Wie lange kann sich ein Einspruchsverfahren hinziehen? Habe gegen Grunderwerbsteuer Einspruch eingelegt und nach Einreichen einiger fehlender Unterlagen seit 6 Monaten nichts mehr gehört. Ist das normal?
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
Dauer des Einspruchsverfahrens
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ja, dies ist leider normal. Nach Ablauf von 6 Monaten können Sie Untätigkeitseinspruch einlegen (was eine enorme Steigerung der Beliebtheit Ihrer Person beim zuständigen Sachbearbeiter nach sich ziehen wird). Frist für dessen Bearbeitung (=Abhilfe, d.h. Bearbeitung des zugrundeliegenden Einspruchs) wären dann wieder 6 Monate,nach deren Ablauf Sie Untätigkeitsklage einreichen könnten.
Danke
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Was soll ein "Untätigkeitseinspruch" denn genau sein? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Wenn über einen Einspruch nicht innerhalb "angemessener Frist" (in der Regel 6 Monate, es sei denn, daß hinreichende Gründe für eine längere Bearbeitungsdauer vorliegen) entschieden ist, kann unmittelbar Untätigkeitsklage beim Finanzgericht eingereicht werden, § 46 FGO
.
Inwieweit das sinnvoll ist, wäre eine andere Frage.
-- Editiert von fix am 01.12.2004 08:53:47
@ fix:
Einen Untätigkeitseinspruch gibt es schon,
§ 347 Ans. 1 Satz 2 AO
.
Der ist aber leider bei Nichtbearbeitung eines Einspruches unzulässig
§ 348 Nr. 2 AO
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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"
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