Bin ich gewerblich bei Ebay-K?

19. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go627524-64
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin ich gewerblich bei Ebay-K?

Hallo,

ich bin umgezogen und verkaufe momentan sehr viel bei Vinted und Ebay-Kleinanzeigen, sowohl für mich als auch für meine 2 Nachbarn (die wenig Deutsch können).
Es sind alles gebrauchte Sachen, viele Kindersachen dabei, … aber ich habe mich von 90qm auf 60qm verkleinert und viel kommt weg.

Ein Bekannter meinte jetzt, dass ich da Steuern zahlen muss auf die Gewinne?
Ich habe in den letzten 5 Monaten um die 500 Sachen verkauft, darunter aber viel Einzelnes (z. B. eine Kinderhose + ein Spiel, ein Buch, … usw.), was nicht mehr gebraucht wird und Zahlungseingänge von fast 2.000€ (inkl. Porto!) gehabt. Das sind aber alles gebrauchte Sachen (zu klein geworden, zu wenig Platz, passen nicht mehr in die Wohnung, …) für die ich ja selbst mal sehr viel mehr bezahlt habe (oder eben die Nachbarn). Wenn ich das richtig verstehe müsste ich ja nur den Gewinn versteuern, also, wenn ich etwas teurer verkaufe, als ich es irgendwann mal eingekauft habe? Was theoretisch bei Kinderkleidung möglich wäre, da ich die auch oft 2nd Hand kaufe, aber ich merke mir ja nicht ob ich etwas vor einem Jahr für 2 oder 3€ gekauft und ggf. nun einen € teurer verkauft haben könnte?

Muss ich ein Gewerbe machen und Steuern zahlen?
Es sind alles gebrauchte Sachen, viel für 1-2€ aber auch mal teurere Sachen dabei (z. B. Lego Duplo o. Markenklamotten) und vieles verschenke ich auch. Aber auch bei den teureren Sachen habe ich ja eigentlich meine 19% Steuern schon beim Einkaufen bezahlt? Es hat sich einfach viel angesammelt, weil ich davor immer zu faul war mich mit dem Kram zu beschäftigen und ich auch noch für meine Nachbarn mit verkaufe.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Praktikant
(994 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von go627524-64):
Aber auch bei den teureren Sachen habe ich ja eigentlich meine 19% Steuern schon beim Einkaufen bezahlt?


Du verwechselst Einkommensteuer mit Umsatzsteuer.
Die 19% sind Umsatzsteuer.
Das was du (eventuell) von deinem Gewinn versteuern musst ist Einkommensteuer. (Ob du gewerblich bist oder irgendwas versteuern musst, werden sich hier wieder die Geister scheiden)

-- Editiert von User am 19. Februar 2023 08:38

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#2
 Von 
go627524-64
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wenn ich das richtig verstehe habe ich ja keinen Gewinn? Wenn ich eine Hose für 10€ kaufe und für 5€ nach einer Saison wieder verkaufe habe ich ja eher Verlust? Oder auch Duplo z. B., auch wenn ich das mit einem besseren Wert wieder verkaufe nach ein paar Jahren als eine Hose.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5502 Beiträge, 1363x hilfreich)

Zitat (von go627524-64):
Wenn ich eine Hose für 10€ kaufe und für 5€ nach einer Saison wieder verkaufe habe ich ja eher Verlust?

Richtig, dann fallen auch keine Einkommenssteuern an. Es kann aber eine Steuererklärung nötig werden, damit genau das nachvollziehbar ist.

Da man aber im oben beschriebenen Fall die 10€ Einkaufskosten den 5€ Einnahmen gegenüberstellen kann und somit Verlust macht, wird - wenn das regelmäßig so passiert - das Finanzamt die Sache als "Liebhaberei" einstufen und dann die Absetzbarkeit der Kosten nicht (mehr) anerkennen.

Umsatzsteuer fällt sowieso erst an, wenn man mehr als 22.000 Euro Umsatz im Jahr erzielt. (Man kann aber, wenn man will, auch bei einem niedrigeren Umsatz auf Veranlagung zur Umsatzsteuer optieren, um den Vorsteuerabzug nutzen zu können.)

Es bringt nichts, dabei auf die Meinung von Bekannten zu hören. Was sehr viel bringt: alle Quittungen und Abrechnungen usw. sorgfältig aufzuheben und alle Transaktionen genau zu dokumentieren. Also: Buchführung zu machen.

Dann kann man, falls mal das Finanzamt nachfragt, einfach und schnell darlegen, welche Zahlungen man wofür erhalten hat, was davon für andere Leute durchgeführt wurde, ob man Gewinne beim Wiederverkauf erzielt hat, usw.usf.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109562 Beiträge, 38321x hilfreich)

Zitat (von go627524-64):
Bin ich gewerblich bei Ebay-K?

Man erbringt (dauerhaft) Dienstleistungen für Dritte...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(12988 Beiträge, 4235x hilfreich)

Hallo,

Gegenstände des alltäglichen Bedarfs (Kleidung, Möbel, Autos u.s.w.) sind ausdrücklich von den Spekulationsgeschäften ausgenommen, man kann sie daher gar nicht versteuern.

Wichtig ist natürlich, dass es sich um persönlich genutzte Gegenstände handelt - der örtliche Möbelhändler und auch ein Secondhandladen muss natürlich Steuern zahlen. :wink:

Persönlich genutzt ist dabei aber nicht kleinlich auszulegen. Sowohl die doch nicht getragene Hose als auch die fehlgekauften Möbel fallen natürlich unter die genannte Regel.

Konkret sind die Verkäufe aus der Verkleinerung einer Wohnung sicher steuerfrei. Betreibt man hingegen faktisch ein Entrümpelungsunternehmen (also für Dritte), dann wäre es natürlich anders. Die Grenzen sind da immer fließend, aber in den meisten Fällen kann man trotzdem ganz sicher sagen, ob es privat ist oder nicht (deine Schilderung: eindeutig privat).

Und Verkäufe für Nachbarn und Bekannte sind im Rahmen der Nachbarschaftshilfe auch zulässig, solange dabei kein nennenswerter Gewinn entsteht und es sich im üblichen Rahmen bewegt (die Facebook-Aussage "bringt mir euren alten Kram, ich verkaufe alles" an hunderte Follower wäre das vielleicht nicht mehr).

Stefan

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PS: Trolle sind bei mir gesperrt, entsprechende Beiträge kann ich daher weder sehen noch beantworten

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109562 Beiträge, 38321x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Gegenstände des alltäglichen Bedarfs (Kleidung, Möbel, Autos u.s.w.) sind ausdrücklich von den Spekulationsgeschäften ausgenommen

Bevor man so einen Unfug postet, sollte man sich doch mal mit der Materie beschäftigen ...



Zitat (von reckoner):
Persönlich genutzt ist dabei aber nicht kleinlich auszulegen.

Das sieht z.B. der BGH dummerweise komplett anders ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
go627524-64
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verkaufe für die Nachbarn nur mit, weil sie schlecht deutsch sprechen und unsere Kinder die gleiche Größe haben. Es lohnt damit mehr Pakete zu machen. Mein „Gewinn" besteht also darin, dass ich mehr verkaufen kann, aber das Geld für ihre Sachen gebe ich natürlich weiter an die Nachbarn.
Es sind nur unsere Gebrauchsgegenstände und nicht dauerhaft, ich will den Krams ja weg kriegen, verschenke auch viel davon über Ebay-K. Wenn weg dann weg. Nur Kinderkleidung kommt dann eben in der nächsten Größe nach einer Saison wieder.

Ich mache jetzt also Screenshots von allen Verkäufen und lösche die Mails nicht und behalte die Versandbelege und Briefmarkenkassenzettel für den Notfall? Muss ich sonst noch was machen, wenn das Finanzamt was von mir möchte?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109562 Beiträge, 38321x hilfreich)

Zitat (von go627524-64):
Ich verkaufe für die Nachbarn nur mit,

Bedeutet man verkauft nicht unter dem Account der Nachbarn, sondern über den eigenen?



Zitat (von go627524-64):
Ich mache jetzt also Screenshots von allen Verkäufen und lösche die Mails nicht und behalte die Versandbelege und Briefmarkenkassenzettel für den Notfall?

Mindestens.



Zitat (von go627524-64):
Muss ich sonst noch was machen, wenn das Finanzamt was von mir möchte?

Man sollte nicht warten bis das Finanzamt was möchte ... sonst wird es möglicherwiese teuer, bei Steuerhinterziehung sind die recht intolerant.



Und man sollte bedenken, das auch andere was wollen könnten.




-- Editiert von User am 20. Februar 2023 20:07

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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
go627524-64
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Nachbarn haben kein Ebay-K. Ich verkaufe die Klamotten ihrer Kinder bei mir mit.

Welche Steuern hinterziehe ich denn in der Theorie? Das ist mir irgendwie nicht klar. Ich verkaufe meine nicht mehr benötigten Sachen und die meiner Kinder + die Kinderkleidung meiner Nachbarn (die das Geld zu 100% erhalten, ich bekomme dafür nichts). Ich habe die Sachen ja selbst alle mal irgendwann gekauft und da (je nachdem ob neu oder gebraucht) meine Umsatzsteuer bezahlt.
Einen Gewinn mache ich ja auch nicht. Die Sachen sind getragen/bespielt oder benutzt, eben ganz normale Sachen, keine Sammlungen oder irgendwas. Das Teuerste waren die Duplosteine, 2 nicht mehr benötigte Kinderlaufräder und ein paar Schleichtiere. Aber die gingen ja alle deutlich unter dem Preis raus, für die ich die Sachen vor 1-3 Jahren mal gekauft hatte. Die großen Summen kommen durch die Massen (vorher 90 qm mit Keller und Dachboden, jetzt verkleinert und weder Keller noch Dachboden) und das Porto, weil ich nur versichert verschicke. Soweit ich mich jetzt laienhaft eingelesen habe wäre es nur ein Gewinn, wenn ich die Sachen teurer wiederverkaufen würde. Also Einkauf 10€, Verkauf 15€ = 5€ Gewinn?
Oder wenn ich sie zum verkaufen gekauft hätte, was ja nicht der Fall ist.
Oder wenn ich das langfristig oder durchgehend machen will. Aber ich will ja nur schnellstmöglich meinen überschüssigen schon lang vorhandenen Kram loswerden.

Wäre es sonst (rein rechtlich) einfacher einen Garagenflohmarkt zu machen? Aber da bekomme ich ja auch Geld in bar und hätte gar nichts schriftliches, was ich nachweisen kann. Von dem Nervenaufwand ganz zu schweigen.

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(12988 Beiträge, 4235x hilfreich)

Hallo,

mach' dir keine Gedanken, das was du machst ist ziemlich sicher privat.

Zitat:
Ich mache jetzt also Screenshots von allen Verkäufen und lösche die Mails nicht und behalte die Versandbelege und Briefmarkenkassenzettel für den Notfall? Muss ich sonst noch was machen, wenn das Finanzamt was von mir möchte?
Bis auf Screenshots der Angebote kannst du die genannten Dokumente fast vergessen, denn das du verkauft und natürlich auch versendet hast ist ja unbestritten. Und auch der Käufer wird nichts darüber sagen können, ob es ein Privatverkauf war oder nicht, egro ist nicht mal der von Interesse.

Für den unwahrscheinlichen Fall, das vom Finanzamt oder auch von einem Käufer oder einem Wettbewerber eine gewerbliche Tätigkeit vorgeworfen würde wären vielmehr Dokumente über den Einkauf hilfreich. Und da wäre es gut, wenn die Daten dann zu typischem privaten Gebrauch passen würden (Zeitspanne und Preisdifferenz meine ich). Das nur für den Fall, dass du dich absichern möchtest, verpflichtet bist du zu überhaupt nichts. Und wenn dann müsste es dir nachgewiesen werden, es gilt die Unschuldsvermutung.

Mal Kleidung als Beispiel: Wenn wild durcheinander alle möglichen Größen angeboten werden, dann ist das natürlich verdächtig (kommt aber bei so mancher Mutter vor).
Kann man dann nachweisen, dass es in der Familie für praktisch jede Größe eine Person gab, die Kaufzeitpunkte in der Regel ein paar Monate zurück lagen und fast immer mit Verlust verkauft wurde, dann waren es glaubwürdig private Verkäufe.

Noch eine Anmerkung: Meine Meinung bezieht sich genau auf die beschriebene Situation. Falls das nur ein Versuch sein soll die Grenzen auszuloten und in Wirklichkeit ein glasklares Gewerbe vorliegt (so ist das manchmal hier im Forum) dann wird das scheitern.

Stefan

Signatur:

PS: Trolle sind bei mir gesperrt, entsprechende Beiträge kann ich daher weder sehen noch beantworten

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109562 Beiträge, 38321x hilfreich)

Zitat (von go627524-64):
Ich verkaufe die Klamotten ihrer Kinder bei mir mit.

Das sollte man dann schnell mal ändern, vor allen wegen der Gesetzesänderung bezüglich der Pflichtübermittlung durch die Plattformen an das Finanzamt.



Zitat (von reckoner):
mach' dir keine Gedanken, das was du machst ist ziemlich sicher privat.

Hin und wieder sollte man sich mit der Rechtsprechung zum Thema beschäftigen, bevor man hier mal wieder im Brustton der Überzeugung Unsinn zum Nachteil der Fragesteller verbreitet ...


Hier mal eine kleine Auswahl:

BGH, I ZR 73/05
25 Käuferbewertungen als Indiz für gewerblichen Verkauf

BGH, I ZR 3/06
Gesamtabwägung entscheidend

OLG Frankfurt, 6 W 27/07
Registrierung als Powerseller spricht für gewerbliche Tätigkeit

LG München, 33 O 1936/08
Handel mit teurer Ware als Indiz für Unternehmereigenschaft

OLG Hamm, I-4 U 204/10
522 Artikel in eineinhalb Monaten und 855 Kundenbewertungen sprechen für gewerbliches Handeln

OLG Hamm, I-4 U 161/11
Verkauf einer begrenzten Anzahl von defekten Kameras gewerblich

OLG Hamm, 4 U 147/12
Abmahngefahr bei 250 Artikel und 60 Bewertungen pro Jahr

OLG Köln, 6 U 64/14
Gewerbliches Handeln bei Ankauf von 22 gleichartigen Produkten durch Unternehmer

LG Hamburg, 310/O 394/14
Geschäftliche Tätigkeit bei 499 Bewertungen innerhalb eines Jahres

LG Dessau-Rosslau, 3 O 36/16
Professionelle Angebotsgestaltung als Indiz für gewerbliches Handeln

AG Kassel, 435 C 419/18
Käuferbewertungen lediglich Indiz für gewerbliches Handeln

OLG Frankfurt, 6 U 121/18
Äußere Angebotsgestaltung entscheidend

BFH - V R 19/20
nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) mehreren hundert Auktionen



Zitat (von reckoner):
Meine Meinung bezieht sich genau auf die beschriebene Situation

Nur dummerweise bezieht sie sich so gar nicht darauf, was die Gerichte urteilen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
go627524-64
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat dann jemand einen Tipp für mich bei folgendem Update:

Bücher/CDs/Filme sind alle verkauft und es wird auch nichts mehr nachkommen. Es sind noch ca. 2 Umzugskartons mit Resten dabei, die ich noch nicht verkaufen konnte und auch nicht weiter lagern will.

Wenn ich sie nun in ein Sozialkaufhaus verschenke oder als kostenlose Flohmarktkisten bei Ebay-Kleinanzeigen anbiete, muss ich das auch irgendwie belegen?

Die Frage bezieht sich dann in 1-2 Wochen auch auf den ganzen Hausrat und Dekokram und Mitte April auf die restlichen Klamotten.

Nur bei der Kinderkleidung wird immer wieder mal was dazu kommen, wenn sie rausgewachsen sind oder beim Spielzeug, wenn es nicht mehr bespielt wird. Beim Rest kommt nichts Neues (oder vielleicht ab und an mal ein Fehlkauf o. ä.) dazu.

Wie kann ich diese „Resteabgaben" belegen.

Oder kann ich mir ggf. im Finanzamt eine Beratung für die Situation holen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go627524-64
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat dann jemand einen Tipp für mich bei folgendem Update:

Bücher/CDs/Filme sind alle verkauft und es wird auch nichts mehr nachkommen. Es sind noch ca. 2 Umzugskartons mit Resten dabei, die ich noch nicht verkaufen konnte und auch nicht weiter lagern will.

Wenn ich sie nun in ein Sozialkaufhaus verschenke oder als kostenlose Flohmarktkisten bei Ebay-Kleinanzeigen anbiete, muss ich das auch irgendwie belegen?

Die Frage bezieht sich dann in 1-2 Wochen auch auf den ganzen Hausrat und Dekokram und Mitte April auf die restlichen Klamotten.

Nur bei der Kinderkleidung wird immer wieder mal was dazu kommen, wenn sie rausgewachsen sind oder beim Spielzeug, wenn es nicht mehr bespielt wird. Beim Rest kommt nichts Neues (oder vielleicht ab und an mal ein Fehlkauf o. ä.) dazu.

Wie kann ich diese „Resteabgaben" belegen.

Oder kann ich mir ggf. im Finanzamt eine Beratung für die Situation holen?

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#14
 Von 
go627524-64
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat dann jemand einen Tipp für mich bei folgendem Update:

Bücher/CDs/Filme sind alle verkauft und es wird auch nichts mehr nachkommen. Es sind noch ca. 2 Umzugskartons mit Resten dabei, die ich noch nicht verkaufen konnte und auch nicht weiter lagern will.

Wenn ich sie nun in ein Sozialkaufhaus verschenke oder als kostenlose Flohmarktkisten bei Ebay-Kleinanzeigen anbiete, muss ich das auch irgendwie belegen?

Die Frage bezieht sich dann in 1-2 Wochen auch auf den ganzen Hausrat und Dekokram und Mitte April auf die restlichen Klamotten.

Nur bei der Kinderkleidung wird immer wieder mal was dazu kommen, wenn sie rausgewachsen sind oder beim Spielzeug, wenn es nicht mehr bespielt wird. Beim Rest kommt nichts Neues (oder vielleicht ab und an mal ein Fehlkauf o. ä.) dazu.

Wie kann ich diese „Resteabgaben" belegen.

Oder kann ich mir ggf. im Finanzamt eine Beratung für die Situation holen?

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#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(12988 Beiträge, 4235x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn ich sie nun in ein Sozialkaufhaus verschenke oder als kostenlose Flohmarktkisten bei Ebay-Kleinanzeigen anbiete, muss ich das auch irgendwie belegen?
Ich verstehe immer diese Fragen nicht, das macht doch überhaupt keinen Sinn.
Es betrifft ja die Zukunft, also warum hebst du nicht einfach Belege auf?

Ich sage nicht, dass das notwendig ist, aber schaden kann es natürlich auch nicht.

Noch was bisher nicht angesprochenes: Wenn du nur Lohn beziehst, dann bleibt für solche Nebeneinkünfte (sollten sie wirklich steuerpflichtig sein) ein Freibetrag von 410 Euro, und etwas darüber wirkt noch eine Gleitzone abmildernd (das Ganze nennt sich Härteausgleich).

Stefan

Signatur:

PS: Trolle sind bei mir gesperrt, entsprechende Beiträge kann ich daher weder sehen noch beantworten

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109562 Beiträge, 38321x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich verstehe immer diese Fragen nicht, das macht doch überhaupt keinen Sinn.

Deine Antworten machen noch weniger Sinn ...



Zitat (von go627524-64):
Wenn ich sie nun in ein Sozialkaufhaus verschenke oder als kostenlose Flohmarktkisten bei Ebay-Kleinanzeigen anbiete, muss ich das auch irgendwie belegen?

Nö, kein "muss", alles ist freiwillig.
Das "muss" kommt erst später, wenn das Finanzamt dann schätzt und Steuern festsetzt und man das Gegenteil nicht beweisen kann.

Insofern würde ich so detailliert wie möglich dokumentieren und die Belege gut aufbewahren.



Zitat (von go627524-64):
Oder kann ich mir ggf. im Finanzamt eine Beratung für die Situation holen?

Würde nicht doch sehr wundern.
Das ist die Aufgabe von Rechtsanwälten und Steuerberatern ...


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