Das erste Geld auf dem Geschäftskonto versteuern?

5. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
mkr1983
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Das erste Geld auf dem Geschäftskonto versteuern?

Hallo zusammen,

mal angenommen, dass man ein neues Unternehmen starten möchte, muss man ein neues Geschäftskonto eröffnen. Auf diesem Konto hat man natürlich 0.00 EUR. Um erste Ware anschaffen zu können muss man eigentlich Geld haben, aber man hat 0.00 EUR.

Also ich sehe 2 Lösungen.

1) Das Geld wird vom privaten aufs Geschäftskonto überwiesen. Für die Ware wird vom Geschäftskonto gezahlt. Dann frage ich mich, wie das von dem privaten auf das Geschäftskonto überwiesene Geld überhaupt betrachtet soll? Gewinn? Wie man das in einer Buchhaltung betrachtet und ob man das versteuern soll?

2) Erste Ware einfach vom privaten Konto bezahlen. Das würde ich eher nicht machen, sonst wie soll ich dem Finanzamt erklären, was ist das Geld das ich genutzt habe, um erste Ware anzuschaffen?

Danke!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119551 Beiträge, 39740x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
Also ich sehe 2 Lösungen

Ich sehe nur 1 Lösung: einen Grundkurs für Unternehmer machen



Zitat (von mkr1983):
Dann frage ich mich, wie das von dem privaten auf das Geschäftskonto überwiesene Geld überhaupt betrachtet soll? Gewinn?

Nö, als Einlage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mkr1983
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich sehe nur 1 Lösung: einen Grundkurs für Unternehmer machen


Habe ich was falsch gesagt?

Ich habe ein bisschen tiefer im Thema eingetaucht. Es ist offensichtlich, das solche Transaktionen besonders genau dokumentiert werden sollen.

Man kann bspw. einfach das Geld von privatem aufs Geschäftliche Konto überweisen. Man könnte dann als Nachweis des Geldursprungs einfach die ausgedruckte Quittung der Bank beizufügen, dort aber steht, dass diese keine rechtliche Quittung darstellt.

Eine andere Möglichkeit wäre, einen Darlehensvertrag abzuschließen. Da kann ich mit meiner Frau abschließen, aber wir haben ein gemeinsames Konto. Genau deswegen zweifle ich, dass das in Ordnung wird.

Also, reicht es fürs Finanzamt einfach beliebiges Dokument um den Geldursprung nachzuweisen? Oder man muss lieber Verträge vorlegen?

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1183x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
Man kann bspw. einfach das Geld von privatem aufs Geschäftliche Konto überweisen. Man könnte dann als Nachweis des Geldursprungs einfach die ausgedruckte Quittung der Bank beizufügen, dort aber steht, dass diese keine rechtliche Quittung darstellt.
Ja, so einfach ist es. Die Kontoauszüge sind die notwendigen Belege.
Zitat (von mkr1983):
Eine andere Möglichkeit wäre, einen Darlehensvertrag abzuschließen.
Sie können mit sich selbst keinen Vertrag abschließen.
Zitat (von mkr1983):
Also, reicht es fürs Finanzamt einfach beliebiges Dokument um den Geldursprung nachzuweisen?
Kein beliebiges, sondern ein geeignetes.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
Habe ich was falsch gesagt?
Du hast die falschen Fragen gestellt, die eindeutig auf hochgradige Defizite als Unternehmer hindeuten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7130 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ich würde mich mal mit dem Thema "Privateinlage" befassen und einen Gründerkurs machen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4849 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
2) Erste Ware einfach vom privaten Konto bezahlen. Das würde ich eher nicht machen, sonst wie soll ich dem Finanzamt erklären, was ist das Geld das ich genutzt habe, um erste Ware anzuschaffen?

Die Frage könnte immer kommen, wenn die Einlagen (was es in beiden Fällen wäre) ungeklärt sind.
Wohl kaum bei 100 EUR,aber ggf. bei 10.000 EUR.

Zitat (von mkr1983):
1) Das Geld wird vom privaten aufs Geschäftskonto überwiesen. Für die Ware wird vom Geschäftskonto gezahlt. Dann frage ich mich, wie das von dem privaten auf das Geschäftskonto überwiesene Geld überhaupt betrachtet soll? Gewinn? Wie man das in einer Buchhaltung betrachtet und ob man das versteuern soll?

Rein von der Logik: Wenn Sie 1.000 EUR vom Geschäfts- auf das Privatkonto überweisen - meinen Sie, das wäre ein steuerlicher Verlust?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119551 Beiträge, 39740x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
Habe ich was falsch gesagt?

Nein, aber Frage lässt darauf schließen, das einen Grundlegende Kenntnisse fehlen.
Und das kann einem böse auf die Füße fallen, denn "wusste ich nicht" hilft einen Unternehmer nicht. Insbeondere nicht gegenüber dem Finanzamt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

offenbar besteht ja schon die Fehlvorstellung, dass alles was auf dem Geschäftskonto eingeht zu versteuern wäre.
Die Ermittlung des Gewinns (und damit der Steuer) ist aber schon etwas umfangreicher.

Stefan

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