Ich hatte,dank meiner Exfrau immer noch beim FA das Jahr 2002 nicht abgeklärt. Sie bestand auf getrennte Veranlagung(wir haben uns im Mai 2002 getrennt)um mir finanziell noch einen zu geben.Ich habe aber gerichtlich durchbekommen,das sie einer Zusammenveranlagung zustimmen muss. Dadurch sind dort meine Schulden von 3500€ auf 400€ gesunken. Da ich aber seid 2005 arbeitslos bin und mittlerweile AlgII beziehe (mit meiner jetzigen Ehefrau in einer Bedarfsgemeinschaft)kann ich auch diesen Betrag nicht aufbringen.
Jetzt bekam ich von der Erhebungsstelle eine Mahnung. Ich habe dann dort angerufen und die Dame dort sagte mir,das ich ein Schreiben bekäme,indem ich meine Verhältnisse offen legen muss.
Ich habe wirklich absolut kein Vermögen,das einzigste was ich habe ist einen alten PKW (Bj 1995 Wert: ca. 2500€)den versuche ich mit allen Mitteln zu halten damit ich in Sachen Arbeitsplatzsuche auch grössere Entfernungen einbeziehen kann und ebenfalls bin ich auch in Sachen Selbstständigkeit tätig. Ich habe alles dafür fertig nur ein Teil der Finanzierung fehlt noch und diese Selbständigkeit würde ca. 40km von meinem Wohnort sein. Jetzt habe ich bedenken ob das FA an meinen PKW dran darf? Das ich ihn verkaufen muss um meine Schulden zu bezahlen. Der Wagen ist noch nicht einmal abbezahlt,es sind noch 2000€ Schulden drauf,den Kredit zahlt allerdings meine Mutter für mich. Sie ist aber auch nicht in der finanziellen Lage für mich die Schulden des FA zu tilgen, um dieser eventuellen Frage vorweg zu kommen.
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""Zweifle an allem wenigstens einmal, und wäre es der Satz: Zweimal zwei
ist vier."
"
Darf das FA an meinen PKW?
17. Mai 2007
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Frage vom 17. Mai 2007 | 12:28
Von
Status: Schüler (225 Beiträge, 60x hilfreich)
Darf das FA an meinen PKW?
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#1
Antwort vom 18. Mai 2007 | 09:28
Von
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