässliche Antwort ist daher nicht möglich, weil man dazu eine Glaskugel benötigt.

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