Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ich mache einen 400€ Job und komme somit auf 4800€ im Jahr.
Beim gleichen Arbeitgeber habe ich nun ein WE durchgearbeitet und in diesem Monat weitere 500€ verdient. Nun ist uns nicht klar wie wir das am besten abrechnen können.
Kann ich einfach eine Rechnung schreiben (ohne MwSt) und das Geld bekommen? (Ich habe keine Steuernummer und auch keinen Gewerbeschein)
Ich bleibe mit 5300€ Einkommen klar unter der Kindergeldgrenze und hätte somit keine Nachteile. Muss ich das dann irgendwie in meiner Steuererklärung angeben?
Gibt es eine andere Möglichkeit? (kurzfristige Anstellung oder so ähnlich?)
Vielen Dank und Gruß
Sven
Darf ich als Student eine Rechnung schreiben?
Das Problem ist hier, dass die Zahlung vom gleichen AG kommt. Bei einem anderen AG dürftest Du problemlos die 500€ zusätzlich kassieren.
Vom gleichen AG, bei dem Du den Minijob machst, ist so etwas nicht zulässig. Dadurch wird dann auch der Minijob sozialversicheungspflichtig.
Klar darf man eine Rechnung schreiben :-)
Die wird der AG nur nicht nützen, denn für ne Rechnung braucht man ne Steuernummer, also ist man auch mit der Rechnung Angestellter der Firma. Den Lohn muss der AG versteuern da man über die 400 euro kommt. Alles das Problem des AG, der macht ja eh ne Lohnabrechnung.
"Bei einem anderen AG dürftest Du problemlos die 500€ zusätzlich kassieren."
Nur ein Minijob ist steuerfrei !!
K.
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++Nur ein Minijob ist steuerfrei !!++
Das ist nicht richtig. Jeder, als auch ein Student kann zusätzlich zum Minijob noch den Grundfreibetrag von 7.664€ ausnutzen, bis zu dem auch keine Steuern anfallen.
Um eine Rechnung ausstellen zu dürfen, wird keine Steuernummer benötigt, so lange man darin keine MWSt. ausweist.
Trotzdem ist das im konkreten Fall nicht zulässig, weil es sich um eine Rechnung über eine Arbeitsleistung für einen AG handelt, bei dem man auch noch als Minijobber beschäftigt ist.
Die Steuerfreiheit hat nichts damit zu tun das man nur einen Minijob steuerfrei bekommt, es fallen ja auch Sozialabgaben an.
Es gibt keine Minijobs, es gibt nur Jobs, Wenn diese über die Grenzen von 410 Euro steigen müssen Sozialabgaben abgeführt werden.
Ein Rechnung von Privat an den "Kunden". Witzige Idee, der ist dann wenigstens nicht "Scheinselbständig", sondern gar nicht Selbständig.
K.
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