Hallo,
da ich im zweiten Jahr als Kleinunternehmer den Umsatz von 22000 überschritten habe, bin ich ab dem Jahr 2024 kein Kleinunternehmer mehr und muss auf meinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen.
Da ich meine Waren fast ausschließlich gebraucht über Ebay und Ebay Kleinanzeigen von Privatpersonen einkaufe, erhalte ich keine Rechnungen und dementsprechend keinen Vorsteuerabzug.
Nun habe ich vor die Differenzbesteuerung anzuwenden, weiß jedoch nicht genau wie ich damit vorgehen soll. Ich nutze aktuell das Buchhaltungsprogramm "SevDesk", bei dem es leider nicht die Funktion der Differenzbesteuerung gibt. Ich kaufe und verkaufe im Jahr schätzungsweise 200-300 Artikel. Kann man dann einfach in einer Excel Tabelle den Ein-und Verkaufspreis gegenüberstellen? Und wie verhält sich das dann mit der Umsatzsteuervoranmeldung? Reicht es am Ende des Jahres die Einnahmen und Ausgaben gegenüber zu stellen und die Umsatzsteuer auf den Gewinn zu berechnen?
Viele Grüße
Differenzbesteuerung Praxis?
1. Januar 2024
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Frage vom 1. Januar 2024 | 22:01
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Differenzbesteuerung Praxis?
#1
Antwort vom 1. Januar 2024 | 23:45
Von
Status: Junior-Partner (5366 Beiträge, 1276x hilfreich)
Wenn Sie den Umsatz nach der Gesamtdifferenz (EKP <= 500 Euro, kein Verzicht möglich) berechnen, ja.
#2
Antwort vom 2. Januar 2024 | 11:40
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wenn Sie den Umsatz nach der Gesamtdifferenz (EKP <= 500 Euro, kein Verzicht möglich) berechnen, ja.
Beziehen sich die 500€ auf einen Artikel oder auf die Summe aller Artikel die ich im Jahr kaufe? Meine Artikel kosten meist 30-200€, dementsprechend würde das ja dann passen.
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#3
Antwort vom 2. Januar 2024 | 12:00
Von
Status: Junior-Partner (5366 Beiträge, 1276x hilfreich)
Zitat :Beziehen sich die 500€ auf einen Artikel oder auf die Summe aller Artikel die ich im Jahr kaufe?
Auf einen.
Siehe § 25a Abs. 3 bzw. 4 UStG.
#4
Antwort vom 2. Januar 2024 | 12:25
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Auf einen.
Okay, vielen Dank. Das heißt, dass ich den Ein- und Verkaufspreis meiner Artikel in einer Exceltabelle gegenüberstelle und vierteljährlich eine Umsatzsteuerervoranmeldung an das Finanzamt sende?
Zudem habe ich gelesen, dass man vor der ersten Umsatzsteuervoranmeldung ein Schreiben bezüglich der Inanspruchnahme der Differenzbesteuerung senden muss? Wie muss das aussehen?
#5
Antwort vom 2. Januar 2024 | 12:37
Von
Status: Junior-Partner (5366 Beiträge, 1276x hilfreich)
Zitat :Zudem habe ich gelesen, dass man vor der ersten Umsatzsteuervoranmeldung ein Schreiben bezüglich der Inanspruchnahme der Differenzbesteuerung senden muss?
Ist mir nicht bekannt.
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