Liebes Forum,
ich bin seit 2008 selbständig. Anfang dieses Jahres habe ich eine Lehrtätigkeit aufgenommen, die 2/3 meiner Arbeitszeit ausfüllt. Bedingt durch die Corona Krise werde ich das ganze Jahr von zu Hause aus unterrichten müssen. Da ich seit einiger Zeit unter Rückenschmerzen leide, würde ich mir gerne einen für mich angepassten ergonomischen Bürostuhl anfertigen lassen (Kosten 800,- € brutto).
Wie verhält sich das mit der Abschreibung, wenn ich den Stuhl für meine Selbständigkeit aber auch für die Lehrtätigkeit benutze? Kann ich ihn komplett als Werbungskosten abschreiben oder müsste ich ihn als Ausgabe in die EÜR mit aufnehmen? Da ich Umsatzsteuerpflichtig bin, konnte ich für sonstige berufliche Anschaffungen die Umsatzsteuer zurückholen. Wäre das in diesem Fall auch möglich? Oder nur, wenn ich den Stuhl auch als Ausgabe für die Selbständigkeit verbuche?
Ich bin sehr gespannt und freue mich auf die Antworten!
Schöne Grüße
Daniel van Westen
-- Editiert von fb548704-61 am 09.06.2020 10:45
-- Editiert von fb548704-61 am 09.06.2020 10:45
Bürostuhl als Werbungskosten absetzen?
9. Juni 2020
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Frage vom 9. Juni 2020 | 10:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürostuhl als Werbungskosten absetzen?
#1
Antwort vom 9. Juni 2020 | 13:26
Von
Status: Junior-Partner (5405 Beiträge, 1284x hilfreich)
Zitat :Kann ich ihn komplett als Werbungskosten abschreiben oder müsste ich ihn als Ausgabe in die EÜR mit aufnehmen?
Ich würde es aufteilen: 2/3 der Kosten zzgl. USt Wk und 1/3 ohne USt BA.
Zitat :Da ich Umsatzsteuerpflichtig bin, konnte ich für sonstige berufliche Anschaffungen die Umsatzsteuer zurückholen. Wäre das in diesem Fall auch möglich?
Auch das würde ich aufteilen,um für die nicht-unternehmerische Verwendung keine unentgeltl. Wertabgabe zu versteuern, was bei einer Zuordnung von 100% (voller Vorsteuerabzug) zum Unternehmen und AK von mehr als 500 EUR jährlich der Fall wäre.
Zitat :Oder nur, wenn ich den Stuhl auch als Ausgabe für die Selbständigkeit verbuche?
Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung zum ertragsteuerlichen Betriebs- und zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen unabhängig voneinander.
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