Hallo,
wir hatten gerade ein Lohnsteuerprüfung. Dabei wurde festgestellt, dass ich "vergessen" habe, meinen Dienstwagen gemäss der 1% Regelung zu versteuern. Wir haben uns mit dem Prüfer geeinigt, Rückwirkend bis 1.1.2003 die Steuer nachzuzahlen. Sind zusätzlich zur Nachzahlung noch irgendwelche "Strafen" zu erwarten?
Dienstwagen nicht versteuert (1% Regelung)
29. März 2004
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Frage vom 29. März 2004 | 14:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstwagen nicht versteuert (1% Regelung)
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#1
Antwort vom 29. März 2004 | 15:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47450 Beiträge, 16800x hilfreich)
Wenn ihr Euch mit dem Prüfer geeinigt habt, dann glaube ich nicht, dass noch zusätzliche Strafen zu erwarten sind.
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