Crypto Nachweis Herkunft Investition

4. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Henriko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Crypto Nachweis Herkunft Investition

Hallo,

folgende Situation. 80k€ werden in Crypto investiert und nach >1 Jahr Haltedauer für 300k€ verkauft.

Was passiert, wenn das Ursprungsvermögen (80k€, auch aus Crypto) nicht lückenlos nachweisbar ist, weil ein Börse insolvent gegangen ist und sich die Transaktionen nicht mehr nachweisen lassen. Wird das Ursprungsvermögen hinterfragt? Falls ja, womit ist zu rechnen?

Würde mich über eure Einschätzung freuen.




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von Henriko):
Was passiert, wenn das Ursprungsvermögen (80k€, auch aus Crypto) nicht lückenlos nachweisbar ist

Zitat (von Henriko):
Wird das Ursprungsvermögen hinterfragt?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Henriko):
Falls ja, womit ist zu rechnen?

Beschlagnahme des Vermögens, Geldstrafe, Haftstrafe.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Henriko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Was sollte ich denn ergänzen damit es besser zu beantworten ist?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von Henriko):
Was sollte ich denn ergänzen damit es besser zu beantworten ist?

Wie die Ermittler entscheiden, wie das Gericht es sieht, was Dein Anwalt als Argumente verwenden würde, ... also nichts was man ohne hellseherische Fähigkeiten kennen würde.



Es kann auch sein, das Deine Banken im Inland die Konten erst mal sperren, wegen Geldwäscheverdacht.
Man sollte also auch schauen, das man ausreichend Barreserve zu Hause hat. Denn versierte Fachanwälte in der Kategorie arbeiten meist nicht zum gesetzlichen Mindestsatz ...
Eventuell auch ein Konto im Ausland mit Geld für ein paar Monate.


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#4
 Von 
Henriko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok verstehe. Aber ist es denn wahrscheinlich, dass man wirklich ins Gefängnis muss? „Nur" weil man die bisherigen Gewinne die zu den 80k geführt haben nicht lückenlos nachweisen kann?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von Henriko):
Aber ist es denn wahrscheinlich, dass man wirklich ins Gefängnis muss?

Eine nicht repräsentative Statistik besagt zwar, dass es mehr Geldstrafen und Einziehung des Geldes gibt als Haftstrafen.
Aber das ist aktuell nicht wirklich seriös zu beantworten.


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#6
 Von 
Henriko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Eine letzte Frage noch:

Ist denn überhaupt gesagt, dass nach der Quelle des Geldes für die Investition gefragt wird?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von Henriko):
Ist denn überhaupt gesagt, dass nach der Quelle des Geldes für die Investition gefragt wird?

Nö, das kann natürlich passieren, das es niemanden interessiert.


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#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14958 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ist denn überhaupt gesagt, dass nach der Quelle des Geldes für die Investition gefragt wird?
Ich denke, dass das unwahrscheinlich ist. Und zwar weil sich der Fiksus durch die Abgeltungsteuer leider praktisch ins Abseits begeben hat, seit dem ist völlig unbekannt wer wieviel Vermögen hat.

Aber wenn dann musst du es einfach nur glaubhaft machen. Speziell wenn ich größere Gewinne gemacht hätte würde ich dafür vorsorglich Belege aufbewahren (etwa Kontoauszüge, Abrechnungen).

Stefan

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Aber wenn dann musst du es einfach nur glaubhaft machen.

Wozu sinnigerweise Nachweise hilfreich sind.
Der TS hat aber "nichts" - das dürfte deutlich zu wenig sein ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Henriko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

80 -> 300 ist lückenlos nachweisbar.
0 -> 80 hat Lücken.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von Henriko):
0 -> 80 hat Lücken.

Es besteht ein gewisser Unterschied, ob man Lücken für 1.000 EUR hat, für 20.000 oder 70.000.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14958 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

einen Geldwäscheverdacht zu entkräften ist gar nicht so schwierig, wenn denn wirklich alles legal war.

Zitat:
0 -> 80 hat Lücken.
Dann sag' doch mal was das für Lücken sind, und ich sage dir wie du sie eventuell schließen kannst.
Wie und wo hast du denn die Kryptos gehandelt? Wie ist das Anfangskapital dort hin gelangt? (ich wette, jetzt kommen wieder mal dubiose Wege über völlig unbekannte Transferdienstleister)

Stefan

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#13
 Von 
Henriko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum unterstellst du hier das es dubios ist?

Anfangs über Bitcoin.de und Kraken (Historien verfügbar, Einzahlung in Euro über Konto). Später über (FTX, keine Daten mehr verfügbar). Die Lücke ist im wesentlichen ein letzter Verkauf von Bitcoin der für die Basis von 80k > 300k gesorgt hat.
Bei FTX wurden u.a. auch Futures gehandelt aber mit unwesentlichen Gewinnen/Verlusten und unmöglich zu reproduzieren.

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14958 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Warum unterstellst du hier das es dubios ist?
Weil du nicht der Erste bist der solche Fragen stellt. Meist kommt dann sowas wie "ohne Bankkonto", "bar im Ausland eingezahlt" u.s.w.
Wenn es bei dir nicht so ist ist ja alles gut.

Zitat:
Anfangs über Bitcoin.de und Kraken (Historien verfügbar, Einzahlung in Euro über Konto).
Schon mal nicht schlecht.

Zitat:
Später über (FTX, keine Daten mehr verfügbar).
Von dort ist aber doch wieder irgendwohin überwiesen worden. Damit hättest du Zeitpunkt und Wert, und wenn das zur Kurs-Entwicklung in dem Zeitraum passt könnte das als Nachweis reichen.

Zitat:
Die Lücke ist im wesentlichen ein letzter Verkauf von Bitcoin der für die Basis von 80k > 300k gesorgt hat.
Auch das kannst du doch zeit- und wertmäßig nachweisen.

Zitat:
Bei FTX wurden u.a. auch Futures gehandelt aber mit unwesentlichen Gewinnen/Verlusten und unmöglich zu reproduzieren.
Unwesentlich ist dann auch unwesentlich.
Du musst nicht jeden Euro nachweisen, sondern allenfalls die Summe in etwa glaubhaft machen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Henriko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch. Denke damit können wir das Thema schließen

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Du musst nicht jeden Euro nachweisen, sondern allenfalls die Summe in etwa glaubhaft machen.

Ist halt nur dumm, das manche Gerichte das ganz anders sehen und das "in etwa glaubhaft machen" da nicht viel hilft ...


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