Hallo Forum, ich habe folgende Fragestellung:
Bei Anmeldung einer Gewerbetätigkeit wird im steuerlichen Erfassungfsbogen die Kleinunternehmer-Regelung abgefragt.
Mir ist klar, das man 5 Jahre daran gebunden ist, wenn man auf die Anwendung der KUR verzichtet. Die Frage stellt sich ja aber eigentlich nur, wenn man die Umsatzgrenze voraussichtlich nicht überschreitet.
Wie ist es aber, wenn der Umsatz voraussichtlich größer 17500 € ist. Da man ja dann keine Wahl hat, braucht man doch auch kein Kreuzchen setzen, richtig? Man muss also keinen Verzicht erklären!?
Wenn man nun aber im Gründungsjahr oder im folgenden Jahr unter den Umsatzgrenzen liegt, ist man dann trotzdem 5 Jahre an die Umsatzbesteuerung gebunden, obwohl man nicht auf die KUR verzichtet hat? Ich denke nein.
Wenn das aber so ist, dann stellt sich generell die Frage, warum sollte man überhaupt auf die Anwendung der KUR verzichten, gemeint ist: warum sollte man den Verzicht ankreuzen? Man braucht doch eigentlich nur gar kein Kreuz machen und íst damit automatisch umsatzsteuerpflichtig.
Wenn man den Verzicht nicht ankreuzt, könnte man demnach für die Investition die Vorsteuer geltend machen und im Folgejahr bei Nichterreichen der Umsatzgrenze die KUR beantragen. Demnach würden alle, die es ankreuzen das Nachsehen haben, da sie ja 5 Jahre daran gebunden sind.
Sehe ich das so richtig oder unterliege ich einem Denkfehler.
Wenn ich es richtig sehe, dann ist dieser Passus in diesem Formular doch absolut irreführend und nur zum Nachteil der Steuerpflichtigen, jedenfalls für diejenigen, die unter den Grenzen bleiben. Es wäre doch völlig ausreichend wenn nur der Anspruch der KUR anzukreuzen wäre für diejenigen die sie nutzen wollen.
LG willy
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Bindung Kleinunternehmer-Regelung?
Ich möchte noch ein Beispiel anführen, um deutlich zu machen worum es mir geht:
Nehmen wir an ich habe ein Gewerbe gegründet und habe auf die KUR verzichtet , da nicht klar war wie hoch die Umsätze werden. Es wurden auch so gut wie keine Investitionen getätigt und die Leistungserbringung erfordert keinen Materialeinsatz. Demzufolge können auch so gut wie keine Vorsteuern geltend gemacht werden. Es muss also immer eine Umsatzsteuerzahllast abgeführt werden.
Wenn ich jetzt die KUR beantragen möchte, geht das nicht, da ich an die Verzichtserklärung
5 Jahre gebunden bin. Hätte ich aber auf dem steuerl. Erfassungsbogen kein Kreuzchen bei dem Verzicht gesetzt, wäre ich zunächst auch umsatzsteuerpflichtig gewesen, könnte jetzt aber problemlos die KUR in Anspruch nehmen. Richtig?
Lg willy
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quote:<hr size=1 noshade>Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. <hr size=1 noshade>
Ich lese hier nichts von Kreuzchen auf einem Fragebogen...
quote:<hr size=1 noshade>Wenn man den Verzicht nicht ankreuzt, könnte man demnach für die Investition die Vorsteuer geltend machen und im Folgejahr bei Nichterreichen der Umsatzgrenze die KUR beantragen. <hr size=1 noshade>
...was zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG führt.
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Danke Tom.
quote:<hr size=1 noshade>...was zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG führt. <hr size=1 noshade>
Ja ok, wenn aber keine Investition getätigt, dann keine Berichtigung?
quote:<hr size=1 noshade>ch lese hier nichts von Kreuzchen auf einem Fragebogen... <hr size=1 noshade>
...siehe steuerlicher Erfassungsbogen...?
Sehe ich trotzdem den Sachverhalt wie oben geschildert richtig?
Also gar kein Kreuz, dann Wechsel zur KUR möglich!?
Kreuz gesetzt = 5 Jahre gebunden.
lg willy
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quote:<hr size=1 noshade>Ja ok, wenn aber keine Investition getätigt, dann keine Berichtigung? <hr size=1 noshade>So isses.
quote:<hr size=1 noshade>Kreuz gesetzt = 5 Jahre gebunden. <hr size=1 noshade>Nicht das Kreuz entfaltet Bindungswirkung, sondern die Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung. Wenn du ab heute bis 31.12.11 auf Kleinunternehmer machst, kannst du im Januar 2012 trotzdem eine Jahreserklärung mit Regelbesteuerung abgeben.
Wenn du ab heute bis 31.12.11 auf Regelbesteuerung machst, kannst du im Januar 2012 trotzdem die Jahreserklärung als Kleinunternehmer abgeben, wenn du die Voraussetzungen erfüllst (sich hieraus ergebende Probleme wie § 14c UStG mal außen vor).
quote:<hr size=1 noshade>Wenn du ab heute bis 31.12.11 auf Regelbesteuerung machst, kannst du im Januar 2012 trotzdem die Jahreserklärung als Kleinunternehmer abgeben, wenn du die Voraussetzungen erfüllst (sich hieraus ergebende Probleme wie § 14c UStG mal außen vor). <hr size=1 noshade>
Jetzt wirds aber kompliziert.
Also nochmal ganz konkret:
Ich habe bis 31.12.2010 Ust auf den Rechnungen ausgewiesen.
Bin Jahreserklärer und werde natürlich die Ust abführen.
Hatte bei Gewerbeeröffnung in 2008 durch ankreuzen auf dem steuerl.Erf.-bogen auf die Anwendung der KUR verzichtet.
Möchte nun ab 01.01.2011 auf KUR umsteigen.
Geht das ohne Probleme? Und was trage ich in der Ust-Erklärung ein? Einerseits Umsätze und Steuer, andererseits will ich aber nun KUR anwenden. Oder muss ich das beim FA beantragen?
Vielen Dank nochmal für die Hilfe.
Lg willy
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quote:
wenn ich alles richtig gelesen habe, sind seit 2008 3 Jahre vergangen - und für 2008 und 2009 sind bereits USt-Erklärungen eingereicht worden
richtig
quote:
erst ab 2012 könnten Sie zur Kleinunternehmerregelung kommen
ab 01.01.2012? das wären ja dann nur 4 Jahre.
oder ab 01.01.2013?
Und wenn dann ab 01.01. der Wechsel vollzogen werden soll brauche ich einfach keine Ust mehr ausweisen und in der Erklärung entsprechende Daten bei KUR eintragen? Das wars.
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Gibt es hier einen Widerspruch zwischen den Aussagenvon Tom
quote:
Wenn du ab heute bis 31.12.11 auf Regelbesteuerung machst, kannst du im Januar 2012 trotzdem die Jahreserklärung als Kleinunternehmer abgeben,
und Eugenie
quote:
Waren die Einnahmen 2008 und 2009 unter 17.500,--, dann ist wirksam für die Regelbesteuerung optiert worden und erst ab 2012 könnten Sie zur Kleinunternehmerregelung kommen, wenn weiterhin unter 17.500,--.
oder sehe ich den Zusammenhang nicht?
Ich bitte euch nochmal um eine klare Auskunft.
Vielen Dank und ein schönes WE
willy
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Gewerbe 2008 eröffnet, 2008 bis 2010 Umsätze unter 17.500 aber Regelbesteuerung angewendet?
2008-2012: Regelbesteuerung
ab 2013: Kleinunternehmer
Meine Beispiele gingen von einer Gewerbeanmeldung in 2011 aus.
quote:
Gewerbe 2008 eröffnet, 2008 bis 2010 Umsätze unter 17.500 aber Regelbesteuerung angewendet?
Ja
quote:
2008-2012: Regelbesteuerung
ab 2013: Kleinunternehmer
Alles klar.
Danke Tom
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