Es wurde folgende Rechnung an einen Gewerbekunden gestellt. In welches Jahr muss die Einnahme zugeordnet werden?
- Rechnungsdatum: 10.01.2012
- Überweisung des Rechungsbetrags: 15.01.2012
- Leistungszeitraum: "Müllentsorgung für Zeitraum Dezember 2011".
- Rechnungsbetrag: 800 EUR
- Ausgehende Rechnung. Also es geht um die Betrachtung aus Sicht der Person, die die Rechnung gestellt hat.
Die Rechnungen werden jeden Monat gestellt und normalerweise stets mit Rechnungsdatum gebucht. Ist das korrekt? Oder zählt der Leistungszeitraum?
Als was müsste es dann bei einer doppelten Buchführung (Gmbh) gebucht werden?
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Bilanzierung: Leistungszeitraum vs. Rechnungsdatum
9. Januar 2012
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Frage vom 9. Januar 2012 | 10:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bilanzierung: Leistungszeitraum vs. Rechnungsdatum
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#1
Antwort vom 9. Januar 2012 | 16:07
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
Da der Vergütungsanspruch mit Ablauf eines jeden Monats entsteht (§ 614 BGB ), ist nach Leistungszeitraum zu buchen.
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