Differenzbesteuerung - Kann ich diese anwenden, wenn ich die Regelbesteuerung anwende?

7. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
juergenm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)
Differenzbesteuerung - Kann ich diese anwenden, wenn ich die Regelbesteuerung anwende?

Hallo,

ich habe einige Fragen zur Differenzbesteuerung:

1. Kann ich diese anwenden, wenn ich die Regelbesteuerung anwende? Zurzeit bin ich Kleinunternehmer, werde aber im nächsten Jahr die Regelbesteuerung anwenden müssen, da der Umsatz mehr als 17500 Euro beträgt.

Soviel ich weiß, darf auf den vorliegenden Rechnungen und Quittungen keine MWSt ausgewiesen sein und der Rechnungsbetrag beim Verkauf nicht 500 Euro übersteigen?

Für mich würde sich das sehr lohnen, wenn ich beispielsweise ein Auto für 1000 Euro kaufe und für 1300 Euro wiederverkaufe, wenn ich auf die 1000 Euro 19% USt draufschlagen müsste, würde sich die Arbeit kaum lohnen.


Vielen Dank im Voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Menetekel
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 10x hilfreich)

1. Ja.

Der Rechnungsbetrag darf sehr wohl 500 EUR übersteigen.

Sie kaufen ein Fahrzeug für 25.000 EUR von Privat ohne ausgewiesene USt und verkaufen es für 26.000 EUR weiter. Die USt beträgt 26.000 - 25.000 = 1.000 /1,19 * 0,19 = 159,66 EUR.

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#2
 Von 
juergenm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort! Ich habe nen Fehler gemacht, ich meinte der Einkaufspreis pro Rechnung darf nicht 500 Euro übersteigen?

§25a UStG :

4) 1Der Wiederverkäufer kann die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums ausgeführten Umsätze nach dem Gesamtbetrag bemessen, um den die Summe der Verkaufspreise und der Werte nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 die Summe der Einkaufspreise dieses Zeitraums übersteigt (Gesamtdifferenz). 2Die Besteuerung nach der Gesamtdifferenz ist nur bei solchen Gegenständen zulässig, deren Einkaufspreis 500 Euro nicht übersteigt. 3Im Übrigen gilt Absatz 3 entsprechend.


Sorry, mein juristisches Deutsch ist nicht perfekt ;-)

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#3
 Von 
Menetekel
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 10x hilfreich)

In § 25a IV UStG geht es um Händler kleinteiliger Sachen.

Beispiel:

Sie erwerben eine Kiste mit 127 gebrauchten Ersatzteilen für 775 € (pro St. rechnerisch 6,10 €) und verkaufen die Ersatzteile nach und nach für 1.775 €. Hier können Sie wie folgt rechnen: 1775 - 775 = 1000 ust-steuerpflichtige Einnahme.

Dabei ist unerheblich, ob Sie bei einem Teil Gewinn und bei einem anderen Teil Verlust gemacht haben, ob z.B. 50 St. für 1,00 € verkauft wurden (Verlust 5,10 € pro Stück) und die restlichen 76 St. für 22,70 € pro Stück).

Erwerben Sie hingegen Güter, welche jeweils mehr als 500 € kosten, (zwei Fahrzeuge a´ 1.000 €) und verkaufen diese für 1.500 € (Gewinn: 500 €) sowie 800 € (Verlust: 200 €) weiter, ermittelt sich die USt nur aus 1.500 - 1000 = 500 / 1,19 * 0,19 = 79,83 €. Der Verlust bleibt hier umsatzsteuerlich außer Ansatz.

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#4
 Von 
juergenm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie erkennen Sie in dieser Materie gut aus ;) .

Danke für die Info.

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#5
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Wenn ich dazu noch anmerken darf:

Bei den Verkaufsrechnungen muss auf die Anwendung der Differenzbesteuerung hingewiesen werden.

Für die Buchhaltung (Aufzeichnungspflichten) muss ersichtlich sein, wie hoch der Differenzbetrag ist.

Die Differenzbesteuerung darf nur von "Wiederverkäufern" angewendet werden, also wenn der Verkauf nur eines Autos von z.B. einem Copy-Shop durchgeführt wird, darf diese Regelung nicht angewendet werden.

Im übrigen führt diese Regelung zu keinem besseren Ergebnis, als würde man das gleiche Geschäft der Regelbesteuerung unterwerfen (Vorr. EK-Rg mit USt-Ausweis).

-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#6
 Von 
juergenm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ja, bin Wiederverkäufer. Das macht einen hohen steuerlichen Vorteil, wenn man die Waren mit Quittungen oder Rechnungen ohne ausg. MWSt kauft (von Kleinunternehmern etc.)

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#7
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich sagte ja auch, dass die Diff.bestg. rechnerisch keinen Unterschied zu Regelbesteuerung macht, wenn man einen Vorsteuerausweis hat. Denn auch die "MEHR-wert"-Steuer besteuert nur den MEHR-wert, also die Differenz.

Es sollte auch darauf geachtet werden, dass die Diff.bestg NUR für die Gegenstände angewendet wird, die beim Einkauf KEINE Umsatzsteuer ausgewiesen haben, denn sonst muss beim Verkauf, wenn man auf die Verkaufsrechnung "Anwendung der Differenzbesteuerung" schreibt, ZWEImal USt bezahlt werden, einmal die üblichen 7/19 Prozent PLUS die Steuer lt. Diff.bestg.

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