Doppelbesteuerung? Anlage N-AUS

4. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
beccale
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 7x hilfreich)
Doppelbesteuerung? Anlage N-AUS

Ich brauche einmal dringend eure Hilfe, denn von alles Stellen bekomme ich eine andere Information.

Ich bin gerade dabei meine Steuer zu machen. Folgender Fall:

Ich habe bis 31.07.2013 in Österreich gelebt und gearbeitet - WICHTIG mit Hauptwohnsitz in Österreich / kein Nebenwohnsitz / kein Grenzgänger.

Seit 01.08.2013 bin ich wieder in Deutschland. Mit Hauptwohnsitz in Deutschland / kein Nebenwohnsitz / und arbeite auch seit 01.08 in Deutschland.

Jetzt mache ich für die ersten 7 Monate in Österreich meine Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) und will Sie ab 01.08 in Deutschland machen.

Ich kann ich aber mit der Anlage N-AUS nicht identifizieren da ich kein Grenzgänger war oder / und ich auch kein 2 Wohnsitze gleichzeitig bestanden. Es sind 2 unterschiedliche Länder mit unterschiedlichen Steuern und jeweils ein unterschiedliches Dienstverhältnis.

Muss ich die Anlage N AUS ausfüllen? Gilt die für den Fall auch?


-----------------
" "

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Die Anlage N-AUS gilt nur bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. Bis zum 31.07. warst Du aber in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.

Es sind daher im Mantelbogen auf der 4. Seite die Zeilen 96-99 auszufüllen.



-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
beccale
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 7x hilfreich)

PERFEKT! Das klingt für mich auch endlich mal logisch und ich danke Dir tausend mal :)



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.493 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen