Moin zusammen,
war heute beim Postfach und, wie die Post so ist, haben Sie mir keine Benachrichtigung über neue Briefe geschickt. Nun habe ich vom FA für meine kleine UG eine Bitte bekommen, meine Bilanzen zu überarbeiten, da wohl der Bilanzzusammenhang fehlt. Ich mache alles selber, da es sich bei der UG nicht lohnt, einen Steuerberater hinzuzuziehen (Projekt, was realisiert werde sollte ruht aktuell).
Das ganze liegt folgenden Zahlen zu Grunde:
Bilanz 2021 (Gründungsjahr):
Stammkapital: +300,00 €
Kapitalrücklage: +100,00 €
Jahresfehlbetrag: -372,83 €
Bankguthaben: +27,17 €
Bilanz 2022:
Stammkapital bleibt unverändert bei +300,00 €
Kapitalrücklage erhöht sich um 330,00 € auf insgesamt +430,00 €
Neuer Jahresfehlbetrag von -328,24 €
Bilanzverlust Vorjahr von -372,83 €
Bankguthaben: 28,93 €
Bilanz 2023:
Stammkapital bleibt unverändert bei +300,00 €
Kapitalrücklage erhöht sich um 450,00 € auf insgesamt +880,00 €
Neuer Jahresfehlbetrag von -401,46 €
Bilanzverlust Vorjahr von -701,07 €
Bankguthaben: 77,47 €
WICHTIGSTE FRAGE: Soll ich den Fehlbetrag des aktuellen Jahres zum Bilanzverlust dazurechnen? Also wird das immer kumuliert dargestellt, oder soll ich das aufgesplittet lassen - also einerseits den Bilanzverlust des Vorjahres ausweisen, andererseits den Jahresfehlbetrag?
Jetzt habe ich die Bilanzen erstellt und Aktiv und Passivseite gleichen sich aus. Dennoch will man ja nichts falsch machen und daher die Bitte an Steuerkundige unter Euch, ob sie mal einen Blick drüber werfen könnten? Bilanzen sind auf den Bildern oben dargestellt. Danke!!
Bilanzen Buchung Bilanzverlust Jahresfehlbetrag
30. März 2025
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Frage vom 30. März 2025 | 12:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bilanzen Buchung Bilanzverlust Jahresfehlbetrag
#1
Antwort vom 31. März 2025 | 10:05
Von
Status: Schüler (177 Beiträge, 19x hilfreich)
Wodurch?Zitat :Kapitalrücklage erhöht sich um 330,00 € auf insgesamt +430,00 €
#2
Antwort vom 31. März 2025 | 10:17
Von
Status: Unparteiischer (9817 Beiträge, 2071x hilfreich)
Zitat :WICHTIGSTE FRAGE: Soll ich den Fehlbetrag des aktuellen Jahres zum Bilanzverlust dazurechnen?
https://sevdesk.de/ratgeber/buchhaltung-finanzen/bilanz/bilanzverlust/
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#3
Antwort vom 31. März 2025 | 10:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Erhöhung fand durch freiwillige Einlagen statt.
#4
Antwort vom 31. März 2025 | 12:00
Von
Status: Schüler (177 Beiträge, 19x hilfreich)
das ist eine Frage der Ergebnisverwendung, also ob man den Verlust auf neue Rechnung vorträgt. Man könnte bspw auch die Kapitalrücklage auflösen und so den Bilanzverlust egalisieren..Zitat :oder soll ich das aufgesplittet lassen - also einerseits den Bilanzverlust des Vorjahres ausweisen, andererseits den Jahresfehlbetrag?
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