Hallo zusammen,
auch ich bin während meines Studiums in den Genuss von Studienfondszahlungen gekommen, die ich nun Monat für Monat abzahle.
Die steuerliche Berücksichtigung von Studienfondszahlungen sind mir recht unkonkret, worüber es im Allgemeinen auch nur wenig Informationen gibt.
Ich habe jüngst vom Bildungsfonds Post erhalten, in dem ein beachtlichen Betrag angegeben wurde, den ich in meiner Steuererklärung als sog. Kosten der Kapitalüberlassung
geltend machen kann.
Leider konnte zu der Thematik keine weiterführenden Informationen im Internet finden und auch der Bildungsfonds gibt sich eher zugenöpft.
Wisst ihr etwa mehr darüber? Könnt ihr ggf. auch sagen, wo derartige Kosten in Anlage N der Steuererklärung einzutragen sind?
Vielen Dank im Voraus!
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Bildungsfonds Kosten absetzbar?!
17. Januar 2015
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Frage vom 17. Januar 2015 | 16:48
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Bildungsfonds Kosten absetzbar?!
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#1
Antwort vom 17. Januar 2015 | 18:46
Von
Status: Unbeschreiblich (33311 Beiträge, 17401x hilfreich)
Kredite dieser Art sind nicht absetzbar. Absetzen kann man allenfalls die Zinsen, was mit "Kosten der Kapitalüberlassung" auch gemeint sein dürfte.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 18. Januar 2015 | 16:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Vielen Dank für diese Info.
In welcher Sektion würden solche Kosten in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen werden, etwa Fortbildungskosten, Weitere Werbungskosten, oder Sonstige Aufwendungen?
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#3
Antwort vom 19. Januar 2015 | 12:59
Von
Status: Unbeschreiblich (33311 Beiträge, 17401x hilfreich)
Das kommt drauf an - die Kosten einer Erst
ausbildung sind Sonderausgaben. Die Kosten jeder weiteren Ausbildung sind Werbungskosten und fallen unter "Fortbildungskosten".
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