Dienstwagen Freiberufler als Privat- oder Betriebsvermögen ?

7. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dirk_H65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstwagen Freiberufler als Privat- oder Betriebsvermögen ?

Hallo!
Ich bin 52, pensionierter Berufssoldat mit Ruhegehaltsbezügen.
Für ein Unternehmen arbeite ich auf Honorarbasis als "Campingplatztester". Dauer der Tätigkeit etwa 8 Wochen/Jahr (Juni/Juli) Derzeit läuft beim Finanzamt meine Anmeldung als freiberuflicher Journalist und Fotograf.
Nach Honorarvertrag muss ich diese Tätigkeit mit meinem Wohnwagen bzw. Wohnmobil durchzuführen.
Habe mir für das kommende Jahr ein neues Wohnmobil bestellt; Lieferung März/18.
Anschaffungskosten ca. 52.000 €. Nutzung etwa 15.000 km / Jahr. Nutzung ca. 60% beruflich, 40 % privat.
Bringe ich das Wohnmobil jetzt ins Betriebsvermögen oder sollte ich es im Privatvermögen belassen? Im Betriebsvermögen kann ich mir ja die Vorsteuer erstatten lassen und das Fahrzeug über mehrere Jahre abschreiben. Betriebsausgaben wären auch steuerlich absetzbar. Da ich dann aber voraussichtlich die kommenden Jahren keinen Gewinn machen werde, was sagt das Finanzamt dazu? Können die mir da Liebhaberei oder Hobby vorwerfen und ich muss die erhaltenen Steuerbegünstigungen
zurück zahlen?

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2203 Beiträge, 1237x hilfreich)

Zitat:
Nutzung ca. 60% beruflich, 40 % privat. Bringe ich das Wohnmobil jetzt ins Betriebsvermögen oder sollte ich es im Privatvermögen belassen?
Wenn Die Anteile wirklich so sind, liegt notwendiges Betriebsvermögen vor.
Zitat:
Im Betriebsvermögen kann ich mir ja die Vorsteuer erstatten lassen und das Fahrzeug über mehrere Jahre abschreiben. Betriebsausgaben wären auch steuerlich absetzbar.
Ja, wobei die umsatzsteuerliche Behandlung unabhängig von der ertragsteuerlichen erfolgt. Dass nur 60% absetztbar sind, ist hoffentlich klar.
Zitat:
Da ich dann aber voraussichtlich die kommenden Jahren keinen Gewinn machen werde, was sagt das Finanzamt dazu? Können die mir da Liebhaberei oder Hobby vorwerfen und ich muss die erhaltenen Steuerbegünstigungen
zurück zahlen?
Wir wissen nicht, was das FA dazu sagt. Die Möglichkeit besteht allerdings. Sie müssten eigentlich selbst am besten beurteilen können, ob ein Totalgewinn erreichbar ist.

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