Differenz zwischen Steuererklärung und Rechner vom Bundesfinanzministerium

13. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
sandronimo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Differenz zwischen Steuererklärung und Rechner vom Bundesfinanzministerium

Guten Tag,

Ich bin selbständig (Sachsen) und zahle keine Umsatzsteuer. (ich finde leider keine passende Rubrik dafür)

Auf meinem Einkommenssteuerbescheid steht am Ende das zu versteuernde Einkommen nach allen Abzügen.

Wenn ich diese Summe in den Rechner vom Bundesfinanzministerium eingebe und die Einkommenssteuer berechnen lasse, ergibt sich eine recht große Differenz.

Kann mir vielleicht jemand sagen, warum sich diese Differenz ergibt?

Vielen dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Kann mir vielleicht jemand sagen, warum sich diese Differenz ergibt?


Nein, es müsste in beiden Fällen das Gleiche heraus kommen.

Ich könnte jetzt anfangen, wild zu spekulieren, wozu ich aber keine Lust habe. Schließlich hast Du keine brauchbaren Angeben gemacht, bei denen man ansetzen könnte.

Sicher bin ich mir aber, dass der Fehler bei Dir liegt, weil Du irgendetwas nicht berücksichtigt oder übersehen hast.

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#2
 Von 
sandronimo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe diese Antwort leider gar nicht und mir gefällt auch der beleidigte und unsachliche Unterton nicht. Ich habe hier höflich eine Frage gestellt und wenn Angaben fehlen sollten, kann man mich gerne darauf hinweisen und ich reiche diese nach. Ich habe mich hier angemeldet, weil ich eben nicht so viel Ahnung habe von diesem Metier.

Was für Angaben werden denn noch benötigt, um diese Frage zu beantworten?
Ich habe meinen Steuerbescheid von 2017 in der Hand. Anhand meiner Steuererklärung errechnet das Finanzamt das zu versteuernde Einkommen (ob ich dabei nun Fehler mache oder nicht ist nach meinem Verständnis hierbei gar nicht von Belang). Am Ende steht eine Zahl auf der Seite 2 des Bescheides unter "zu versteuerndes Einkommen". Wenn ich diese Zahl nun in den Steuerrechner packe kommt eine andere Zahl raus als die vom Finanzamt errechnete Einkommensteuer auf Seite 1 des Bescheides.

Vielleicht erbarmt sich ja noch jemand mit dem erforderlichen Wissen mir zu helfen, auch wenn ich offensichtlich nicht in der Lage bin die perfekten Informationen zu liefern. Ich weiß es halt nicht besser.

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Hatten Sie noch haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwekerleistungen i.S.d. § 35a EStG, Spenden an politische Parteien oder Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungssteuer unterliegen?

Das würde allerdings alles zu einer niedrigeren Steuer im Bescheid führen.

Haben Sie Kinder?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich diese Summe in den Rechner vom Bundesfinanzministerium eingebe und die Einkommenssteuer berechnen lasse, ergibt sich eine recht große Differenz.
Differenz zu ihren Gunsten oder Ungunsten?
Der Rechner vom BMF ist hoffentlich der zur Einkommensteuer und nicht zur Lohnsteuer. Das ist der Richtige:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ich denke, dass nur das Einscannen des Steuerbescheides und das anonymisierte Einstellen hier im Forum zur Beantwortung der Frage führen kann.

Schließlich sind sämtliche Rechenschritte im Steuerbescheid aufgeführt und wenn es an Dingen liegt, die von @Cybert vermutet werden, dann sollte sich die Antwort bereits aus dem Steuerbescheid ergeben.

Zitat:
Am Ende steht eine Zahl auf der Seite 2 des Bescheides unter "zu versteuerndes Einkommen". Wenn ich diese Zahl nun in den Steuerrechner packe kommt eine andere Zahl raus als die vom Finanzamt errechnete Einkommensteuer auf Seite 1 des Bescheides.


Die daraus ermittelte Steuer sollte sich auf Seite 2 und nicht auf Seite 1 finden lassen.

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ich denke, dass nur das Einscannen des Steuerbescheides und das anonymisierte Einstellen hier im Forum zur Beantwortung der Frage führen kann.
Das wird nicht ausreichen!

Am Steuerbescheid werden wir nur feststellen können, dass der Bescheid zutreffend ist und auch der BMF-Rechner zu selben Ergebnis kommt, denn das "Problem" dürften die EIngaben von @sandronimo sein!

Neben dem Bescheid müsste ein screenshot der Berechnung des BMF-Rechners vorliegen, um überprüfen zu können WELCHE Zahl @sandronimo in WELCHEN Rechner bei WELCHEN Grundeinstellungen (Jahr, Tabelle, etc) eingegeben hat!

@sandronimo:
Ohne Dir auf die Füße steigen zu wollen, aber um Dir zu zeigen, warum Du eine solche Reaktion bekomen hast, folgender Hinweis:

Aus steuerrechtlicher Sicht enthält dein Eingangsthread so wenig Informationen, als wenn Du in einem Autoforum nachfragen würdest:

"Mein Auto ist blau und heute morgen nicht angesprungen. Das grüne Auto meiner Frau ist aber angesprungen! Warum ist das so?"

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#7
 Von 
sandronimo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

http://docdro.id/cqZGUE5

Vielen Dank für die Antworten und die Kritik. Ich bemühe mich um Klarheit und stelle das Teil jetzt mal online. Also auf (in meinen Augen) Seite 1 habe ich den Kringel um die Einkommenssteuer gemacht, die ich bezahlen muss für mein zu versteuerndes Einkommen auf Seite 2 (siehe Kringel). So verstehe ich zumindest diesen Bescheid. Zum Schluss kommt noch der Screenshot von oben genannten Rechner zur Einkommenssteuer. (bin dem Link von Tom998) gefolgt.

Mir will einfach nicht in den Kopf, warum am Ende eine Zahl rauskommt, die man zu versteuern hat und es dann immer noch Komponenten zu geben scheint, die diese Zahl irgendwie beeinflussen, sodass hier zwei unterschiedliche Ergebnisse rauskommen.

Sandronimo

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#8
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Die Differenz von 2.304 EUR entspricht dem Kindergeld, das der Steuer hinzugerechnet wurde, weil für Sie die Freibeträge günstiger sind -> 31 EStG. Das ergibt sich aus der dritten Seite.

Ihr Einkommen wurde um die Kinderfreibeträge gemindert und die Steuerersparnis war höher als das Kindergeld. Um das/die Kind(er) nicht doppelt zu berücksichtigen, muss das Kindergeld dann wieder hinzugerechnet werden. Differenz ist der Steuervorteil aus den Freibeträgen.



-- Editiert von Cybert. am 14.09.2019 12:36

-- Editiert von Cybert. am 14.09.2019 12:43

-- Editiert von Cybert. am 14.09.2019 12:44

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sandronimo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar. Danke für die Erklärung. Jetzt bin ich schlauer. Ich wünsche ein schönes Wochenende.

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