Hallo liebe 123recht-Community,
ich wende mich an euch mit einer Frage zur Doppelten Haushaltsführung.
Würde gerne im Rahmen der DHHF meine Mietkosten am Studienort in Form von Werbungskosten mit in den Verlustvortrag nehmen, um ihn nach meinem Studium wirksam werden zu lassen.
Herbst 2017 bin ich fürs Zweitstudium nach Ort B gezogen.
Dort habe ich auch meinen Hauptwohnsitz angemeldet.
Mein Zweitwohnsitz ist in meiner Heimat Ort A gemeldet, 190Km von Ort B entfernt.
An Ort B bin ich nur während den Vorlesungszeiten.
Die kompletten Semesterferien über, im Sommer wie im Winter, bin ich durchgehend in Ort A (Ferienjob, Freunde etc.)
Und auch unter dem Semester bin ich an 2-3 Wochenenden im Monat in Ort A.
In Ort A wohne ich im Haus meiner Mutter.
Dort belege ich die Einliegerwohnung, das heißt im Souterrain ein großes abgetrenntes Zimmer mit seperatem Badezimmer. Dafür überlasse ich meiner Mutter momentan noch mein Kindergeld und werde dann ab meinem 25. Lebensjahr eine Miete in entsprechender Höhe entrichten.
An Ort B hält mich außer dem Studium nichts, und nach diesem werde ich der Stadt deswegen auch sehr wahrscheinlich wieder den Rücken kehren.
Habe ich Chancen darauf, dass eine doppelte Haushaltsführung anerkannt wird?
Dass ich meinen Hauptwohnsitz an Ort B gemeldet habe war in dieser Hinsicht ein Fehler oder?
Grüße
-- Editiert von amz512351-26 am 03.04.2019 22:36
Chancen auf doppelte Haushaltsführung ...?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:Dort belege ich die Einliegerwohnung, das heißt im Souterrain ein großes abgetrenntes Zimmer mit seperatem Badezimmer.
Aber ohne Küche? Dann besteht kein eigener Hausstand am Ort A und somit kommt eine DHHF nicht in Betracht.
Naja, das ist ein etwa 30m² großes Zimmer mit kleiner Kochnische
(ähnlich zu den ganzen 1 Zimmer Studentenappartements in den Unistädten)
Die benutze ich zwar nie, reicht das trotzdem?
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Stehe vor einer ähnlichen Situation...
Wie würde das Finanzamt nachweisen wollen ob du da eine Küche hast oder nicht
ZitatWie würde das Finanzamt nachweisen wollen ob du da eine Küche hast oder nicht :
Gar nicht. Das musst Du nachweisen.
Und wenn dem FA die Beweise nicht ausreichen machen die auch schon mal einen Hausbesuch.
Und zum TE. Erst- und Zweitwohnsitz sind nur Indizien. Wenn eine Kochmöglichkeit vorhanden ist (auch wenn sie nicht genutzt wird) stehen die Chancen einer Anerkennung zumindest nicht bei 0 % ;-)
Wenn man in einer 2er WG lebt, der Hauptmieter ist und per Kontoauszug nachweisen kann, dass man immer die volle Miete an den Vermieter überwiesen hat (der Mitbewohner hat dann ihren Teil an mich überwiesen), kann ich dann die ganze Miete absetzen oder die Gesamtmiete - den Teil des Mibewohners?
Und zur Küche :
https://www.focus.de/finanzen/recht/doppelte-haushaltsfuehrung-auch-ohne-kueche_aid_509727.html
Zitat:Der BFH (Az. VIII R 13/09 ) stellte jetzt klar: Ein eigener Hausstand liegt auch dann vor, wenn die Wohnung keine eigene Küche enthält, der Bewohner stattdessen mit Mikrowelle und Kühlschrank auskommt oder die Küche in einer anderen Wohnung mitbenutzt.
Ist das veraltet?
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