Hallo allerseits !
Ich möchte mich in 2024 als Kleinunternehmer mit Kleinunternehmerregelung selbstständig auf Ebay machen.
Ich werde ab 2024 jedes Jahr bei ca. 10.000 Euro Umsatz und 5.000 Euro Gewinn liegen.
Ich werde also EÜR-Rechner sein.
Jetzt habe ich eine Frage bezüglich der Buchhaltungs-Pflicht:
Reicht es, wenn ich:
- Sämtliche Ebay-Verkaufsberichte ausdrucke und in einen Ordner "EINNAHMEN" mache
- Sämtliche Ebay-Gebührenberichte ausdrucke und in einen Ordner "AUAGABEN" mache
- Sämtliche Kontoauszüge in einen Ordner "KONTOAUSZÜGE" mache
- Sämtliche sonstige Ausgaben (Im Zusammenhang meiner Tätigkeit) in einen Ordner "Sonstige Betriebsausgaben"
....und dies für jedes Jahr getrennt und das dann entsprechend aufbewahre, wenn das Finanzamt mal prüfen will ?
Man ließt überall, dass Selbstständige eine Elektronische Datenauswertung einer Elektronischen Buchhaltung dem Finanzamt bei einer Prüfung übermitteln muss, damit diese das ganze dann mithilfe einer sogenannten IDEA-Software überprüfen können.
Gilt dass auch für mich als kleinen Kleinunternehmer der eigentlich nur eine EÜR macht ?
Ist es komplett verboten die "Buchhaltung" zu 100% ausgedruckt in Ordner zu machen?
Danke an alle die hier mithelfen !
-- Editiert von User am 27. Dezember 2023 23:33
Buchhaltungs-Regelung für Kleinunternehmer
27. Dezember 2023
Thema abonnieren
Frage vom 27. Dezember 2023 | 23:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Buchhaltungs-Regelung für Kleinunternehmer
#1
Antwort vom 27. Dezember 2023 | 23:54
Von
Status: Unbeschreiblich (128813 Beiträge, 41131x hilfreich)
Zitat :Ich möchte mich in 2024 als Kleinunternehmer mit Kleinunternehmerregelung selbstständig auf Ebay machen.
In DE kann man keine Kleinunternehmen anmelden ...
Zitat :Reicht es, wenn ich:
Nö.
Das fängt schon damit an, dass man die Original Belege aufbewahren muss und keine Kopien.
Ich rate dazu einen der Existenzgründerkurse zu belegen bzw. einen Grundkurs in Buchhaltung.
#2
Antwort vom 28. Dezember 2023 | 01:47
Von
Status: Junior-Partner (5388 Beiträge, 1285x hilfreich)
Zitat :Reicht es, wenn ich:
- Sämtliche Ebay-Verkaufsberichte ausdrucke und in einen Ordner "EINNAHMEN" mache
- Sämtliche Ebay-Gebührenberichte ausdrucke und in einen Ordner "AUAGABEN" mache
- Sämtliche Kontoauszüge in einen Ordner "KONTOAUSZÜGE" mache
- Sämtliche sonstige Ausgaben (Im Zusammenhang meiner Tätigkeit) in einen Ordner "Sonstige Betriebsausgaben"
....und dies für jedes Jahr getrennt und das dann entsprechend aufbewahre, wenn das Finanzamt mal prüfen will ?
Ja, allerdings müssen die Mails bzw. Abrechnungen auch elektronisch archiviert werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Dezember 2023 | 08:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ja, allerdings müssen die Mails bzw. Abrechnungen auch elektronisch archiviert werden.
Okay, alles klar. Vielen Dank erstmal.
Den Mail-Export / Import würde mit dem Programm MAIL-STORE-HOME ja funktionieren wie ich grade getestet habe. Da kriegt man dann alles komplett in eine Datei die man abspeichern kann (Kommt dann alles im .eml-Format).
Ist es dann ausreichend, wenn alle auf einen Datenträger gespeicherten Datein folgende Formate haben:
- .eml (Bei den Archivierten Mails)
- PDF für sämtliche Ebayberichte
- PDF für die Kontoauszüge
- PDF für Sonstige Ausgabenrechnungen (Die dann eingescannt werden)
Auf einer Internetseite habe ich gelesen, dass IDEA nur folgende Formate auslesen kann:
ASCII feste Länge
ASCII Delimited (inklusive kommagetrennter Wert)
EBCDIC-Dateien mit fester Länge
EBCDIC-Dateien mit variabler Länge
Excel
Access
dBASE
Lotus 123
ASCII Druckdateien mit Informationen für Datenelemente und Struktur
Dateien von SAP/AIS
Funktionieren .eml und PDF dann auch, oder gibt das Sonst Ärger ?
-- Editiert von User am 28. Dezember 2023 08:21
#4
Antwort vom 28. Dezember 2023 | 10:16
Von
Status: Schüler (224 Beiträge, 29x hilfreich)
Aus eigener Erfahrung kann ich ihnen den Rat geben sich Mal kommerzielle Anbieter von "online" Buchhaltungslösungen zu beschäftigen.
Hier gibt es für unter 100 €/Jahr Anbieter mit ziemlich komfortablem Funktionsumfang.
Voraussetzung ist natürlich, dass man weiß was man da bucht.....
#5
Antwort vom 28. Dezember 2023 | 10:55
Von
Status: Unparteiischer (9703 Beiträge, 2055x hilfreich)
Zitat :Aus eigener Erfahrung kann ich ihnen den Rat geben sich Mal kommerzielle Anbieter von "online" Buchhaltungslösungen zu beschäftigen.
Dem schliesse ich mich an. Die meisten Softwareanbieter haben auch Userforen wo man dann bei Fragen noch einmal Hilfe bekommen kann.
Zitat :Gilt dass auch für mich als kleinen Kleinunternehmer der eigentlich nur eine EÜR macht ?
Ja, die Regeln der ordnungsgemäßen Buchhaltung und die Aufbewahrungspflichten gelten auch für Selbstständige, die von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen.
#6
Antwort vom 28. Dezember 2023 | 12:14
Von
Status: Junior-Partner (5388 Beiträge, 1285x hilfreich)
Zitat :Ist es dann ausreichend, wenn alle auf einen Datenträger gespeicherten Datein folgende Formate haben:
- .eml (Bei den Archivierten Mails)
- PDF für sämtliche Ebayberichte
- PDF für die Kontoauszüge
- PDF für Sonstige Ausgabenrechnungen (Die dann eingescannt werden)
M.E. ja. Der jährliche Datenträger ist aber zu finalisieren, darf also nicht mehr beschreibbar sein.
Zitat :Funktionieren .eml und PDF dann auch, oder gibt das Sonst Ärger ?
Bei IDEA geht es um die Buchführung bzw. Aufzeichnungen, nicht um die dazugehörigen Belege. EBay-Berichte können Sie ja zusätzlich als csv-Datei abspeichern. Die kann IDEA auch einlesen.
#7
Antwort vom 28. Dezember 2023 | 14:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für alle Antworten!
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