Hallo Liebe Steuerfreunde,
aufgrund des immer schlechteren Wetters haben wir aktuell Schwierigkeiten bei folgender Situation:
1. Gewerblicher Händler kauft Gebrauchtwagen inklusive zusätzlicher Winterräder von Privatperson A ohne Vorsteuerabzugsrecht (und ohne separaten Ausweis für die Kosten der Winterräder) für 10.000,00 €.
2. Gewerblicher Händler verkauft Gebrauchtwagen ohne Winterräder (vom Kunden nicht benötigt) an Privatperson B für 13.000,00 € und wendet die Differenzbesteuerung an.
3. Gewerblicher Händler verkauft Winterräder an Privatperson C für 1.000,00 € und wendet die Differenzbesteuerung an.
Gemäß § 25a UStG
ist es nicht gestattet die Differenzbesteuerung anzuwenden, wenn man den gekauften Gegenstand in mehreren Teilen verkauft.
Man möchte natürlich vermeiden, dass im Nachhinein die Regelbesteuerung für das an Privatperson B verkaufte Fahrzeug zutrifft.
Dafür, dass es sich hierbei um eine recht alltägliche Situation handelt, findet man leider recht wenige Informationen.
Hat einer von euch einen Rat? Kann für die Winterräder die Differenzbesteuerung angewendet werden, oder muss die Regelbesteuerung angewendet werden? Muss die Regelbesteuerung dementsprechend auch für den von Person B erworbenen Gebrauchtwagen angewendet werden, weil wir den Gegenstand teilen?
Differenzbesteuerung bei Verkauf von Winterrädern und Gebrauchtwagen
6. Dezember 2017
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Frage vom 6. Dezember 2017 | 12:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Differenzbesteuerung bei Verkauf von Winterrädern und Gebrauchtwagen
#1
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 23:48
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1284x hilfreich)
Das BFH-Urteil vom 23.2.2017 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20R%2037/15" target="_blank" class="djo_link" title="BFH, 23.02.2017 - V R 37/15: Differenzbesteuerung beim "Ausschlachten" von Gebrauchtfahrzeugen">V R 37/15</a>) könnte zu einer Änderung der Verwaltungsauffassung führen. Wenn Sie nicht bis zu einer Veröffentlichung im BStBl. warten möchten, bleibt nur, das Risiko einzugehen und zunächst Einspruch einzulegen oder mit Regelbesteuerung an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer zu verkaufen.
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