Guten Morgen Forummitglieder,
folge Frage hat sich bei meinen neuen AG für mich als AN ergeben:
"Gemäß Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag: "Der Eigenanteil für die Nutzung des firmeneigenen Fahrzeuges beträgt je Kalendermonat netto 100 Euro zzgl. der individuellen Umsatzsteuer aus der KFZ-Nutzung."
Das ein Eigenanteil zur Minderung führt, ist für mich klar und wird auch so auf der Abrechnung dargestellt.
Hier ist meine Verständnisfrage: Ist es vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass eine Umsatzsteuer auf einen Eigenanteil ausgewiesen wird und dann als Gesamtsumme abgezogen wird netto?
Ist die Umlage der Umsatzsteuer an AN als Eigenanteil erlaubt?
Auch wird hier nicht mit 19%, sondern mit 29% kalkuliert? Rechtens?
Hat jemand Verweise auf eine ggf. Rechtssprechung hierzu?
Vielen Dank vorab!
Gruß
-- Editiert von Moderator am 13.02.2019 16:52
-- Thema wurde verschoben am 13.02.2019 16:52
Dienstwagenversteuerung Eigenanteil Umsatzsteuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo,
kann ich jetzt auch nicht nachvollziehen, da die Umsatzsteuer ja ein durchlaufender Posten ist und dem Betrieb selber ja "nichts" kostet.
Auch klingt die Formulierung :
Zitat:zzgl. der individuellen Umsatzsteuer aus der KFZ-Nutzung."
Eher nach der Umsatzsteuer aus den Kosten für den Kraftstoffverbrauch ?
Achtung! hier geht es um die Umsatzsteuer aus der Privatnutzung! Also wahrscheinlich die Umsatzsteuer des privaten Benzinverbrauchs. Die ist kein durchlaufender Posten wenn das so beim Finanzamt angegeben wird.Zitatkann ich jetzt auch nicht nachvollziehen, da die Umsatzsteuer ja ein durchlaufender Posten ist und dem Betrieb selber ja "nichts" kostet. :
Solch eine Abrechnung ist mir aber noch nie begegnet.
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Zitat:Eher nach der Umsatzsteuer aus den Kosten für den Kraftstoffverbrauch ?
Sehe ich auch so. Aber dann passen die 29% nicht
Zitat:
Eher nach der Umsatzsteuer aus den Kosten für den Kraftstoffverbrauch ?
Es wird nur auf das Fahrzeug verwiesen. Bei den durchlaufenden Posten hab ich das Gefühl, hier passiert eine Refinanzierung?
Es ist in der Regel so:
In der Lohn und Gahaltsrechnung wird die Kfz Nutzung durch den Arbeitnehmer mittels 1%- Regel berücksichtigt.
Das wird natürlich vom AN lohnsteuertechnisch versteuert. Die Umsatzsteuer wird vom Unternehmer abgeführt. Allerdings, vom AN einbehalten.
Buchungssatz beim AG: Lohn/Gehalt an Verrechnung Sachbezüge (Ust.-relevant)
In der Summe wird also die USt. vom AG einbehelten und abgeführt.
Beispiel: Bruttolistenneupreis 20.000 EUR
Monatlich 200.- Lohn/Gehalt gegen Verrechnung Sonst Sachbezug 168,07 und Umsatzsteuer 19% 31,93.
Die restlichen Lohn- und Gehaltspositionen gehen wie gewohnt gegen Verb. AN (Nettolohn), SV und ggf. FA.
ZitatEs ist in der Regel so: :
In der Lohn und Gahaltsrechnung wird die Kfz Nutzung durch den Arbeitnehmer mittels 1%- Regel berücksichtigt.
Das wird natürlich vom AN lohnsteuertechnisch versteuert. Die Umsatzsteuer wird vom Unternehmer abgeführt. Allerdings, vom AN einbehalten.
Buchungssatz beim AG: Lohn/Gehalt an Verrechnung Sachbezüge (Ust.-relevant)
In der Summe wird also die USt. vom AG einbehelten und abgeführt.
Beispiel: Bruttolistenneupreis 20.000 EUR
Monatlich 200.- Lohn/Gehalt gegen Verrechnung Sonst Sachbezug 168,07 und Umsatzsteuer 19% 31,93.
Die restlichen Lohn- und Gehaltspositionen gehen wie gewohnt gegen Verb. AN (Nettolohn), SV und ggf. FA.
Ja, dass ich klar Nur lese das oben nochmal. Hier wird 1% versteuert, der Eigenanteil abgezogen, aber ein individueller Eigenanteil, hier genannt Umsatzsteuer, mit 29% berechnet und netto abgezogen.
Verstehe die 29% nicht und warum man einen Eigenanteil festlegt, der zzgl. einer Umsatzsteuer individuell berechnet wird und dann mit 29% angesetzt wird.
Finde das nicht nachvollziebar...
Zitatzzgl. einer Umsatzsteuer individuell berechnet wird und dann mit 29% angesetzt wird :
Wurde die naheliegende Möglichkeit eines Tippfehlers 19 -> 29 schon ausgeschlossen?
29% USt.- unklar.
Der Dienstwagen ist Eigentum des Unternehmers, also in dessen Betriebsvermögen.
Er setzt natürlich die Kosten für dieses Kfz an. Also AfA (wobei die Vorsteuer beim Kauf gezogen wird, falls ausgewiesen), Kraftstoffkosten, Versicherungen, Steuer, Reparaturen. Ein Teil der Kosten ist mit Vorsteuer, ein Teil ohne.
Aber das ist Sache des Unternehmers, er setzt es in seiner Buchhaltung an. Den Arbeitnehmer aber berührt das nicht. Der versteuert (wird über die Lohnrechnung gemacht) den Geldwerten Vorteil dafür, daß er das Kfz auch privat nutzen darf. Und das wird mit der 1%- Regel gemacht.
Zitat:
"Gemäß Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag: "Der Eigenanteil für die Nutzung des firmeneigenen Fahrzeuges beträgt je Kalendermonat netto 100 Euro zzgl. der individuellen Umsatzsteuer aus der KFZ-Nutzung."
Um hier nicht rumzueiern, man bräuchte, natürlich anonymisiert, den genauen Wortlaut des Überlassungsvertrages. Also ohne personenbezogene Datren, versteht sich.
Zitat:Zitat:
"Gemäß Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag: "Der Eigenanteil für die Nutzung des firmeneigenen Fahrzeuges beträgt je Kalendermonat netto 100 Euro zzgl. der individuellen Umsatzsteuer aus der KFZ-Nutzung."
Um hier nicht rumzueiern, man bräuchte, natürlich anonymisiert, den genauen Wortlaut des Überlassungsvertrages. Also ohne personenbezogene Datren, versteht sich.
[bgcolor=#99f2fe]Das ist tatsächlich der genaue Wortlaut. Näher wird nicht drauf eingegangen... [/bgcolor]
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