Guten Abend,
ich würde gerne gebrauchte Elektronikartikel und Zubehör von (ausschließlich) Privatleuten ankaufen (z.B. und hauptsächlich von lokalen privaten Kleinanzeigen) und diese dann gewerblich z.B. in einem eBay Shop veräußern.
Es würde sich pro Einkauf ausschließlich um Beträge unter 500€ handeln und meist um Zusammenstellungen und nur selten um einzelne Artikel handeln (z.B. 1 Plattenspieler, 2 Ersatznadeln, 50 Schallplatten für 300€ um nur ein Beispiel zu nennen.)
Die Sachen würden dann von mir getestet, aufbereitet, repariert oder, bei entsprechenden Zustand, direkt eingestellt und weiterverkauft.
Hier wäre ich, rein rechnerisch, auf die Differenzbesteuerung angewießen. (z.B. würde hier oft der Gewinn pro eingekaufter Zusammenstellung für 300€ nur grob bei 30-60€ liegen(nach Abzug von eBay, Sprit, PayPal etc. Gebühren).
Mit der Differenzbestuerung würde es rechnerisch sicherlich sehr sehr gut passen.
(Ich weiß nicht ob ich dies durfte, aber ich habe dies einfach schon einmal einen Tag ausprobiert, 6 Stationen angefahren, grob 1200€ ausgegeben, die Sachen aufbereitet (und dann in diesem Falle auch wieder Privat über Kleinanzeigen verkauft). Im gewerblichen Fall würde ich das dann über eBay.de (nicht Kleinanzeigen) machen.
Rechnerisch hat es super gepasst und es war relativ schnelles Geld, da aber die Gewinnspanne relativ überschaubar ist, würde die Regelbesteuerung (von 19% auf den gesamten Verkaufspreis) etwas mehr als den ganzen Gewinn schlucken. Mit einer Differenzbesteuerung und somit der Besteuerung des Unterschieds zwischen Einkaufs- und Verkaufspreises könnte ich wahrscheinlich gut klarkommen.
Und genau hier liegt setzt meine eigentliche Frage an. Das Finanzamt benötigt als Einkaufspreisnachweise für die Differenzbesteuerung und würde sonst (soweit ich weiß) nach Regelstuersatz besteuern.
Wie bestimme ich, und vor allem, weise ich dem Finanzamt, meinen Einkaufspreis nach?
Schließlich fahre ich, in meinem Falle persönlich zu Privatleuten und kaufe ausschließlich in Bar.
Ich habe über den Kleinanzeigen Chat (aus Testzwecken) einfach schon mehrfach probiert eine "Ankaufvereinbarung" oder wie man sie nennen will, anzubieten.
Mit so etwas könnte ich, soweit ich weiß, dem Finanzamt etwas nachweisen. Allerdings würde mir diesen Vertrag wenn es hochkommt einer von 20 Privatleuten unterschreiben.
Insbesondere, da im Grunde alle Kleinanzeigen Portale sich auf die Fahnen schreiben:
nur Barbezahlung, nur Abholung, nichts überweisen, am besten nichts unterschreiben, achten Sie auf Betrüger usw.
Aus diesem Grund ist von den Privatverkäufern >>verständlicherweise<< nicht viel zu erwarten, was eine Unterschrift bezüglich der Transaktion betrifft.
Deshalb meine eigentlichen Fragen:
Was müsste alles in eine "Ankaufsvereinbarung"?
Reicht einen Eigenbeleg auszustellen mit Einkaufspreis, Datum, Ort, Gegenständen ohne Namen des Verkäufers selbst auszustellen?
Helfen Screenshots von Chatnachrichten in denen Preisabsprachen getroffen worden sind?
Gibt es noch eine andere Möglichkeit (die ich nicht bedacht habe) gewerblich zu verkaufen und die Steuerlast zu senken, um in diesem Fall, nicht regelbesteuert zu werden, was jeglichen Gewinn zu nichte machen würde?
Vielen Dank schon einmal im voraus!
Differenzbesteuerung: Einkaufspreis-Nachweise von Privatverkäufern zwecks Differenzbesteuerung?
28. Mai 2019
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Frage vom 28. Mai 2019 | 23:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Differenzbesteuerung: Einkaufspreis-Nachweise von Privatverkäufern zwecks Differenzbesteuerung?
#1
Antwort vom 28. Mai 2019 | 23:45
Von
Status: Junior-Partner (5366 Beiträge, 1276x hilfreich)
Grundsätzlich sind auch Eigenbelege zulässig. Im Zweifel sind aber Sie in der Nachweispflicht.
Daher würde ich Verkäufer, die sich weigern, etwas zu quittieren, nachrangig bedienen.
Ebay mit objektiv feststellbaren Verkaufspreisen ist da besser.
Und jetzt?
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