Nach einer Beratungs-Dienstleistung für einen Kunden im EU-Ausland wurde eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und mit Hinweis zum Reverse-Charge Verfahren gestellt.
Wo sind die zugehörigen Angaben in der Umsatzsteuererklärung 2018 (ElsterOnline) zu tätigen?
Das Kapitel "5 - Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben" scheint der richtige Ort für die Angabe dieses Umsatzes zu sein. Richtig?
Wo da genau?
Dort stehen die Zeilen 63-77 zur Verfügung, unterteilt in die Abschnitte
1. Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug
- Innergemeinschaftliche Lieferungen
- Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug
2. Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
- nicht zum Gesamtumsatz gehörend
- zum Gesamtumsatz gehörend (Zeile 77)
Ich tippe auf Zeile 77.
Wer weiß es?
Und wofür ist das Textfeld links vor dem Betrag? Was kommt da zum Beispiel rein?
-- Editiert von freiberufler2018 am 30.07.2019 00:06
Dienstleistung EU-Ausland, Reverse-Charge Verfahren, Umsatzsteuererklärung
29. Juli 2019
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Frage vom 29. Juli 2019 | 23:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstleistung EU-Ausland, Reverse-Charge Verfahren, Umsatzsteuererklärung
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#1
Antwort vom 31. Juli 2019 | 21:26
Von
Status: Junior-Partner (5130 Beiträge, 1223x hilfreich)
ZitatIch tippe auf Zeile 77. :
Ich auf Z. 116!
#2
Antwort vom 31. Juli 2019 | 23:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatIch tippe auf Zeile 77. :
Ich auf Z. 116!
Z. 116 bezieht sich auf Leistungen für Nichtunternehmer, oder?
In meinem Fall handelt es sich bei dem Kunden aber um einen Unternehmer (mit USt-Identifikationsnummer).
Z. 63 ("Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-Identifikationsnummer" ) sieht auch interessant aus, nur dort ist von "Lieferungen" die Rede, es handelt sich aber um eine Dienstleistung.
Gibt's noch weitere Tipps?
Ich habe noch 15 Minuten bis zur Abgabefrist
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. August 2019 | 00:33
Von
Status: Junior-Partner (5130 Beiträge, 1223x hilfreich)
ZitatZ. 63 ("Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-Identifikationsnummer" ) sieht auch interessant aus, nur dort ist von "Lieferungen" die Rede, es handelt sich aber um eine Dienstleistung. :
Richtig!
ZitatIn meinem Fall handelt es sich bei dem Kunden aber um einen Unternehmer (mit USt-Identifikationsnummer). :
Ihre Leistung wird doch nach § 3a Abs. 2 UStG im Staat des Leistungsempfängers erbracht, ist folglich in D nicht steuerbar?!
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