Bitte um Hilfe bei Angabe der Kilometer: Arbeitsweg, (Zweit)Studium

23. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
RHAG
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte um Hilfe bei Angabe der Kilometer: Arbeitsweg, (Zweit)Studium

Hallo werte Com,

ich habe 2017 mein Zweitstudium ( 3 jährige Erstausbildung vorhanden) absolviert und als Werkstudent gearbeitet.

Folgende (einfache) Wegedistanz:
Heimat zur Arbeitsstätte = 10km
Heimat zur Hochschule = 30km
Hochschule zur Arbeit = 15km

Ich war insgesamt 220 Tage arbeiten und habe rechnerisch 180 Tage die Hochschule besucht. Was im ersten Moment komisch klingt, ergibt sich aus folgenden Szenarien (Stundenpläne, Ausfälle):

1)Heimat-->Arbeit-->Heimat (1x10km)
2)Heimat-->Hochschule-->Heimat (2x30km)
3)Heimat-->Hochschule-->Arbeit-->Heimat (2x 30km + 1x 15km )
4)Heimat-->Hochschule-->Arbeit-->Hochschule-->Heimat (2x 30km + 2x15km)
5)Heimat-->Arbeit-->Hochschule-->Heimat (1x10 + 1x15 + 1x 30)


Stimmen meine in Klammern stehenden Kilometerberechnungen? Für die Steuererklärung habe ich die Wege zur Hochschule doppelt(Hin- und Rückweg) angegeben, da ich sie zu den Fortbildungskosten gerechnet habe.

Durch die unterschiedlichen Wege sind sehr viele Kilometer zu stande gekommen, die sich natürlich nur bedingt "beweisen" lassen. Rechnungen, die einen eventuellen Kilometerstand belegen, liegen aufgrund einer Veräußerung des KFZ nicht mehr vor. Welche Nachweise kann/muss man hier noch vorlegen? Ein Steuerbescheid wurde noch nicht erlassen, daher könnte ich hier noch einmal korrigeren.

Beste Grüße
Euer Robert



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3 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Stimmen meine in Klammern stehenden Kilometerberechnungen? Nein - schon deswegen nicht, weil die Hochschule Ihre "erste Tätigkeitsstätte" ist.

Zitat:
Heimat-->Arbeit-->Heimat (1x10km)
Heimat-->Hochschule-->Heimat (2x30km)


Umgekehrt wäre es richtig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
RHAG
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Muemmel,


vielen Dank für dein schnelles Feedback.

Hochschule und Arbeitsstätte stehen in keinem Zusammenhang und die Fahrten zur Hochschule sind nicht betrieblich veranlasst (Arbeitgeber Konzern, Hochschule öffentlich,kein duales Studium)

Zitat (von muemmel):
Stimmen meine in Klammern stehenden Kilometerberechnungen? Nein - schon deswegen nicht, weil die Hochschule Ihre "erste Tätigkeitsstätte" ist.

Zitat:
Heimat-->Arbeit-->Heimat (1x10km)
Heimat-->Hochschule-->Heimat (2x30km)


Umgekehrt wäre es richtig.


Was genau meinst Du mit umgekehrt? 1) Arbeit -->Heimat (2x10) und 2)Heimat -->Hochschule (1x30)?
Wie verhält es sich mit "doppelten" Wegen, zum Bsp ein mehrfacher Besuch der Hochschule?

Gruß
Robert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Was genau meinst Du mit umgekehrt? 1) Arbeit -->Heimat (2x10) und 2)Heimat -->Hochschule (1x30)? Ja - genau das.
Wie verhält es sich mit "doppelten" Wegen, zum Bsp ein mehrfacher Besuch der Hochschule? Auch bei mehrfachem Besuch der ersten Tätigkeitsstätte kann die Entfernungspauschale nur einmal abgesetzt werden. Siehe hier: https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung/zweimal-pro-tag-zur-arbeit-entfernungspauschale-gibt-es-trotzdem-nur-einmal

Signatur:

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