DHHF, Heimfahrten - kein Zweitwohnsitz

23. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Andi010281
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
DHHF, Heimfahrten - kein Zweitwohnsitz

Hallo zusammen!

Ich habe einige Fragen an Euch bzgl. meiner Steuererklärung für 2008 im Bereich DHHF, Zweitwohnsitz, Familienheimfahrten. Ich habe schon sehr viel gegoogelt, aber kann leider nicht wirklich eine Antwort auf meinen Fall finden, deswegen wäre ich für Antworten sehr dankbar!

Hier kurz mein Daten:
- Geboren, aufgewachsen, Schule, Studium, Familie und Freunde, Freundin in Düsseldorf (Lebensmittelpunkt)
- Nach dem Studium im Nov..2007 in Stuttgart meinen ersten Job (Angestellter öffentlicher Dienst) mit 3 Jahres Vertrag angetreten und miete dort eine Zweizimmerwohnung (55qm - Erstwohnsitz Stuttgart angemeldet)
- In Düsseldorf habe ich meine Wohnung beim Umzug aufgelöst, besitze aber sowohl bei meinen Eltern als auch bei einem Freund seit diesem Zeitpunkt ein kostenloses möbiliertes, eigenes Zimmer (leider kein Zweitwohnsitz angemeldet!)
- im Jahr 2008 bin ich 46 mal (jedes WE von Freitag Mittag bis Montag Morgen) von Stuttgart nach Düsseldorf nach Hause gefahren. Dies könnte ich anhand der gefahrenen Kilometer meines Autos nachweisen.
- in Stuttgart halte ich mich rein aus beruflichen Gründen auf.

--> Als erstes ist mir natürlich klar geworden, dass ich einen Fehler begangen habe, keinen Zweitwohnsitz anzumelden, aber dies ist jetzt wohl leider nicht mehr Rückgängig zu machen. Aber was kann ich aus der Situation jetzt noch machen?

Mal abgesehen von meinem Fehler, den Zweitwohnsitz nicht anzumelden, gibt es bei DHHF soweit ich verstanden habe zwei Möglichkeiten:
1.) Zweitwohnsitz bei der Arbeit und Erstwohnsitz in der Heimat: Abgerechnet werden können die Heimfahrten zum Erstwohnsitz einmal wöchentlich + die Kosten für die Zweitwohnung.
2.) Erstwohnung bei der Arbeit und Zweitwohnsitz in der Heimat: Abgerechnet werden können Familienheimfahrten zum Zweitwohnsitz einmal wöchentlich, quasi als Weg zur Arbeit vom Zweitwohnsitz

Auf meinen Fall würde sich wohl nur Variante 2 beziehen, da ich für Variante 1 ja keinen eigenen Haushalt in der Heimat mehr habe. Allerdings würde mir Variante 2 auch reichen, um die komplette Lohnsteuer durch die Fahrtkosten zurückzubekommen.

Sehe ich das bis hierher (abgesehen von der vergessenen Zweitwohnungsmeldung) richtig?

Zu 2008:
- Kann ich den Zweitwohnsitz für 2008 noch nachträglich melden, vielleicht auch mit kleiner Strafe?
- Kann ich ansonsten vielleicht doch mit guter Begründung zum nachweißlichen Lebensmittelpunkt die Fahrtkosten geltend machen? Und wenn nicht alle 46, wie viele würde mir da FA vielleicht auch ohne Zweitwohnsitz anerkennen?

Zu 2009:
Wie stelle ich mich jetzt für die Zukunft am besten?
1.) Erstwohnsitz in Düsseldorf und Zweitwohnsitz Stuttgart? (Das wäre wohl nicht zu Begründen?!?)
2.) Erstwohnung in Stuttgart und Zweitwohnung in Düsseldorf? Besser bei den Eltern? Oder bei einem Freund mit großem Haus als WG? Oder ist das total egal für das Absetzen der Heimfahrten? Muss ich hier Mietverträge nachweisen, auch wenn die Zimmer kostenlos sind?

Ich danke Euch wirklich sehr für Eure Hilfe und hoffe, dass man merkt, dass ich nicht betrügen möchte, sondern einfach die Steuern sparen, die mir nach dem Gesetz zustehen. Den Fehler mit dem Vergessen der Zweitwohnsitzmeldung werde ich wohl bezahlen müssen, aber dann mache ich es jetzt für 2009 richtig…

Vielen Dank… LG Andi

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Wo Erst- und wo Zweitwohnsitz ist, interessiert das Finanzamt nicht wirklich. Diese Begriffe kommen im EStG auch gar nicht vor. Steuerrechtlich sind alleine die tatsächlichen Verhältnisse relevant.

Dabei scheitert die doppelte Haushaltsführung nicht etwa daran, dass der Zweitwohnsitz nicht angemeldet wurde, sondern vielmehr daran, dass in Düsseldorf kein eigener Hausstand vorliegt. Ein möbliertes Zimmer führt nicht zu einem eigenen Hausstand.

Die steuerrechtliche Situation würde sich auch nicht dadurch ändern, dass Du Deinen Erstwohnsitz in Düsseldorf anmeldest. Einen Zweitwohnsitz in Düsseldorf kannst Du jederzeit anmelden, auch ohne Strafe.

Auf keinen Fall solltest Du für 2008 auf die Erklärung der Familienheimfahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verzichten. Du wirst dem Finanzamt kaum erklären können, dass sich Dein Lebensmittelpunkt in 2009 auf einmal nach Düsseldorf geändert hat, wenn er nicht auch schon in 2008 dort war.

Dass Du die komplette Lohnsteuer zurückerhälst, halt ich jedoch für unwahrscheinlich. Man bekommt nicht 0,30€ erstattet, sondern diese 0,30€ sind lediglich steuerfrei.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.189 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen