Differenzbesteuerung - Darf ich die Portokosten vom gesamten Verkaufspreis abziehen?

26. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
niemand_001
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Differenzbesteuerung - Darf ich die Portokosten vom gesamten Verkaufspreis abziehen?

Hallo,
kann mir jemand bei folgendem Beispiel helfen um die UMsatzsteuer herauszurechnen.

Wenn ich einen Scheinwerfer aus private Hand für 50 Euro kaufe (ohne Porrtokosten zu zahlen),
den Scheinwerfer dann für 93 Euro + 7 Euro Versand weiterverkaufe und selbt 6 Euro Porto bei der Post zahlen muss, aus welchem Endbetrag muss ich die Umsatzsteuer errechnen?

1. 100€ VP - 50€ EP = 50€ Gewinn, davon dann 19% Steuern abführen, oder
2. 100€ VP - 50€ EP = 50€ Gewinn - 6€ (Versand bei der Post) = 44 Euro und davon dann 19% abziehen umd den reinen Gewinn zu erhalten.

Darf ich die Portokosten die ich zahle vom gesamten VP abziehen? Bin mir da nicht so sicher, da in diesem Preis jah MwSt stecken.

Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Nebenkosten (hier: Porto) mindern nicht die Bemessungsgrundlage der Differenzbesteuerung.

Also 100 - 50 = 50

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