DHH bei Ehegatten in ETW

8. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
MichaelR123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
DHH bei Ehegatten in ETW

Hallo zusammen,

Meine Ehefrau und ich erfüllen beide die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung. Ich bin Eigentümer der Zweitwohnung und frage mich, wie wir diesen Umstand steueroptimal nutzen können. Muss das aufwändig über die Vermietung eines Zimmers in der Wohnung an meine Frau passieren oder kann sie einfach Nebenkosten, Wasser, Grundsteuer etc. von ihrem Konto bezahlen (Werbungskosten bis Max 1.000) und ich mache AfA, Zins etc. (Werbungskosten bis Max 1.000) geltend?
Was wäre hier die steuerlich optimale Gestaltung?

Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von MichaelR123):
Muss das aufwändig über die Vermietung eines Zimmers in der Wohnung an meine Frau passieren


Nein.

Verstehe ich das richtig, dass Ihr beide einen Zweitwohnsitz in der gleichen Wohnung habt und diese Wohnung Dir gehört?

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#2
 Von 
MichaelR123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von MichaelR123):
Was wäre hier die steuerlich optimale Gestaltung?


Nach meiner Auffassung müssen die Kosten 50/50 auf beide Ehegatten aufgeteilt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MichaelR123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Denke ich auch - das „Problem" wäre allerdings, dass ich mit AfA und Schuldzins (die m.E. nicht aufgeteilt werden können) bereits die 1.000-Grenze erreiche. Das Absetzen weiterer Kosten würde bei mir ins Leere laufen - daher komme ich wohl um die Vermietung eines Zimmers an meine Ehefrau und Nutzung der Gemeinschaftsräume zu 50% nicht drum herum, um Werbungskostenabzug zu optimieren …

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Bei so einer Konstellation und derart hohen Kosten frage ich mich allerdings, ob diese Auffassung

Zitat (von MichaelR123):
Meine Ehefrau und ich erfüllen beide die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung.

zutreffend ist.

Zitat (von MichaelR123):
daher komme ich wohl um die Vermietung eines Zimmers an meine Ehefrau


Da bin ich dann mal gespannt, was das Finanzamt dazu sagt. Ich halte es nicht für besonders glaubwürdig, dass eine Wohnung von einem Ehepaar bewohnt wird und die beiden Zimmer dann jeweils einem Ehegatten zur Alleinnutzung zur Verfügung stellen.

Allerdings ist mir auch kein vergleichbarer Fall bekannt.

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