Büro kaufen als Einzelunternehmer?

7. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Afg001
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 11x hilfreich)
Büro kaufen als Einzelunternehmer?

Hallo zusammen!
Anstatt ein Büro zu mieten und die Kosten abzusetzen, habe ich aktuell die Möglichkeit eines zu kaufen. Jedoch ist mir nicht ganz bewusst, inwieweit ich dann die Kosten absetzen kann. Ist es möglich, die monatliche Finanzierungsrate dann als Ausgaben abzusetzen? Danke!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5272 Beiträge, 1250x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Ist es möglich, die monatliche Finanzierungsrate dann als Ausgaben abzusetzen? Danke!

Nur den Zinsanteil daraus, nicht die Tilgung. Dafür wäre noch die Abschreibung mit 3 % der Anschaffungskosten (inkl. GrESt, Notar und Grundbuchkosten) möglich, wenn der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt worden ist.
Laufende Kosten wie GrSt, Gebäudeversicherung etc. wären wie bei einer Miete abziehbar.

Zu beachten ist allerdings, dass auch ein Verkauf oder eine Entnahme bei Verkauf oder Aufgabe des Betriebes steuerpflichtig wäre, wenn der Entnahmewert oder Verkaufspreis den Buchwert übersteigt. Ggf. können aber Freibeträge oder Steuerermäßigungen nach §§ 16, 34 EStG beansprucht werden.

-- Editiert von Cybert. am 08.12.2019 01:19

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Afg001
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen herzlichen Dank! Das heißt dass ich bspw. eine monatliche Rate von 500 Euro garnicht absetzen kann weder als Ausgabe noch irgendwiesteuerlich, die Zinsen dazu jedoch schon und zusätzlich die Abschreibung und Nebenkosten. Danke!


Zitat (von Cybert.):
Zitat (von Afg001):
Ist es möglich, die monatliche Finanzierungsrate dann als Ausgaben abzusetzen? Danke!

Nur den Zinsanteil daraus, nicht die Tilgung. Dafür wäre noch die Abschreibung mit 3 % der Anschaffungskosten (inkl. GrESt, Notar und Grundbuchkosten) möglich, wenn der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt worden ist.
Laufende Kosten wie GrSt, Gebäudeversicherung etc. wären wie bei einer Miete abziehbar.

Zu beachten ist allerdings, dass auch ein Verkauf oder eine Entnahme bei Verkauf oder Aufgabe des Betriebes steuerpflichtig wäre, wenn der Entnahmewert oder Verkaufspreis den Buchwert übersteigt. Ggf. können aber Freibeträge oder Steuerermäßigungen nach §§ 16, 34 EStG beansprucht werden.

-- Editiert von Cybert. am 08.12.2019 01:19

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5272 Beiträge, 1250x hilfreich)

Richtig!
Außerdem muss der Anteil für den nicht abnutzbaren Grund und Boden noch für die Abschreibung rausgerechnet werden. Aber nur für die Abschreibung.

-- Editiert von Cybert. am 13.12.2019 10:04

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Afg001
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Richtig!
Außerdem muss der Anteil für den nicht abnutzbaren Grund und Boden noch für die Abschreibung rausgerechnet werden. Aber nur für die Abschreibung.

-- Editiert von Cybert. am 13.12.2019 10:04


Danke! Wie sieht es bei einer GmbH oder UG aus? Könnte diese die Wohnung kaufen? Wie würde man es hier geschickt machen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2183 Beiträge, 1233x hilfreich)

Wieso Wohnung? Es war von einem Büro die Rede.

Zitat:
Wie sieht es bei einer GmbH oder UG aus? Könnte diese die Wohnung kaufen?
Wer sollte die GmbH daran hindern?
Zitat:
Wie würde man es hier geschickt machen?
Wenn man sich die Mehrkosten, die eine GmbH für Buchführung, Bilanzerstellung, Steuererklärungen jährlich verursacht ans Bein binden will, macht man es halt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Afg001
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Wieso Wohnung? Es war von einem Büro die Rede.
Zitat:
Wie sieht es bei einer GmbH oder UG aus? Könnte diese die Wohnung kaufen?
Wer sollte die GmbH daran hindern?
Zitat:
Wie würde man es hier geschickt machen?
Wenn man sich die Mehrkosten, die eine GmbH für Buchführung, Bilanzerstellung, Steuererklärungen jährlich verursacht ans Bein binden will, macht man es halt.[/quote

Steuerberater habe ich sowieso. Wenn man die Raten dirch die GmbH iwie abschreiben kann würde es sich lohnen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5272 Beiträge, 1250x hilfreich)

Die steuerliche Behandlung wäre gleich.
Würde dem Geschäftsführer noch Wohnraum überlassen, macht es das nur komplizierter.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 82x hilfreich)


"Steuerberater habe ich sowieso. Wenn man die Raten dirch die GmbH iwie abschreiben kann würde es sich lohnen."



Tilgungsraten für was auch immer sind niemals abzugsfähig.

1. Würde man dann Anschaffungskosten doppelt geltend machen, einmal über die Abschreibung und einmal über den Abzug der Raten

2. Wenn Tilgungsraten Betriebsauagaben wären wäre die Auszahlung des Darlehens folgerichtig eine Betriebseinnahme - ich gehe mal davon aus, dass Sie aber keine Lust haben, den Auszahlungsbetrag zu versteuern, oder?

-- Editiert von amz529033-63 am 14.12.2019 18:19

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