Dienstwagen Besteuerung

5. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Steuern123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstwagen Besteuerung

Hallöchen,

ich habe zwar einige Recherchen bereits eigenhändig durchgeführt, jedoch habe ich noch keine geeignete Antwort gefunden.
Von meinem Arbeitgeber wird mir ein Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis i.H.v. 30 TEUR zur Verfügen gestellt. Mein einfacher Arbeitsweg von zu Hase beträgt 120 km.

Meiner Lohnabrechnung sind nun folgende Positionen zu entnehmen:
873 Privatfahrten 1% 300 EUR
874 Fahrten Whg/Arbeit 540 EUR
875 Fahrten Whg/Arbeit 540 EUR

Diese wurden auf den Bruttolohn komplett raufgeschlagen und im Netto wieder vollständig abgezogen. Versteuert wurden ldgl. die Position 873 + 874. Die Lohnart 875 findet für die Steuerberechnung keine Berücksichtigung.

Tatsächlich werden die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte jedoch max. 7 Mal im Monat durchgeführt. Eine pauschale Besteuerung ist demnach meiner Meinung nach nicht sinnvoll.

Das es eine andere Methode (0,002%) gibt, habe ich jetzt erst als Info bekommen. Allerdings nicht vom Arbeitgeber. Demzufolge wurden die letzten Jahre - meiner Meinung nach - viel zu hoch für den PKW angesetzt.

In der Steuererklärung kann ich nun jedoch die 0,002% Regelung anwenden. So wie ich es aber verstehe kann nur der geldwerte Vorteil rückwirkend korrigiert werden, demnach 6450 EUR (12*540 EUR). Und nicht die vollen 1080 EUR. Ist dies korrekt?

Habe ich noch Chancen über meine Steuererklärung mir rückwirkend die viel zu hohen Beiträge zurückzuholen?

Ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen
und verbleibe mit vielen Grüßen.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen