Darlehensverbindlichkeiten in der Grunderwerbsteuer

13. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb560382-69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darlehensverbindlichkeiten in der Grunderwerbsteuer

Hallo,
meine Mutter und ihr Ex-Freund besaßen zu je 50% Anteil ein Haus und hatten zusammen ein Kredit über 140.000€ laufen, der auf 3 kleinere Darlehen verteilt war. Der Ex-Freund ist ausgezogen und ich habe ihm diese Haushälfte für 35.000€ abgekauft und dabei wurde ich in einen dieser 3 Darlehen hinterlegt.
Darlehen 1: Meine Mutter
Darlehen 2: Meine Mutter
Darlehen 3: Meine Mutter und ich
Jetzt hat sich natürlich das Finanzamt gemeldet und möchte eine Grunderwerbsteuer haben. Dabei rechnen sie 6,5% auf die 35.000€ und zusätzlich 6,5% auf das Darlehen. In meinem Fall haben sie komischerweise Darlehen 1+2 gerechnet und das dann durch 2 geteilt... Dabei ist meine Frage, ob das so richtig ist. Warum muss ich Grunderwerbsteuer für einen Kredit zahlen, nur weil ich diesen teils übernommen habe? Nehmen wir an, der Kredit beträgt noch volle 140.000€ und ich würde diesen übernehmen. Müsste ich dann ernsthaft allein nun für die Übernahme vom Kredit fast 5.000€ zahlen?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Müsste ich dann ernsthaft allein nun für die Übernahme vom Kredit fast 5.000€ zahlen?


Ja, da die Übernahme eines Darlehens der Zahlung eines Kaufpreises gleichgestellt ist.

Wenn die Darstellung richtig ist, dann müsste die Grunderwerbsteuer allerdings auf 50% vom Darlehen 3 anfallen und nicht auf die Darlehen 1+2.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb560382-69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Müsste ich dann ernsthaft allein nun für die Übernahme vom Kredit fast 5.000€ zahlen?


Ja, da die Übernahme eines Darlehens der Zahlung eines Kaufpreises gleichgestellt ist.

Wenn die Darstellung richtig ist, dann müsste die Grunderwerbsteuer allerdings auf 50% vom Darlehen 3 anfallen und nicht auf die Darlehen 1+2.


Danke, das wollte ich wissen.

Ja, genau. Ich bin momentan mit dem Finanzamt in Klärung, dass ich nur 50% von Darlehen 3 besteuern soll. Die Unterlagen sollen wohl nicht ausgereicht haben, die ich dorthin geschickt habe, um das so zu veranschaulichen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen