Dienstwagen, Entfernung durch Arbeitgeber falsch angegeben.

12. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kaitinho
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstwagen, Entfernung durch Arbeitgeber falsch angegeben.

Ich bin im September 2017 umgezogen. Dadurch hat sich die Entfernung zum Arbeitsplatz erhöht.
Ich fahre einen Dienstwagen, der nach 1%/0,3% als geldwerter Vorteil versteuert wird.
Bei einer Steuerprüfung sei nun aufgefallen, dass der Arbeitgeber versäumt hat, die längere Fahrtstrecke zu berechnen.
Nun behält mein Arbeitgeber für das Jahr 2019 Summe X mit meinem Dezembergehalt ein. Welche Summer für 2017 und 2018 fällig würden, müsste noch errechnet werden.
Ein Kollege sagte mir, dass der Arbeitgeber höchstens Rückvorderungen für die letzten sechs Monate an mich weiterleiten dürfte.
Stimmt das? Darf der Arbeitgeber für seine Versäumnisse überhaupt die Forderung 1 zu 1 an mich weiterreichen?
Vielen Dank für die Hilfe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Haben Sie den Arbeitgeber denn auch auf die geänderte Entfernung hingewiesen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Kaitinho
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja natürlich. Die Gehaltsabrechnung habe ich an eben diese neue Adresse geschickt bekommen.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16825x hilfreich)

Du hast also dem AG sinngemäß mitgeteilt:
Meine neue Adresse lautet AB-Straße in 12345 C-Dorf und damit verlängert sich mein Arbeitsweg auf xx km.

Zitat:
Ein Kollege sagte mir, dass der Arbeitgeber höchstens Rückvorderungen für die letzten sechs Monate an mich weiterleiten dürfte.


Das hängt vom Inhalt des für Dich geltenden Tarifvertrages oder den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ab. Allerdings hilft Dir das nicht weiter, da für 2017 und 2018 voraussichtlich das Finanzamt die Nachforderung erheben wird.

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#4
 Von 
Kaitinho
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Du hast also dem AG sinngemäß mitgeteilt:
Meine neue Adresse lautet AB-Straße in 12345 C-Dorf und damit verlängert sich mein Arbeitsweg auf xx


Ich habe dem AG die neue Adresse mit dem Hinweis auf einen leicht längeren Arbeitsweg (ohne genaue km Angabe) mitgeteilt.

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2360 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Kaitinho):
Ein Kollege sagte mir, dass der Arbeitgeber höchstens Rückvorderungen für die letzten sechs Monate an mich weiterleiten dürfte.
Dann kann der Kollege sicherlich auch die gesetzliche/vertragliche Grundlage dazu benennen! ;)

Zitat (von Kaitinho):
Darf der Arbeitgeber für seine Versäumnisse überhaupt die Forderung 1 zu 1 an mich weiterreichen?
Bitte immer bedenken: Es ist DEINE Steuerschuld, für die der ArbN "nur" dem FA gegenüber haftet! Wie bereits von @hh erwähnt, kann das FA für diese Steuerschuld auch jederzeit auf Dich direkt zukommen!

Der "Vorteil" für Dich, wenn es über deinen ArbG läuft: Es fallen auf die zu zahlenden Beträge keine Zinsen nach §233a AO an!

Der "Nachteil" für Dich, wenn es über den ArbG läuft: Der ArbG kann/muss zu Auszahlung 0 (null) € einbehalten, das FA hätte im Vollstreckungswege die Pfändungsfreigrenzen zu beachten.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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