Ich brauche einmal dringend eure Hilfe, denn von alles Stellen bekomme ich eine andere Information.
Ich bin gerade dabei meine Steuer zu machen. Folgender Fall:
Ich habe bis 31.07.2013 in Österreich gelebt und gearbeitet - WICHTIG mit Hauptwohnsitz in Österreich / kein Nebenwohnsitz / kein Grenzgänger.
Seit 01.08.2013 bin ich wieder in Deutschland. Mit Hauptwohnsitz in Deutschland / kein Nebenwohnsitz / und arbeite auch seit 01.08 in Deutschland.
Jetzt mache ich für die ersten 7 Monate in Österreich meine Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) und will Sie ab 01.08 in Deutschland machen.
Ich kann ich aber mit der Anlage N-AUS nicht identifizieren da ich kein Grenzgänger war oder / und ich auch kein 2 Wohnsitze gleichzeitig bestanden. Es sind 2 unterschiedliche Länder mit unterschiedlichen Steuern und jeweils ein unterschiedliches Dienstverhältnis.
Muss ich die Anlage N AUS ausfüllen? Gilt die für den Fall auch?
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Doppelbesteuerung? Anlage N-AUS
4. Februar 2014
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Frage vom 4. Februar 2014 | 10:51
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 7x hilfreich)
Doppelbesteuerung? Anlage N-AUS
#1
Antwort vom 4. Februar 2014 | 15:07
Von
Status: Unbeschreiblich (50059 Beiträge, 17539x hilfreich)
Die Anlage N-AUS gilt nur bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. Bis zum 31.07. warst Du aber in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.
Es sind daher im Mantelbogen auf der 4. Seite die Zeilen 96-99 auszufüllen.
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#2
Antwort vom 4. Februar 2014 | 15:17
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 7x hilfreich)
PERFEKT! Das klingt für mich auch endlich mal logisch und ich danke Dir tausend mal
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