Differenzbesteuerung von Sammelkarten

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Beni123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Differenzbesteuerung von Sammelkarten

Hallo liebes Forum,
ich bin vor kurzem auf einen Beitrag gestoßen in diesem Forum, der sich bereits mit dem Thema von Magickarten und der Differenzbesteuerung befasst. Leider beantwortet mir dieser Beitrag nicht alle Fragen, die mich beschäftigen.

Ich hoffe jemand kann mir hier weiter helfen.

Über mich und mein Vorhaben:
Ich möchte mich demnächst selbständig machen und zwar möchte ich von Privatleuten Magickartensammlungen erwerben (ohne MWSt) und diese dann ausschlachten. Bei solch einer Sammlung handelt es sich, ähnlich wie bei einer Briefmarken- oder Münzsammlung immer um eine Vielzahl von gleichartigen Gegenständen wie z.B. 10.000 Karten (siehe USTAE Absatz 12.2 und Beispiel 2).

A: Die guten wertvollen Karten werden als Einzelkarten verkauft ohne ausgewiesene MWSt.

B: Der Rest, quasi die Massenware (teilweise haben viele Karten nur einen Wert von 0,5 Cent) soll zu kleinen bis großen Paketen „verscherbelt" werden z.B. 100 Karten oder 500 Karten in einem Paket (ich nenne diese ab sofort Packs). Die Packs sind nach irgendeinem Gesichtspunkt zusammengestellt wie zB. Sprache (bei Briefmarken wäre das zum Beispiel das Land wie zB 500g Briefmarken von der Deutschen Post).

1. Handelt es sich bei den Packs um ein neues Produkt laut „Absch. 276a Abs. 4 Umsatzsteuerrichtlinien"?


2. Da es sich ja um eine Vielzahl gleichartiger Gegenstände handelt (siehe USTAE Absatz 12.2 und Beispiel 2), deren Einzelpreis generell unter 500€ sein wird, kann hier auf den Besteuerungszeitraum die Gesamtdifferenzbesteuerung angewendet werden?

3. Und wie wird die Gesamtdifferenzbesteuerung angewendet und was ist dabei aufzeichnungspflichtig? Ich stelle mir das wie folgt vor:

Sagen wir im Jahre 2019 werden für 10.000 Euro Sammlungen gekauft mit ca. 100.000 Karten insgesamt. Jeder Sammlungseinkauf wird mit Beleg aufgezeichnet (allerdings nicht die Einzelnen Karten der Sammlung, das wäre viel zu aufwändig sondern zB Sammlung A mit ca. 10.000 Karten für 600€ ). Im selben Jahr werden Einzelkarten für 20.000 Euro verkauft (für jede dieser Einzelkartenverkäufe gibt es eine Aufzeichnung (Verkaufsrechnung)). Woher ich diese verkauften Einzelkarten eingekauft habe, also aus welcher Sammlung oder welchem Jahr sie stammen, kann nicht nachgewiesen werden, da das viel zu aufwändig wäre.

Reicht es für die Anwendung der Gesamtdifferenzbesteuerung aus, dass man innerhalb eines Besteuerungszeitraums lediglich alle Einkäufe und alle Verkäufe des entsprechenden Kalenderjahres aufzeichnet und diese voneinander abzieht um die Marge zu ermitteln? Oder muss noch zusätzlich nachgewiesen werden, welche Einzelkarten aus welcher Sammlung stammen? (Ich rede hier von den Einzelkartenverkäufen, nicht den Packs)
Und wie verhält es sich mit den einzelnen Umsatzsteuervoranmeldungen?

4. Bei den verkauften Packs das gleiche. Hier kann ich unmöglich sagen, welche 500 Karten da in einem Pack drin sind. Je nachdem ob die Packs mit oder ohne ausgewiesener MWST verkauft werden müssen/dürfen, werden Sie mit in die Gesamtdifferenzbesteuerung einbezogen, oder mit der Regelbesteuerung verrechnet.?


Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

-- Editiert von Beni123123 am 11.02.2019 09:00

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4839 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zu 1.) Sehe ich so, wenn man den Vergleich mit dem ausgeschlachteten Auto sieht.
Ihre Quelle ist veraltet. Neu: A 25a.1 Abs. 4

Zu 2.) Ja!

Zu 3.) Ich würde Ihrer Vorstellung folgen.

Zu 4.) Das gleiche. Aufgrund der Antwort zu 1. mit der Regelbestreuerung.

Grundsätzlich sollten Sie überlegen, ob nicht die Kleinunternehmerregelung angewandt werden sollte, sofern Ihr Gesamtumsatz unter 17.500 Euro aufs Gesamtjahr gesehen.
Ob hierfür der gesamte Umsatz oder nur die Marge relevant ist, ist aktuell Gegenstand eines anhängigen Klageverfahrens.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.508 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen