Dienstwagenversteuerung Eigenanteil Umsatzsteuer

13. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vater2018
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstwagenversteuerung Eigenanteil Umsatzsteuer

Guten Morgen Forummitglieder,

folge Frage hat sich bei meinen neuen AG für mich als AN ergeben:

"Gemäß Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag: "Der Eigenanteil für die Nutzung des firmeneigenen Fahrzeuges beträgt je Kalendermonat netto 100 Euro zzgl. der individuellen Umsatzsteuer aus der KFZ-Nutzung."

Das ein Eigenanteil zur Minderung führt, ist für mich klar und wird auch so auf der Abrechnung dargestellt.

Hier ist meine Verständnisfrage: Ist es vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass eine Umsatzsteuer auf einen Eigenanteil ausgewiesen wird und dann als Gesamtsumme abgezogen wird netto?

Ist die Umlage der Umsatzsteuer an AN als Eigenanteil erlaubt?

Auch wird hier nicht mit 19%, sondern mit 29% kalkuliert? Rechtens?

Hat jemand Verweise auf eine ggf. Rechtssprechung hierzu?

Vielen Dank vorab!

Gruß










-- Editiert von Moderator am 13.02.2019 16:52

-- Thema wurde verschoben am 13.02.2019 16:52

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,
kann ich jetzt auch nicht nachvollziehen, da die Umsatzsteuer ja ein durchlaufender Posten ist und dem Betrieb selber ja "nichts" kostet.

Auch klingt die Formulierung :

Zitat:
zzgl. der individuellen Umsatzsteuer aus der KFZ-Nutzung."


Eher nach der Umsatzsteuer aus den Kosten für den Kraftstoffverbrauch ?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
kann ich jetzt auch nicht nachvollziehen, da die Umsatzsteuer ja ein durchlaufender Posten ist und dem Betrieb selber ja "nichts" kostet.
Achtung! hier geht es um die Umsatzsteuer aus der Privatnutzung! Also wahrscheinlich die Umsatzsteuer des privaten Benzinverbrauchs. Die ist kein durchlaufender Posten wenn das so beim Finanzamt angegeben wird.
Solch eine Abrechnung ist mir aber noch nie begegnet.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1491x hilfreich)

Zitat:
Eher nach der Umsatzsteuer aus den Kosten für den Kraftstoffverbrauch ?


Sehe ich auch so. Aber dann passen die 29% nicht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vater2018
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):

Eher nach der Umsatzsteuer aus den Kosten für den Kraftstoffverbrauch ?


Es wird nur auf das Fahrzeug verwiesen. Bei den durchlaufenden Posten hab ich das Gefühl, hier passiert eine Refinanzierung?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Es ist in der Regel so:
In der Lohn und Gahaltsrechnung wird die Kfz Nutzung durch den Arbeitnehmer mittels 1%- Regel berücksichtigt.
Das wird natürlich vom AN lohnsteuertechnisch versteuert. Die Umsatzsteuer wird vom Unternehmer abgeführt. Allerdings, vom AN einbehalten.
Buchungssatz beim AG: Lohn/Gehalt an Verrechnung Sachbezüge (Ust.-relevant)

In der Summe wird also die USt. vom AG einbehelten und abgeführt.

Beispiel: Bruttolistenneupreis 20.000 EUR
Monatlich 200.- Lohn/Gehalt gegen Verrechnung Sonst Sachbezug 168,07 und Umsatzsteuer 19% 31,93.
Die restlichen Lohn- und Gehaltspositionen gehen wie gewohnt gegen Verb. AN (Nettolohn), SV und ggf. FA.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Vater2018
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Es ist in der Regel so:
In der Lohn und Gahaltsrechnung wird die Kfz Nutzung durch den Arbeitnehmer mittels 1%- Regel berücksichtigt.
Das wird natürlich vom AN lohnsteuertechnisch versteuert. Die Umsatzsteuer wird vom Unternehmer abgeführt. Allerdings, vom AN einbehalten.
Buchungssatz beim AG: Lohn/Gehalt an Verrechnung Sachbezüge (Ust.-relevant)

In der Summe wird also die USt. vom AG einbehelten und abgeführt.

Beispiel: Bruttolistenneupreis 20.000 EUR
Monatlich 200.- Lohn/Gehalt gegen Verrechnung Sonst Sachbezug 168,07 und Umsatzsteuer 19% 31,93.
Die restlichen Lohn- und Gehaltspositionen gehen wie gewohnt gegen Verb. AN (Nettolohn), SV und ggf. FA.


Ja, dass ich klar :) Nur lese das oben nochmal. Hier wird 1% versteuert, der Eigenanteil abgezogen, aber ein individueller Eigenanteil, hier genannt Umsatzsteuer, mit 29% berechnet und netto abgezogen.

Verstehe die 29% nicht und warum man einen Eigenanteil festlegt, der zzgl. einer Umsatzsteuer individuell berechnet wird und dann mit 29% angesetzt wird.

Finde das nicht nachvollziebar...




0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Vater2018):
zzgl. einer Umsatzsteuer individuell berechnet wird und dann mit 29% angesetzt wird


Wurde die naheliegende Möglichkeit eines Tippfehlers 19 -> 29 schon ausgeschlossen?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

29% USt.- unklar.

Der Dienstwagen ist Eigentum des Unternehmers, also in dessen Betriebsvermögen.

Er setzt natürlich die Kosten für dieses Kfz an. Also AfA (wobei die Vorsteuer beim Kauf gezogen wird, falls ausgewiesen), Kraftstoffkosten, Versicherungen, Steuer, Reparaturen. Ein Teil der Kosten ist mit Vorsteuer, ein Teil ohne.

Aber das ist Sache des Unternehmers, er setzt es in seiner Buchhaltung an. Den Arbeitnehmer aber berührt das nicht. Der versteuert (wird über die Lohnrechnung gemacht) den Geldwerten Vorteil dafür, daß er das Kfz auch privat nutzen darf. Und das wird mit der 1%- Regel gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Vater2018):

"Gemäß Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag: "Der Eigenanteil für die Nutzung des firmeneigenen Fahrzeuges beträgt je Kalendermonat netto 100 Euro zzgl. der individuellen Umsatzsteuer aus der KFZ-Nutzung."


Um hier nicht rumzueiern, man bräuchte, natürlich anonymisiert, den genauen Wortlaut des Überlassungsvertrages. Also ohne personenbezogene Datren, versteht sich.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Vater2018
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Zitat (von Vater2018):

"Gemäß Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag: "Der Eigenanteil für die Nutzung des firmeneigenen Fahrzeuges beträgt je Kalendermonat netto 100 Euro zzgl. der individuellen Umsatzsteuer aus der KFZ-Nutzung."


Um hier nicht rumzueiern, man bräuchte, natürlich anonymisiert, den genauen Wortlaut des Überlassungsvertrages. Also ohne personenbezogene Datren, versteht sich.


[bgcolor=#99f2fe]Das ist tatsächlich der genaue Wortlaut. Näher wird nicht drauf eingegangen... [/bgcolor]

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.760 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen