Hallo,
- ich habe das komplette Jahr 2020 in Finnland gelebt, mit Wohnsitz in Finnland.
- Habe einen Deutschen Arbeitgeber, welcher keine Niederlassung in Finnland hat.
- Ich habe zudem einen Wohnsitz in Deutschland.
- Meine Einnahmen kommen 100% aus Deutschland, durch die Remote Arbeit aus Finnland.
Ich bin durch den Wohnsitz + 6 Monate Regel dazu verpflichtet meine Steuerin in Finnland zu bezahlen.
Dadruch möchte ich meine gezalte LSt aus Deutschland zurückbezahlt bekommen. (N-AUS + DBA)
Zur Frage:
Elster berechnet nun meine Einkommensteuer weitaushöher (nach hinzufügen der N-AUS), nicht nach dem Grundtarif, sondern nach dem Progessionvorbehalt gemäß § 32b EStG, dadruch ist die festzusetzende Einkommensteuer weitaushöher als die tatsächlich gezahlte. Elster berechnet mir dadruch eine hohe Nachzahlung.
Inwiefern kann das richtig sein, da ich ja meine LSt vom Deutschen Staat zurückbekomme, bzw die Besteuerung in Finnland stattfindet?
Kann es in so einem Fall zu einer Steuernachzahlung kommen ?
Grüße und Vielen Dank
-- Editiert von timebasher am 04.05.2021 10:36
-- Editiert von timebasher am 04.05.2021 10:38
DBA, Leben in Finnland + Remote Arbeit mit deutschen Arbeitgeber, Wohnsitz in Finnland +Deutschland
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:Elster berechnet nun meine Einkommensteuer weitaushöher (nach hinzufügen der N-AUS)
Was hast Du denn in die Anlage N eingetragen? Dort muss natürlich als Bruttoeinkommen 0€ eingetragen sein.
Habe in der Anlage N Punkt 6 meinen gesamten, aus Deutschland erhaltenen Lohn eingetragen
und im Formular "Übertrag aus Anlage N-AUS" den Punkt 22 (Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen) auch den kompletten Arbeitslohn
in der Anlage N-AUS habe ich angegeben, dass der gesamte Lohn nicht in Deutschland zu versteuern ist
zu Antwort:
wenn ich unter Punkt 6 (Summe Bruttolohn) in der Anlage N, 0€ eintrage erhalte ich in der Überschlagsrechnung eine Auszahlung die der gezahlten LST gleichkommt, (was natürlich Sinn macht)
"Kann man das so machen ?", es sieht richtig aus, aber fühlt sich komisch an den Bruttoarbeitslohn unter Punkt 6 in der Anlage N mit 0€ anzugeben, da ich ja den Lohn/ das Einkommen zu 100% aus Deutschland habe
-- Editiert von timebasher am 04.05.2021 12:06
-- Editiert von timebasher am 04.05.2021 12:06
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Zitat"Kann man das so machen ?", :
Ja
Zitates sieht richtig aus, :
Ist es auch
Zitataber fühlt sich komisch an den Bruttoarbeitslohn unter Punkt 6 in der Anlage N mit 0€ anzugeben, da ich ja den Lohn/ das Einkommen zu 100% aus Deutschland habe :
In die Anlage N gehört der Bruttoarbeitslohn, der in Deutschland steuerpflichtig ist.
Der Fall wird vom Finanzamt wahrscheinlich genau geprüft. Es würde mich auch nicht überraschen, wenn das Finanzamt im ersten Schritt Deine Angaben ignoriert und den Bruttoarbeitslohn als in Deutschland steuerpflichtig betracht.
Im Übrigen wäre es sinnvoll, wenn Dein AG die Lohnsteuer gar nicht erst abführt.
Das Steuerrecht in Finnland kenne ich nicht. Wenn der Fall umgekehrt gelagert gewesen wäre, hättest Du in Deutschland bereits in 2020 eine Steuervorauszahlung leisten müssen.
ZitatIch bin durch den Wohnsitz + 6 Monate Regel dazu verpflichtet meine Steuerin in Finnland zu bezahlen. :
Falls Du auch nur einen Tag in Deutschland gearbeitet hast, muss dieser eine Tag in Deutschland versteuert werden.
Die 6-Monatsregel greift in so einem Fall nämlich nicht.
Du wirst also dem Finanzamt glaubhaft darlegen müssen, warum Du zwar einen Wohnsitz in Deutschland hast, aber im gesamten Jahr nicht einen Tag von dort aus gearbeitet hast. Schon mal viel Spaß dabei.
Danke für die Anwort, werde unter diesem Beitrag posten, wenn ich neues vom FA weiß. War durchgehen in Finnland tätig, ja das kann trotzdem kompliziert werden
-- Editiert von timebasher am 04.05.2021 13:20
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