Denkmalgeschütztes Haus gekauft

18. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)
Denkmalgeschütztes Haus gekauft

Hallo ,

ich weiss alle werden mich jetzt für Blöd halten aber ich bin davon ausgegangen das man bei Eigennutzung eines Hause außer Handwerkerkosten nichts absetzen kann und ich habe alles in Eigenleistung gemacht.

Aber nun zu meiner Frage bezüglich AfA Abschreibung beim Denkmal.

Ich habe im September 2011 ein denkmalgeschützes Haus gekauft.
Ich habe von der Bank 85000 Euro aufgenommen und der Kaufpreis betrug 74000 Euro.
Die 11000 Euro habe ich für neue Fenster usw. ausgeben und dann später noch eine neue Heizung.

Was kann ich jetzt davon abschreiben ?
Kann rückwirkend etwas machen oder wird meine Blödheit bestraft ???

Vielen Dank
Frank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Die Förderung nach §10f EStG läuft grundsätzlich 10 Jahre. Von daher besteht ohne weiteres die Möglichkeit, dass zumindest teilweise noch eine Förderung möglich erscheint. Ob natürlich überhaupt die Voraussetzungen der §§10f, 7h oder 7i EStG vorliegen, können Sie nur von einem StB abklären lassen.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

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#2
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke , das hört sich schon mal gut an.
Es wäre noch gut zu wissen ob die Abschreibung vom 9% auch wirklich pro Jahr machen muss
oder ob man es nur in den ersten 10 Jahren sein muss.

Da ich plane mir noch das Nachbarhaus zu Kaufen und dieses dann zu Vermieten werde ich
mir mal einen Termin beim Steuerberater machen weil mir sowas nur einmal passiert .

Gruss
Frank

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#3
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 61x hilfreich)

Für 7h, 7i (vermieteze Objekte) und 10f (eigengenutzte Objekte) müssen die Arbeiten aber von Anfang an mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Wenn das bei der Sanierung des ersten Hauses nicht passiert ist, werden Sie die für die Denkmalabschreibung bzw. die Sonderausgaben zwingend erforderliche Bescheinigung nicht erhalten, fürchte ich.

Für das Nachbarhaus sollten Sie sich daher unbedingt zuerst informieren und dann erst kaufen.

Bei vermieteten Objekten kann man bis zu x % abschreiben. Nutzt man alles voll aus, sind die bescheinigten Aufwendungen am Ende voll abgeschrieben. Nutzt man nicht voll aus, bleibt ein Rest, der zusammen mit den nicht bescheinigten Beträgen regulär nach Par.7 abzuschreiben ist.

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#4
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo, mal angenommen ich bekomme diese Bescheinigung weil ich ja alles nach Vorschrift gemacht habe. Kann ich dann alles abschreiben also auch den Kaufpreis für das Gebäude? Gruß Frank

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Den Kaufpreis für das Gebäude kannst Du nicht abschreiben.

Die Abschreibungsfrist beginnt mit dem Ende der Baumaßnahmen. Sollten diese also bereits in 2011 abgeschlossen gewesen sein, so hättest Du in den Jahren 2011 bis 2020 jeweils 9% der Kosten absetzen können.

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#6
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Hallo, mal angenommen ich bekomme diese Bescheinigung weil ich ja alles nach Vorschrift gemacht habe. Kann ich dann alles abschreiben also auch den Kaufpreis für das Gebäude? Gruß Frank


Nein - die Abschreibung bzw. der Sonderausgabenabzug bezieht sich immer nur auf den bescheinigten Betrag.

Um die Bescheinigung zu bekommen, muss man ZUERST eine Genehmigung bei der Denkmalbehörde einholen, BEVOR man mit den Arbeiten beginnt:

https://ratgeber.immowelt.de/a/denkmalschutz-mit-abschreibung-steuern-sparen.html


-- Editiert von amz529033-63 am 19.06.2020 17:00

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#7
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo ,

die Abschreibung für mein selbst genutztes Häuschen lasse ich mal außen vor.

Bei dem Haus das ich jetzt zur Vermietung kaufe will ich natürlich alles richtig machen.
Deshalb meine Frage: Man spricht immer von Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Ich sage jetzt mal 170000 für das Haus mit Grundstück + 50000 Sanierung = 230000 Euro.
Da die Wohnungen im Haus ja vermietet sind kann ich die Wohnung ja erst Sanieren wenn
die Wohnung leer steht. Die zweite ist komplett saniert.
Wie läuft das jetzt mit der Abschreibung wenn ich die zweite Wohnung erst in ein paar Jahren
Sanieren kann wenn die Wohnung frei ist ? Ich kann doch bestimmt erst Abschreiben wenn
ich auch tatsächlich saniere. Oder anders gefragt wie verhält es sich wenn sich die Sanierung
über einige Jahre zieht ?
Ich würde natürlich gerne schon einiges Anfangen , Fassade streichen , Treppenhaus, Vorstellbalkon und auch
das Dachgeschoss ausbauen mit Bad usw. ! Später möchte ich dann eine Wohnung über zwei
Etagen daraus machen.

Gruß
Frank

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Bei dem Haus das ich jetzt zur Vermietung kaufe will ich natürlich alles richtig machen.


Zitat (von Frank Rost):
werde ich
mir mal einen Termin beim Steuerberater machen weil mir sowas nur einmal passiert .


Was ist daraus geworden? Der Gang zum StB ist hier IMO der beste Tipp, den ein Forum geben kann.

Da sind so viele Baustellen offen, wo es offenbar am Grundverständnis fehlt (ist nicht böse gemeint), z. B. dass für den Anteil Grund und Boden keine AfA möglich ist, usw.






170 000 + 50 000 sind bei meinem Taschenrechner übrigens nur 220 000 :grins:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Gepriesen seien die Taschenrechner :banana:
Soweit alles klar , dann waren die Finger wieder schneller als das Gehirn.

Mir geht es auch mehr um die anderen Punkte !!!
Also wann ich was absetzten kann wenn sich die Sanierung über eine gewisse Zeit zieht.
Man liest und spricht immer von 9% bzw. 7% nach Abschluss der Sanierung.
Heißt das das ich erst alles Fertig haben muss um mit der Abschreibung anfangen zu können oder beginnen die Jahre nach jeder Einzelmaßnahme ?

Gruß
Frank

-- Editiert von Frank Rost am 16.07.2020 11:57

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