Hallo Ich habe mit einer weiteren Person eine GbR . Mein Partner hatte einen Unfall und wir haben eine Versicherungssumme zugesprochen bekommen. Ich habe als Geschäftsführer alle Briefe von dem Gutachter und Rechtsanwalt bekommen inklusive Rechnung. Meine frage lautet : Darf der Rechtsanwalt die Versicherungssumme(abzüglich Mehrwertsteuer) meinen Partner Bar auszahlen bzw. auf sein Konto überweisen und ich die ganzen unterlagen inklusive Rechnungen den Steuerberater weiterleite für die Buchhaltung ? Ich frage deswegen , da der Rechtsanwalt genau dies gemacht hat
mit freundlichen Grüßen Kasch
Buchhaltung Frage : Darf eine Versicherungssumme Barausgezahlt werden bzw. aufs Privatkonto ?
Haben Sie sich versteuert?
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Schön das ihr einen Geschäftsführer in euer GBR habt. Ob der auf weiß das es eigentliche keine Geschäftsführer in einer GBR gibt. Meiste sind ja alle die Geschäftsführer.
Gäbe es einen Geschäftsführer nach außen, dann wüsste ich nicht warum ein "Nichtgeschäftsführer" mit einem Anwalt irgendwelche Geschäfte besprechend darf.
Sind es wie üblich nur "Gesellschafter" dann kann jeder Gesellschaft machen was er will. Das ist das Risiko einer GBR
Wohin und in welcher Form Geld eingeht spielt keine Rolle, es muss nur richtig gebucht werden. Einfach einen Ersatzbeleg erstellen und der Buchhaltung geben
Anwalt an Firma - Firma an Gesellschafter. Ist doch einfach zu buchen.
Ich würde meine GBR in eine GmbH umwandeln und einen Geschäftsführer bestellen.
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