Doppelbesteuerung? Anlage N-AUS

4. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
beccale
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 7x hilfreich)
Doppelbesteuerung? Anlage N-AUS

Ich brauche einmal dringend eure Hilfe, denn von alles Stellen bekomme ich eine andere Information.

Ich bin gerade dabei meine Steuer zu machen. Folgender Fall:

Ich habe bis 31.07.2013 in Österreich gelebt und gearbeitet - WICHTIG mit Hauptwohnsitz in Österreich / kein Nebenwohnsitz / kein Grenzgänger.

Seit 01.08.2013 bin ich wieder in Deutschland. Mit Hauptwohnsitz in Deutschland / kein Nebenwohnsitz / und arbeite auch seit 01.08 in Deutschland.

Jetzt mache ich für die ersten 7 Monate in Österreich meine Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) und will Sie ab 01.08 in Deutschland machen.

Ich kann ich aber mit der Anlage N-AUS nicht identifizieren da ich kein Grenzgänger war oder / und ich auch kein 2 Wohnsitze gleichzeitig bestanden. Es sind 2 unterschiedliche Länder mit unterschiedlichen Steuern und jeweils ein unterschiedliches Dienstverhältnis.

Muss ich die Anlage N AUS ausfüllen? Gilt die für den Fall auch?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50059 Beiträge, 17539x hilfreich)

Die Anlage N-AUS gilt nur bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. Bis zum 31.07. warst Du aber in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.

Es sind daher im Mantelbogen auf der 4. Seite die Zeilen 96-99 auszufüllen.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
beccale
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 7x hilfreich)

PERFEKT! Das klingt für mich auch endlich mal logisch und ich danke Dir tausend mal :)



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0x Hilfreiche Antwort

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