Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige eine Immobilie auf Leibrente zu erwerben (keine Verwandtschaft). Die Vereinbarung für die Lebenslange Rente würde im Grundbuch verankert werden. Nach Abschluss des Vertrages beim Notar geht die Immobilie in meinem Besitz über.
Meine Fragen hierzu:
1)wie berechnet sich in diesem Fall die Nebenkosten, wie Grunderwerbsteuer etc.
2)kann ich die von mir bezahlte Leibrente als dauernde Lasten absetzen?
Vielen Dank
Dauernde Lasten/Leibrente absetzbar?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
kann ich die von mir bezahlte Leibrente als dauernde Lasten absetzen? Ja.
Wie soll die Immobilie denn genutzt werden?
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Hallo Mahnman,
die Immobilie wird von mir bewohnt.
Die Leibrente wird komplett monatlich überwiesen.
-- Editiert von Phipsomat am 27.11.2015 14:47
In diesem Fall ist die Rente steuerlich nicht abzugsfähig.
Die Grunderwerbsteuer errechnet sich normalerweise aus der Rente, indem die Jahresrente mit dem Vervielfältiger laut statistischer Lebenserwartung multipliziert wird. Nachdem ich hier momentan keine aktuelle Tabelle habe kann ich nicht mit genaueren Werten dienen, sie richten sich aber nach dem Alter des Verkäufers.
Nicht abzugsfähig?
Die Höhe der LR: 1200€
Alter der Verkäuferin: 52
Danke :-)
Richtig, anders ist es nur bei der Übertragung von Betriebsvermögen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG ).Zitat:Nicht abzugsfähig?
Und jetzt?
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