Bonus-Gutscheine in Steuererklärung angeben?

25. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Telko
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bonus-Gutscheine in Steuererklärung angeben?

Hallo zusammen,

ich mache gerade die Steuererklärung für meine Freundin. Sie arbeitet im Direktvertrieb für Verkaufspartys ähnlich wie Tupperpartys.
Sie fällt mit ihrem Umsatz unter die Kleinunternehmerregelung. Gerade ermittle ich die ihre Einnahmen/Ausgaben für die Anlage EÜR.

Sie bekommt am Ende des Monats Provision abhängig vom Umsatz überwiesen und bei erfolgreichen Monaten zusätzlich Gutscheine, die sie für neue Produkte bei der Firma einlösen kann.
Ich weiss jetzt überhaupt nicht wie ich mit den Gutscheinen umgehen soll.
Rechne ich die Gutscheine zu den Einnahmen?
Dementsprechend würde ich dann die eingelösten Gutscheine auch zu den Ausgaben zählen.

Oder wie würdet ihr mit den Gutscheinen umgehen?

Danke.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von Telko):
ich mache gerade die Steuererklärung für meine Freundin.

Auch wenn die Frage nicht den Eindruck erweckt, gehe ich mal davon aus, dass sie zur Hilfeleistung in Steuersachen nach dem StBerG befugt sind.

Zitat (von Telko):
Rechne ich die Gutscheine zu den Einnahmen?

Ja, da Geldeswert.

Zitat (von Telko):
Dementsprechend würde ich dann die eingelösten Gutscheine auch zu den Ausgaben zählen.

Nein, welche Ausgaben hat sie denn?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
@cybert-etwas unlogisch Ihre Antworten: wenn ein Gutschein als Einnahme genommen werden soll (mE hier nicht) -muss auch die Einlösung = Anschaffung von Demo-/Werbeteile für dieTupperpartys behandelt werden - also alles im betrieblchenBereich-keinePrivatentnahme.


Ich würde den Erhalt kostenloser Waren beim "Verlassen" des BV als Einnahme erfassen, entweder beim Übergang ins Privatvermögen oder eben die Einnahme aus dem Verkauf. Keine Ausgabe.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Telko
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank euch. Das mit dem StBG war mir nicht bekannt ... dann lasse ich sie die Steuererklärung selber machen und beschränke mich auf ein paar Tipps.

Sie löst die Gutscheine dann für vorwiegend für Produkte ein, die sie dann auf den Partys direkt verkauft.
D.h. sie würde die erhaltenen Gutscheine nicht als Einnahme und die Rechnung von der Einlösung des Gutscheins nicht als Ausgaben angeben. Sondern dann erst die Einnahme beim Verkauf des Produkts, richtig?

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von Telko):
D.h. sie würde die erhaltenen Gutscheine nicht als Einnahme und die Rechnung von der Einlösung des Gutscheins nicht als Ausgaben angeben. Sondern dann erst die Einnahme beim Verkauf des Produkts, richtig?


So sehe ich es!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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