Differenzbesteuerung, Gesamtdifferenz, Jahresübergreifend

6. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)
Differenzbesteuerung, Gesamtdifferenz, Jahresübergreifend

Hallo liebe Forumteilnehmer,

benötige bitte eine Aufklärung zur Gesamtdifferenz bei der Anwendung von Differenzbesteuerung.

auf der Internetseite von haufe habe ich folgende Infos gefunden. " Für Wiederverkäufer, die eine Vielzahl von Gegenständen zu einem geringen Preis einkaufen, ist es mühsam, für jedes einzelne Teil eine Differenz zu bilden. Das ist z. B. bei einem Second-hand-shop für Kleidung der Fall oder bei Händlern, die Flohmärkte besuchen.

Bei Gegenständen, deren Einkaufspreis 500 EUR nicht überschreitet, hat der Wiederverkäufer ein Wahlrecht. Er kann anstelle der Einzeldifferenz eine Gesamtdifferenz bilden. Die Gesamtdifferenz ermittelt er wie folgt:

Summe der Verkaufspreise eines Besteuerungszeitraums (eines Jahres)
– • Summe der Einkaufspreise desselben Zeitraums
= • Bemessungsgrundlage für die Gesamtdifferenz"

Nehmen wir als Beispiel die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2016, ich nehme ja die Einnahmen im Kalenderjahr 2016 und ziehe davon die Wareneinkäufe im Kalenderjahr 2016 ab. Die Differenz wird mit 19% besteuert. Oder? Mir ist dabei unklar, wie verhält es sich mit JAHRESÜBERGREIFENDEN Einkäufen und Verkäufen.

Wenn ich ein Posten aus 2 Teilen zu jeweils 50 EUR für insg. 100 EUR in 2014 erworben habe, davon ein Teil in 2016 für 70 und das andere noch gar nicht verkauft habe? Was dann? ich würde die 100 EUR Ausgaben im Jahr 2016 gar nicht erwähnen (sondern in 2014) und im Jahr 2016 den 70 EUR Eingang buchen.

Und was mache ich mit dem Posten, gekauft in 2016 aber immer noch nicht verkauft? Erst im Jahr des Geldeinganges buchen?

Ich habe angenommen, nur das Kalenderjahr des Geldeinganges und Geldausganges ist für die Berechnung relevant. Oder liege ich hier falsch?

Sorry, manche werden bestimmt Augen verdrehen, aber ich stehe auf dem Schlauch ((

Vielen herzlichen Dank an die mutigen, die das Thema aufgreifen und mir helfen wollen.

Jürgen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4849 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich ein Posten aus 2 Teilen zu jeweils 50 EUR für insg. 100 EUR in 2014 erworben habe, davon ein Teil in 2016 für 70 und das andere noch gar nicht verkauft habe? Was dann? ich würde die 100 EUR Ausgaben im Jahr 2016 gar nicht erwähnen (sondern in 2014) und im Jahr 2016 den 70 EUR Eingang buchen.


M.E. wäre bei der Gesamtdifferenz im Jahr 16 die USt aus 70 EUR zu berechnen. Wäre ein Gegenstand in 2014 verkauft worden aus null EUR, weil die Differenz nicht negativ sein darf.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

sonst keiner? (

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