Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Spanien, ein Problem und eine Frage

16. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Solymar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Spanien, ein Problem und eine Frage

Hallo,
wir haben eine Frage zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien.


Wir, mein Mann und ich, leben seit einigen Jahren in Spanien und beziehen beide eine Rente aus Deutschland.

Und wie (leider) für so ziemlich alles, muss es auch Regeln für die Steuern geben. Diese sind folgende:

- beschränkte Steuerpflicht

- das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien.

Bis 31.12.2014 galt das alte DBA und alle diejenigen, die vor diesem Datum 'in Rente gegangen sind', müssen diese komplett in Spanien versteuern.

Im neuen DBA (ab 01.01.2015) ist das etwas anders geregelt.
Die Rente wird pauschal mit 5% in Deutschland besteuert. Der sich daraus ergebende Betrag kann dann bei der zu zahlenden Rente in Spanien in Abzug gebracht werden.

Die Steuern sind dann also 'unterm Strich' bei beiden Regelungen gleich.

Außer... man zahlt in Spanien, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, keine Steuern.

Dann ist man mit der neuen Regelung ziemlich 'gekniffen', die 5% Steuern auf die Rente werden in Deutschland trotzdem fällig.

Nun gibt es im DBA den...

Artikel 23

(1) Staatsangehörige eines Vertragsstaats dürfen im anderen Vertragsstaat keiner Besteuerung oder damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender ist als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen Staatsangehörige des anderen Staates unter gleichen Verhältnissen, insbesondere hinsichtlich der Ansässigkeit, unterworfen sind oder unterworfen werden können.


Ich bin keine Juristin und daher ziemlich "aufgeschmissen", was den Inhalt dieses Artikels angeht.

Ich würde ihn so verstehen, dass ich mich bzgl. der Steuern nicht schlechter stellen darf als in Deutschland, denn da würde ich aufgrund eines hohen Freibetrages keine Steuern zahlen.

Kann mir/uns jemand weiterhelfen, das wäre prima.

Viele Grüße
Gaby


-- Editiert von Solymar am 16.01.2022 13:00

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Solymar):
Ich würde ihn so verstehen, dass ich mich bzgl. der Steuern nicht schlechter stellen darf als in Deutschland, denn da würde ich aufgrund eines hohen Freibetrages keine Steuern zahlen.


Nein, so ist das nicht gemeint.

Vielmehr darfst Du nicht schlechter gestellt werden als ein Spanier, der ansonsten die gleichen Einkommensverhältnisse hat, also auch eine Rente aus Deutschland bezieht. Das gilt in Eurem Fall zudem nur für die Besteuerung in Spanien.

Zitat (von Solymar):
Im neuen DBA (ab 01.01.2015) ist das etwas anders geregelt.
Die Rente wird pauschal mit 5% in Deutschland besteuert. Der sich daraus ergebende Betrag kann dann bei der zu zahlenden Rente in Spanien in Abzug gebracht werden.


Nach Art. 17 Abs. 2 DBA gilt das aber nicht für Renten mit Rentenbeginn vor dem 01.01.2015.

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