Ich bin im September 2017 umgezogen. Dadurch hat sich die Entfernung zum Arbeitsplatz erhöht.
Ich fahre einen Dienstwagen, der nach 1%/0,3% als geldwerter Vorteil versteuert wird.
Bei einer Steuerprüfung sei nun aufgefallen, dass der Arbeitgeber versäumt hat, die längere Fahrtstrecke zu berechnen.
Nun behält mein Arbeitgeber für das Jahr 2019 Summe X mit meinem Dezembergehalt ein. Welche Summer für 2017 und 2018 fällig würden, müsste noch errechnet werden.
Ein Kollege sagte mir, dass der Arbeitgeber höchstens Rückvorderungen für die letzten sechs Monate an mich weiterleiten dürfte.
Stimmt das? Darf der Arbeitgeber für seine Versäumnisse überhaupt die Forderung 1 zu 1 an mich weiterreichen?
Vielen Dank für die Hilfe
Dienstwagen, Entfernung durch Arbeitgeber falsch angegeben.
12. Dezember 2019
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Frage vom 12. Dezember 2019 | 10:44
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstwagen, Entfernung durch Arbeitgeber falsch angegeben.
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2019 | 11:07
Von
Status: Schlichter (7208 Beiträge, 1514x hilfreich)
Haben Sie den Arbeitgeber denn auch auf die geänderte Entfernung hingewiesen?
#2
Antwort vom 12. Dezember 2019 | 11:12
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja natürlich. Die Gehaltsabrechnung habe ich an eben diese neue Adresse geschickt bekommen.
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#3
Antwort vom 12. Dezember 2019 | 12:51
Von
Status: Unbeschreiblich (47597 Beiträge, 16825x hilfreich)
Du hast also dem AG sinngemäß mitgeteilt:
Meine neue Adresse lautet AB-Straße in 12345 C-Dorf und damit verlängert sich mein Arbeitsweg auf xx km.
Zitat:Ein Kollege sagte mir, dass der Arbeitgeber höchstens Rückvorderungen für die letzten sechs Monate an mich weiterleiten dürfte.
Das hängt vom Inhalt des für Dich geltenden Tarifvertrages oder den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ab. Allerdings hilft Dir das nicht weiter, da für 2017 und 2018 voraussichtlich das Finanzamt die Nachforderung erheben wird.
#4
Antwort vom 12. Dezember 2019 | 12:55
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDu hast also dem AG sinngemäß mitgeteilt: :
Meine neue Adresse lautet AB-Straße in 12345 C-Dorf und damit verlängert sich mein Arbeitsweg auf xx
Ich habe dem AG die neue Adresse mit dem Hinweis auf einen leicht längeren Arbeitsweg (ohne genaue km Angabe) mitgeteilt.
#5
Antwort vom 12. Dezember 2019 | 14:25
Von
Status: Student (2360 Beiträge, 631x hilfreich)
Dann kann der Kollege sicherlich auch die gesetzliche/vertragliche Grundlage dazu benennen!ZitatEin Kollege sagte mir, dass der Arbeitgeber höchstens Rückvorderungen für die letzten sechs Monate an mich weiterleiten dürfte. :
Bitte immer bedenken: Es ist DEINE Steuerschuld, für die der ArbN "nur" dem FA gegenüber haftet! Wie bereits von @hh erwähnt, kann das FA für diese Steuerschuld auch jederzeit auf Dich direkt zukommen!ZitatDarf der Arbeitgeber für seine Versäumnisse überhaupt die Forderung 1 zu 1 an mich weiterreichen? :
Der "Vorteil" für Dich, wenn es über deinen ArbG läuft: Es fallen auf die zu zahlenden Beträge keine Zinsen nach §233a AO an!
Der "Nachteil" für Dich, wenn es über den ArbG läuft: Der ArbG kann/muss zu Auszahlung 0 (null) € einbehalten, das FA hätte im Vollstreckungswege die Pfändungsfreigrenzen zu beachten.
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