Hallo,
1) Verauf Immobilie Kanada
Ich habe 2015 eine Ferien-Immobilie in Kanada verkauft, die ich vor ca. 35 kaufte und ausschließlich selbst nutzte. Über die Besteuerung in Kanada wurde ich vor Ort aufgeklärt.
Muss ich den Erlös/Gewinn nochmal in Deutschland versteuern? Wenn ja, wie wird dies berechnet?
2) Kauf Immobilie Italien
2016 erwerbe ich in Italien eine Ferien-Immobilie, die ich ebenfalls ausschließlich selbst nutzen werde, also keine Vermietung oder ähnliches. In Italien wird die Steuer nach dem Katasterwert berechnet. Die Immobilie bezahlte ich zu 100%. 50% wir beim Notar als mein Eigentum eingetragen. Die anderen 50% meine Lebenspartnerin. Wir sind nicht verheiratet. (Muss die Lebenspartnerin Ihren hälftigen Besitzanteil in Deutschland melden?)
Muss ich den Erwerb nochmal in Deutschland versteuern? Wenn ja, wie wird dies berechnet?
* * *
Wir wohnen und arbeiten in Deutschland, zahlen hier unsere Steuern und haben auch hier unseren Wohnsitz gemeldet.
Danke für Hinweise.
Deutscher Fiskus bei Verkauf Immobilie Kanada & Kauf Immobilie Italien
6. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 6. Januar 2016 | 15:06
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 6x hilfreich)
Deutscher Fiskus bei Verkauf Immobilie Kanada & Kauf Immobilie Italien
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#1
Antwort vom 6. Januar 2016 | 15:24
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Zitat:1) Verauf Immobilie Kanada
Ich habe 2015 eine Ferien-Immobilie in Kanada verkauft, die ich vor ca. 35 kaufte und ausschließlich selbst nutzte. Über die Besteuerung in Kanada wurde ich vor Ort aufgeklärt.
Muss ich den Erlös/Gewinn nochmal in Deutschland versteuern? Wenn ja, wie wird dies berechnet?
s. Doppelbesteuerungsabkommen mit Kanada + § 23 EStG
Zitat:2) Kauf Immobilie Italien
2016 erwerbe ich in Italien eine Ferien-Immobilie, die ich ebenfalls ausschließlich selbst nutzen werde, also keine Vermietung oder ähnliches. In Italien wird die Steuer nach dem Katasterwert berechnet. Die Immobilie bezahlte ich zu 100%. 50% wir beim Notar als mein Eigentum eingetragen. Die anderen 50% meine Lebenspartnerin. Wir sind nicht verheiratet. (Muss die Lebenspartnerin Ihren hälftigen Besitzanteil in Deutschland melden?)
Muss ich den Erwerb nochmal in Deutschland versteuern? Wenn ja, wie wird dies berechnet?
s. Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien
Zitat:Die anderen 50% meine Lebenspartnerin. Wir sind nicht verheiratet. (Muss die Lebenspartnerin Ihren hälftigen Besitzanteil in Deutschland melden?)
Ja, da vermutlich Schenkungsteuer anfallen wird
"Wichtig: Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer existieren im Gegensatz etwa wie zur Einkommensteuer kaum sog. Doppelbesteuerungsabkommen. Es besteht dann nur die Möglichkeit, dass man darauf hinwirkt, dass in Deutschland die ausländische Steuer zumindest angerechnet wird. Der deutsche Fiskus rechnet die ausländische Steuer jedoch nur bis zur Höhe der auf den Erwerb im Ausland entfallenden deutschen Steuer an. Eine im Ausland gezahlte Mehrsteuer wird dagegen nicht erstattet."
Quelle:https://www.brennecke.pro/2503/Steuerfalle-beim-Vererben-einer-Auslandsimmobilie
#2
Antwort vom 6. Januar 2016 | 15:55
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 6x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort. Ich verstehe als Laie den Gesetzestext der Doppelbesteuerungsabkommen nicht, deswegen habe ich mich an dieses Forum gewandt in der Hoffnung, dass mir das jemand verständlich wiedergeben kann.
Die Schenkungsteuer würde vermutlich wegfallen, wenn wir vor der Eintragung heiraten würden, oder?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Januar 2016 | 19:56
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
1. Der Verkauf von Immobilien in Kanada ist in Deutschland nach § 23 Abs.1 Nr.1 ESTG steuerfrei. Es spielt dabei keine Rolle wo die Immobilien sich befindet. Wichtig ist , dass sowohl die Frist von 10 Jahre überschritten ist als auch die Immobilie ausschliesslich privat benutzt wurde.
2.
Zitat:Die Schenkungsteuer würde vermutlich wegfallen, wenn wir vor der Eintragung heiraten würden, oder?
Ja.
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